# GPAI in der KI-Verordnung: Pflichten, Fristen, Abgrenzung

> GPAI einfach erklärt: Was ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck ist, welche Pflichten es auslöst — und warum dich die KI-Kennzeichnung trotzdem trifft.

**Stand:** 2026-08-07 · **Kanonische Fassung:** https://kihinweis.de/glossar/gpai · **Sprache:** de

Herausgeber: kihinweis.de — unabhängiges Informationsportal zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Kein Angebot einer Behörde, keine Rechtsberatung.

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> **Kurz gesagt**
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> GPAI steht für „General Purpose AI“ — allgemeine Modelle hinter vielen Chatbots und Generatoren. Der EU AI Act regelt sie in einem **eigenen Kapitel mit eigenen Pflichten, eigenem Zeitplan und eigener Aufsicht**. Diese Pflichten treffen Anbieter solcher Modelle, nicht bloße berufliche Nutzer fertiger Dienste.

Ein **KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck** (englisch *general-purpose AI model*, kurz GPAI) ist nach der Legaldefinition ein Modell mit erheblicher allgemeiner Verwendbarkeit, das ein breites Spektrum unterschiedlicher Aufgaben kompetent erfüllen kann und sich in nachgelagerte Systeme integrieren lässt (Art. 3 Nr. 63).

## Modell, System, Produkt: drei Ebenen, zwei Regelwerke

Das Modell ist der trainierte Kern — Gewichte, Architektur, Fähigkeiten. Ein **KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck** beruht auf einem GPAI-Modell und kann vielfältigen Zwecken dienen, direkt oder integriert in andere Systeme (Art. 3 Nr. 66). Eine Benutzeroberfläche ist ein häufiges Produktmerkmal, reicht für diese Legaldefinition allein aber nicht aus.

Diese Unterscheidung ist keine Wortklauberei, sondern entscheidet über die Zuständigkeit. Die [Transparenzpflichten](https://kihinweis.de/glossar/transparenzpflicht) des Art. 50 knüpfen an **KI-Systeme** an: Die Markierungspflicht des (Art. 50 Abs. 2) trifft den [Anbieter](https://kihinweis.de/glossar/anbieter) des ausgebenden Systems. Das kann ein nachgelagerter Generator-Dienst sein; Modelllabor und Systemanbieter können aber auch identisch sein. Eine Pflicht des [Betreibers](https://kihinweis.de/glossar/betreiber) aus (Art. 50 Abs. 4) hängt zusätzlich von seiner verantwortlichen Nutzung und dem konkreten Inhalt ab.

## Die GPAI-Schiene: Kapitel V

Für Modellanbieter gilt ein eigener Pflichtenkatalog (Art. 53):

| Pflicht | Inhalt |
|---|---|
| Technische Dokumentation | Modell, Trainings- und Testverfahren dokumentieren und aktuell halten — für das KI-Büro und die nationalen Behörden |
| Informationen für Nachnutzer | Unterlagen, mit denen Anbieter nachgelagerter KI-Systeme ihre eigenen Pflichten erfüllen können |
| Urheberrechts-Strategie | Ein Konzept zur Einhaltung des Unionsurheberrechts, einschließlich Beachtung erklärter Rechtsvorbehalte |
| Trainingsdaten-Zusammenfassung | Eine hinreichend detaillierte, **öffentliche** Zusammenfassung der Trainingsinhalte nach amtlicher Vorlage |

Für frei und quelloffen lizenzierte Modelle mit öffentlich zugänglichen Parametern entfallen die ersten beiden Punkte — außer bei Modellen mit systemischem Risiko (Art. 53 Abs. 2). Wie diese Pflichten praktisch erfüllt werden, beschreibt der **General-Purpose AI Code of Practice** vom 10. Juli 2025 mit seinen drei Kapiteln Transparenz, Urheberrecht und Sicherheit — nicht zu verwechseln mit dem [Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content](https://kihinweis.de/ai-act/code-of-practice), der die Kennzeichnung regelt.

Auch zeitlich läuft die GPAI-Schiene voraus: Kapitel V gilt seit dem **2. August 2025** (Art. 113) — ein Jahr vor den [Transparenzpflichten](https://kihinweis.de/ai-act/artikel-50), die seit dem 2. August 2026 anwendbar sind.

## Was das für deine KI-Kennzeichnung bedeutet

> **Entwarnung — Kapitel V ist nicht deine Baustelle**
>
> Wer Bildgeneratoren, Chatbots oder KI-Funktionen in Design-Tools bloß beruflich verwendet, erfüllt dadurch nicht die GPAI-Anbieterrolle: Die Pflichten zu technischer Dokumentation und Trainingsdaten-Zusammenfassung richten sich an Modellanbieter. Für die sichtbare Offenlegung ist separat zu prüfen, ob du Betreiber bist und einen [Deepfake](https://kihinweis.de/glossar/deepfake) oder einen erfassten Text einsetzt. Erst dann kann die [Kennzeichnungspflicht](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/pflicht) aus Art. 50 Abs. 4 greifen.

Wer ein offenes Modell selbst hostet, wird dadurch allein noch nicht zum Anbieter. Eine Anbieterrolle kann entstehen, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind — etwa bei einer wesentlichen Änderung oder einem Angebot unter eigenem Namen. Den Fall spielt die Seite zu [Stable Diffusion](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/stable-diffusion) im Detail durch. Der Überblick zur eigenen Offenlegungspflicht steht im [Pillar zur KI-Kennzeichnung](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung).

## Häufige Fragen

### Bin ich GPAI-Anbieter, wenn ich ChatGPT oder Midjourney nutze?

Durch die bloße Nutzung nicht. Kapitel V richtet sich an Anbieter von GPAI-Modellen. Wer ein fertiges Tool unter eigener Verantwortung verwendet, kann Betreiber sein; eine sichtbare Offenlegung nach Art. 50 Abs. 4 folgt aber erst, wenn auch der jeweilige Deepfake- oder Texttatbestand erfüllt ist.

### Was ist der Unterschied zwischen einem GPAI-Modell und einem GPAI-System?

Das Modell ist der trainierte Kern, das System das nutzbare Produkt darum herum. Art. 3 Nr. 66 definiert ein KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck als System, das auf einem solchen Modell beruht. Die Kennzeichnungspflichten des Art. 50 knüpfen durchgehend an KI-Systeme an, nicht an Modelle.

### Gelten die GPAI-Regeln schon?

Ja, Kapitel V gilt nach Art. 113 seit dem 2. August 2025 — ein Jahr früher als die Transparenzpflichten des Art. 50. Für Modelle, die vorher in Verkehr gebracht wurden, sieht die Verordnung eine längere Anpassungsfrist vor.

## Quellen

- [Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 3 Nr. 63 und Nr. 66 (Definitionen GPAI-Modell und GPAI-System)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 53 (Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 113 (Geltungsbeginn: Kapitel V ab 02.08.2025)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50 (Transparenzpflichten für KI-Systeme)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Europäische Kommission: General-Purpose AI Code of Practice (10.07.2025)](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/contents-code-gpai)
