# Synthetische Inhalte: Definition, Deepfake, KI-Kennzeichnung

> Synthetische Inhalte sind der Oberbegriff für alles KI-Erzeugte. Was der EU AI Act darunter versteht und warum nur ein Teil davon ein KI-Label braucht.

**Stand:** 2026-08-07 · **Kanonische Fassung:** https://kihinweis.de/glossar/synthetische-inhalte · **Sprache:** de

Herausgeber: kihinweis.de — unabhängiges Informationsportal zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Kein Angebot einer Behörde, keine Rechtsberatung.

---

> **Kurz gesagt**
>
> „Synthetische Inhalte“ ist der Sammelbegriff für alles, was ein KI-System an Bild, Ton, Video oder Text hervorbringt — und anders als „Deepfake“ ist er im EU AI Act **nicht** legaldefiniert. Synthetisch zu sein löst für sich genommen keine sichtbare KI-Kennzeichnungspflicht aus. Der Begriff trägt eine ganz andere Pflicht: die maschinenlesbare Markierung durch den Anbieter.

**Synthetische Inhalte** sind als Arbeitsbegriff von einem KI-System erzeugte oder manipulierte Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte. Der EU AI Act nutzt den Begriff in (Art. 50 Abs. 2): Anbieter solcher Systeme müssen grundsätzlich sicherstellen, dass die Ausgaben „in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind“. Ausgenommen sind Systeme, die nur Standardbearbeitung unterstützen oder Eingabedaten beziehungsweise ihre Semantik nicht wesentlich verändern.

## Ein Gesetzesbegriff ohne Legaldefinition

Art. 3 der KI-Verordnung definiert eine lange Reihe von Begriffen — „Deepfake“ in Nr. 60, „Anbieter“ in Nr. 3, „Betreiber“ in Nr. 4. **„Synthetisch“ ist nicht darunter.** Das Wort steht im Normtext, ohne dass die Verordnung es näher bestimmt.

Praktisch heißt das: Der Begriff wird weit verstanden — erzeugt oder manipuliert, in allen vier Modalitäten. Und er ist deshalb ein schlechter Ratgeber für die Frage „muss ich das labeln?“. Denn die Pflicht, die die meisten Leserinnen und Leser suchen, hängt gar nicht an ihm.

## KI-Kennzeichnung: zwei Pflichten, zwei Adressaten

|  | Anbieterpflicht | Betreiberpflicht |
|---|---|---|
| Fundstelle | (Art. 50 Abs. 2) | (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 1) |
| Auslöser | grundsätzlich **synthetische** Audio-, Bild-, Video- oder Textausgaben; nicht bei bloßer Standardbearbeitung oder nicht wesentlicher Änderung | eingesetzter **Deepfake** |
| Wen trifft es? | den [Anbieter](https://kihinweis.de/glossar/anbieter) des KI-Systems | den [Betreiber](https://kihinweis.de/glossar/betreiber), der das System unter eigener Verantwortung verwendet |
| Form | maschinenlesbar (Metadaten, Wasserzeichen) | für Menschen wahrnehmbar |
| Für Menschen sichtbar? | nicht automatisch; Consumer können eine Oberfläche rendern | ja |
| Ersetzt die jeweils andere Pflicht? | nein | nein |

Diese Trennung ist der häufigste Fehler in Ratgebertexten. Sie zusammenzuwerfen führt zu beiden falschen Schlüssen zugleich: „mein Generator markiert doch schon, also bin ich fein raus“ und „jedes KI-Bild braucht ein sichtbares Label“.

## Die Teilmengen-Logik

Jeder Deepfake ist ein synthetischer Inhalt. Umgekehrt gilt das nicht: Ein KI-Drache, ein Comic, eine stilisierte Illustration oder eine Fantasy-Landschaft im Videospiel sind regelmäßig keine Deepfakes, **wenn** sie im konkreten Kontext erkennbar unrealistisch sind und nicht als echt oder wahr erscheinen können (LL Rn. 113–116). Wo genau die Linie verläuft, klärt der Eintrag zum [Deepfake](https://kihinweis.de/glossar/deepfake).

Zwei weitere Begriffe grenzen sich davon ab:

- **KI-Text** folgt einer eigenen Regel: Nur veröffentlichter Text mit dem Zweck, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, ist erfasst. Die Pflicht entfällt, wenn der Text inhaltlich bedeutsam menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert wurde **und** eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2).
- **Standardbearbeitung** fällt bereits aus Abs. 2 heraus, wenn das KI-System nur eine unterstützende Funktion ausübt; auf der Betreiberseite entspricht dem, dass geringfügige Bearbeitungen kein Deepfake begründen (LL Rn. 116).

> **Achtung — Maschinenlesbar ist nicht wahrnehmbar**
>
> Die Leitlinien schließen ausdrücklich aus, dass Betreiber sich für ihre sichtbare Offenlegung allein auf die eingebettete maschinenlesbare Markierung des Anbieters berufen (LL Rn. 117). Der freiwillige Code of Practice setzt für seine Unterzeichner grundsätzlich auf einen mehrschichtigen Ansatz, solange keine einzelne Technik die Anforderungen ausreichend erfüllt; Measure 1.1 enthält dafür Mindest-, Alternativ- und Ausnahmeregeln. Metadaten können bei Screenshot, Re-Upload oder Plattformverarbeitung verloren gehen. Deshalb bleiben maschinenlesbare Anbieter-Markierung und wahrnehmbare Betreiber-Offenlegung getrennte Ebenen.

## Warum dich die Anbieterpflicht trotzdem angeht

Zwei Fälle machen den Oberbegriff auch für Nicht-Anbieter relevant. Erstens der mögliche Rollenwechsel: Wer ein generatives Modell selbst hostet und es unter eigenem Namen bereitstellt oder wesentlich verändert, **kann** bei erfüllten gesetzlichen Bedingungen zum Anbieter werden — der praktische Fall ist [Stable Diffusion](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/stable-diffusion) im Eigenbetrieb. Zweitens der Zeitplan: Für die in den Leitlinien bezeichneten generativen Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden, läuft eine Übergangsfrist bis zum **02.12.2026** (LL Rn. 153). Bis dahin tragen nicht alle Ausgaben eine Markierung — ein weiterer Grund, die eigene [Kennzeichnung](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung) nicht auf fremde Metadaten zu stützen.

**Deepfake und Betreiber? Offenlegung gestalten**

Ist dein KI-Bild ein Deepfake und setzt du es als Betreiber nach eigener verantwortlicher KI-Nutzung ein, brauchst du eine für Menschen wahrnehmbare Offenlegung. Zieh das Bild in den Editor, setz das optionale offizielle EU-Label oder einen klaren eigenen Hinweis und exportier es in Eingabeauflösung bis zum Browserlimit — es bleibt dabei auf deinem Rechner.

[Zum Editor](https://kihinweis.de/editor)

## Häufige Fragen

### Was ist der Unterschied zwischen synthetischen Inhalten und einem Deepfake?

Synthetisch ist alles, was ein KI-System an Bild, Ton, Video oder Text hervorbringt. Ein Deepfake ist die Teilmenge davon, die wirklichen oder plausibel existierenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und für echt gehalten werden könnte. Jeder Deepfake ist synthetisch — aber längst nicht jeder synthetische Inhalt ist ein Deepfake.

### Muss ich jeden synthetischen Inhalt kennzeichnen?

Nein. Die sichtbare Offenlegungspflicht aus Art. 50 Abs. 4 knüpft bei Bild, Ton und Video an den Deepfake an, nicht allein an die synthetische Herkunft. Ein erkennbar unrealistischer KI-Drache, Comic oder eine stilisierte Illustration ist regelmäßig kein Deepfake, sofern der konkrete Kontext nicht irreführt. Für KI-Texte gilt eine eigene Regel in Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2.

### Wer sorgt für die maschinenlesbare Markierung?

Der Anbieter des generativen KI-Systems. Art. 50 Abs. 2 verpflichtet ihn grundsätzlich zur maschinenlesbaren Markierung; ausgenommen sind Systeme für Standardbearbeitung oder nicht wesentliche Änderungen von Eingabedaten beziehungsweise Semantik. Eine erforderliche sichtbare Betreiber-Offenlegung wird durch das Provider-Signal nicht ersetzt.

## Quellen

- [Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50 Abs. 2 und Abs. 4 — Transparenzpflichten](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 3 — Begriffsbestimmungen (ohne Definition von „synthetisch“)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Europäische Kommission, Leitlinien zu Art. 50, C(2026) 5054 final vom 20.07.2026, insb. Rn. 113, 116, 117, 153](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems)
- [Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content, final vom 10.06.2026, Abschnitt 1 (Marking und Detection)](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content)
