# KI-Verordnung: Definition, Aufbau, KI-Kennzeichnungspflicht

> Die KI-Verordnung ist der deutsche Name der Verordnung (EU) 2024/1689 — auch EU AI Act. Was sie regelt, wie sie aufgebaut ist und wo Artikel 50 darin sitzt.

**Stand:** 2026-08-07 · **Kanonische Fassung:** https://kihinweis.de/glossar/ki-verordnung · **Sprache:** de

Herausgeber: kihinweis.de — unabhängiges Informationsportal zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Kein Angebot einer Behörde, keine Rechtsberatung.

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> **Kurz gesagt**
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> „KI-Verordnung“, „KI-VO“ und „AI Act“ meinen dasselbe Gesetz: die Verordnung (EU) 2024/1689. Für die hier behandelte Offenlegung KI-generierter Inhalte ist vor allem Artikel 50 maßgeblich. Er bildet allein ein ganzes Kapitel und gilt unabhängig davon, ob ein KI-System als Hochrisiko eingestuft ist; je nach Rolle und Einsatz können daneben weitere Pflichten bestehen.

Die **KI-Verordnung** ist der deutsche Name der Verordnung (EU) 2024/1689 — im Amtsblatt „Verordnung über künstliche Intelligenz“, international „AI Act“. Sie regelt künstliche Intelligenz EU-weit nach Risikostufen, gilt seit dem 2. August 2026 im Kern unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und enthält in Artikel 50 die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte.

## Ein Gesetz, vier Namen — und ein häufiger Irrtum

Der amtliche Titel ist lang: „Verordnung (EU) 2024/1689 … zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz“, mit dem Klammerzusatz **„Verordnung über künstliche Intelligenz“**. Im Alltag laufen deshalb vier Bezeichnungen nebeneinander: KI-Verordnung, KI-VO, AI Act und EU AI Act. Alle meinen denselben Text.

Nicht dasselbe ist das **KI-MIG**, das deutsche KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 29. Juli 2026. Es ersetzt die Verordnung nicht und ändert sie nicht — es regelt nationale Zuständigkeiten und Verfahren. Die Bundesnetzagentur ist die allgemeine Marktüberwachungsbehörde und übernimmt zentrale Koordinierungsaufgaben, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Daneben bestehen unter anderem sektorale Zuständigkeiten für Produktbehörden, Finanzaufsicht, Länder und Medienaufsicht. Als EU-Verordnung gilt die KI-VO ohne nationales Umsetzungsgesetz unmittelbar.

## Wie die Verordnung aufgebaut ist

113 Artikel in 13 Kapiteln. Für die Kennzeichnung sind vier davon relevant:

| Kapitel | Inhalt | Bedeutung für die Kennzeichnung |
|---|---|---|
| I (Art. 1–4) | Begriffe, KI-Kompetenz | Definitionen von [Anbieter](https://kihinweis.de/glossar/anbieter), [Betreiber](https://kihinweis.de/glossar/betreiber) und Deepfake |
| II (Art. 5) | Verbotene Praktiken | betrifft die Kennzeichnung nicht — hier liegt der 35-Mio.-Bußgeldrahmen |
| III (Art. 6–49) | Hochrisiko-KI-Systeme | eigene Schiene, unabhängig von Art. 50 |
| **IV (Art. 50)** | **Transparenzpflichten** | **die Kennzeichnungspflicht — ein einziger Artikel** |
| XII (Art. 99–101) | Sanktionen | Art. 99 Abs. 4: bis 15 Mio. € oder 3 % Jahresumsatz |

Dass Artikel 50 ein eigenes Kapitel bildet, ist mehr als Formalie: Die Pflicht knüpft **nicht** an eine Hochrisiko-Einstufung an. Setzt du als Betreiber einen Deepfake unter eigener Verantwortung ein, kann die sichtbare Offenlegung nach (Art. 50 Abs. 4) greifen. Was Artikel 50 im Einzelnen verlangt, steht im [kommentierten Volltext-Walkthrough](https://kihinweis.de/ai-act/artikel-50) und im Überblick zur [Transparenzpflicht](https://kihinweis.de/glossar/transparenzpflicht).

## Der Zeitplan

- **1. August 2024** (eingetreten): Inkrafttreten — 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 12. Juli 2024 (Art. 113)
- **2. Februar 2025** (eingetreten): Kapitel I und II gelten: verbotene Praktiken und die KI-Kompetenz-Pflicht
- **2. August 2025** (eingetreten): Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance und Sanktionen
- **2. August 2026** (eingetreten): **Allgemeiner Anwendungsbeginn — Artikel 50 gilt.** Betreiber müssen seither erfasste Deepfakes offenlegen, wenn sie das KI-System beruflich unter eigener Verantwortung nutzen.
- **2. Dezember 2027** (steht bevor): Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme (durch den Digital Omnibus verschoben)

Der Digital Omnibus, die Änderungsverordnung vom Juli 2026, hat die Hochrisiko-Fristen nach hinten geschoben und (Art. 50 Abs. 7) neu gefasst. Die operativen Markierungs- und Offenlegungspflichten in Absatz 2 und 4 sowie ihr Anwendungsbeginn am 2. August 2026 blieben bestehen. Die vollständige Fristenübersicht steht unter [Fristen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/fristen), die Einordnung der Änderungen unter [Digital Omnibus](https://kihinweis.de/ai-act/digital-omnibus).

## Was daraus für deine KI-Kennzeichnung folgt

Für die hier behandelte sichtbare Offenlegung prüfst du zunächst, ob du das KI-System unter eigener Verantwortung verwendest und ob dein Bild den Deepfake-Tatbestand erfüllt. Andere Pflichten der KI-Verordnung können je nach Rolle und Einsatz hinzukommen. Den Ablauf sortiert der [Leitfaden zur KI-Kennzeichnung](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung).

**Von Artikel 50 zum fertigen Label**

Ergibt die Prüfung von Betreiberrolle und Deepfake-Tatbestand eine Offenlegungspflicht, kannst du sie direkt im Bild besonders robust umsetzen: Zieh dein Bild in den Editor, setz das optionale offizielle EU-Label oder einen klaren eigenen Hinweis und exportier in Eingabeauflösung bis zum Browserlimit — ohne Upload, direkt im Browser.

[Zum Editor](https://kihinweis.de/editor)

## Häufige Fragen

### Heißt es KI-Verordnung oder AI Act?

Beides bezeichnet dasselbe Gesetz. Im Amtsblatt trägt die Verordnung (EU) 2024/1689 den Klammerzusatz „Verordnung über künstliche Intelligenz“; im deutschen Sprachgebrauch haben sich „KI-Verordnung“ und die Abkürzung „KI-VO“ durchgesetzt, international „AI Act“ oder „EU AI Act“. Eine Rangfolge gibt es nicht — nur der englische Begriff ist kein amtlicher deutscher Titel.

### Seit wann gilt die KI-Verordnung?

Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, gilt aber gestaffelt: verbotene Praktiken und die KI-Kompetenz-Pflicht seit dem 2. Februar 2025, die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 2. August 2025, der allgemeine Anwendungsbeginn — und damit Artikel 50 — seit dem 2. August 2026.

### Wo steht die KI-Kennzeichnungspflicht für Bilder?

In Artikel 50 Absatz 4 Unterabsatz 1. Artikel 50 bildet allein das gesamte Kapitel IV der Verordnung („Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme“) und ist damit eine eigene Regelungsschiene neben den Hochrisiko-Vorschriften. Die Pflicht hängt nicht an einer Hochrisiko-Einstufung, sondern an Rolle, konkreter KI-Nutzung und Inhalt.

## Quellen

- [Verordnung (EU) 2024/1689 — amtlicher Titel und Volltext (ABl. L, 2024/1689, 12.07.2024)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 113 (Inkrafttreten und Geltungsbeginn)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50 (Transparenzpflichten)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Europäische Kommission: AI Act — Regulatory framework und Anwendungs-Zeitplan](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai)
- [KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), in Kraft seit 29.07.2026](https://www.gesetze-im-internet.de/ki-mig/BJNR0DF0B0026.html)
