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title: "KI-Videos kostenlos kennzeichnen — Label fest einbrennen"
description: "Video laden, EU-Icon oder eigenen Hinweis einbrennen — dauerhaft oder nur am Anfang. Kostenlos und ohne Upload, Ton bleibt bei erfolgreichem Export erhalten, bis 1080p und 60 Sekunden."
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# KI-Videos kostenlos kennzeichnen — Label fest einbrennen

> Video laden, EU-Icon oder eigenen Hinweis einbrennen — dauerhaft oder nur am Anfang. Kostenlos und ohne Upload, Ton bleibt bei erfolgreichem Export erhalten, bis 1080p und 60 Sekunden.

**Kanonische Fassung:** https://kihinweis.de/editor/video · **Sprache:** de

Herausgeber: kihinweis.de — unabhängiges Informationsportal zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Kein Angebot einer Behörde, keine Rechtsberatung.

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Der Video-Editor brennt die Kennzeichnung fest in die Frames des gewählten Einblendzeitraums. Sie bleibt bei Download, Re-Upload und gewöhnlicher Neukodierung sichtbar; Zuschnitt, Reframing, Überdeckung oder ein zeitlicher Ausschnitt können sie entfernen. Er läuft vollständig im Browser, ohne Upload und ohne Konto.

## Funktionsumfang

- Videos per Drag-and-drop oder Dateiauswahl laden (MP4, MOV, WebM), auch mehrere nacheinander
- Gleiche Label-Typen wie im Bild-Editor: EU-Icons „AI GENERATED“/„AI MODIFIED“, Basis-Icon oder eigener Text; gemeinsame Vorlagen
- Timing wählbar: Label dauerhaft (robusteste Wahl) oder nur in den ersten Sekunden (einstellbar) — der Code of Practice empfiehlt einen Hinweis am Anfang und nach Unterbrechungen
- Tonspur bleibt bei erfolgreichem Export erhalten; wo technisch möglich ohne Neukodierung, andernfalls nur mit entsprechender Browser-Unterstützung
- Container: MP4/MOV → MP4, WebM → WebM
- Grenzen bewusst benannt: bis 1080p, bis 60 Sekunden, bis 150 MB Eingabedatei; Browser braucht WebCodecs und prüft die konkrete Codec-Unterstützung zur Laufzeit; HEVC kann insbesondere unter Firefox oder Linux scheitern
- Unterstützte beschreibende Metadaten können je nach Container erhalten bleiben; der Editor erzeugt kein neues C2PA-Manifest und schreibt keine gültige C2PA-Bearbeitungshistorie fort — er leistet die sichtbare Offenlegung, nicht die maschinenlesbare Anbieter-Markierung nach Art. 50 Abs. 2

Zum Editor (HTML): https://kihinweis.de/editor/video · Rechtslage für Videos: https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ki-video.md

## Häufige Fragen

### Warum maximal 60 Sekunden und 1080p?

Der Export rechnet vollständig im Browser und hält das Ergebnis im Arbeitsspeicher. Die Grenzen — bis 1080p, bis 60 Sekunden, bis 150 MB Eingabedatei — halten das auf üblichen Geräten stabil, auch auf dem Smartphone.

### Bleibt der Ton erhalten?

Die Tonspur bleibt bei erfolgreichem Export erhalten. Wo technisch möglich, wird sie ohne Neukodierung übernommen; ist eine Umwandlung nötig, gelingt der Export nur mit entsprechender Browser-Unterstützung.

### Schreibt der Editor eine Herkunftskennzeichnung ins Video?

Nein. Unterstützte beschreibende Metadaten des Originals können je nach Container erhalten bleiben. Der Editor erzeugt aber kein neues C2PA-Manifest und schreibt eine bestehende C2PA-Historie nicht als gültigen Bearbeitungsschritt fort. Er leistet die sichtbare Offenlegung — das eingebrannte Label.

### Welche Videoformate funktionieren?

Der Editor prüft direkt im Browser, ob Video- und Audiocodecs verarbeitet werden können. H.264 ist breit verfügbar; HEVC kann insbesondere unter Firefox oder Linux scheitern. MP4 und MOV werden als MP4 ausgegeben, WebM bleibt WebM.
