# ChatGPT-Bilder kennzeichnen: KI-Label trotz C2PA und SynthID

> OpenAI dokumentiert C2PA und SynthID für aktuelle Bildwege. Warum diese Signale eine mögliche sichtbare Deepfake-Offenlegung nicht ersetzen.

**Stand:** 2026-08-07 · **Kanonische Fassung:** https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/chatgpt-bilder · **Sprache:** de

Herausgeber: kihinweis.de — unabhängiges Informationsportal zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Kein Angebot einer Behörde, keine Rechtsberatung.

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> **Kurz gesagt**
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> OpenAI dokumentiert für aktuelle, unterstützte Bildwege **C2PA Content Credentials und SynthID**. Beide Signale sind maschinenlesbar und ohne Prüfwerkzeug nicht sichtbar; ein prompt-erzeugtes Wasserzeichen wäre davon getrennt. Die Signale tragen zur Anbieter-Markierung bei, ersetzen aber keine erforderliche sichtbare Offenlegung durch einen Betreiber.

Wer heute in ChatGPT ein Bild erzeugt, arbeitet nicht mehr mit DALL·E: Aktuell ist die Bildgenerierung von ChatGPT selbst (Modell `gpt-image-2`, seit April 2026), und der klassische DALL·E-GPT wird nach OpenAIs Ankündigung Ende August 2026 aus ChatGPT entfernt. Für deine Kennzeichnungspflicht ändert der Namenswechsel nichts; für Aussagen zu Signalen musst du dennoch den konkreten Modell-, Produkt- und Downloadweg prüfen. Die Grundregeln, wer überhaupt kennzeichnen muss, stehen im [Überblick zur KI-Kennzeichnungspflicht](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung).

## Was OpenAI in dein Bild schreibt — und was nicht

| Ebene | Status bei ChatGPT-Bildern | Wer kann es lesen? |
|---|---|---|
| C2PA Content Credentials | für die aktuell dokumentierten Produkte, Modelle und unterstützten Dateiformate | Prüfwerkzeuge |
| SynthID-Wasserzeichen | für die aktuell dokumentierten Bildwege | OpenAIs Prüfdienst |
| IPTC `DigitalSourceType` | für DALL·E 3 belegt, für das aktuelle Modell nicht dokumentiert | Plattformen wie Instagram |
| Sichtbares Label im Bild | kein verlässlich eingebautes Label dokumentiert | Menschen — maßgeblich für (Art. 50 Abs. 4) |
| KI-Texte | kein entsprechender OpenAI-Provenienzweg dokumentiert | — |

OpenAI nennt in der aktuellen Provenienz-Dokumentation ChatGPT, Codex und API-Bildwege, begrenzt Zusagen aber nach Produkt, Modell, Format und Zeitpunkt. Deshalb sollte eine Aussage wie „jedes OpenAI-Bild trägt immer beide Signale“ vermieden werden. OpenAI hat Abschnitt 1 des freiwilligen EU Code of Practice unterzeichnet; das ist kein Konformitätszertifikat.

Der C2PA Conformance Explorer führt einen OpenAI-Erzeugerdienst mit **Assurance Level 1**. Die Listung belegt die Prüfung des gelisteten Produkts ab ihrem Geltungsbereich; sie erlaubt keinen Rückschluss darauf, welche Signale jede ältere oder anders erzeugte Datei enthält.

## Das sichtbare KI-Label musst du erbitten

Der stärkste Befund dieser Seite steht in OpenAIs eigenem Help Center: Ein sichtbares Wasserzeichen ist möglich — indem du **das Modell im Prompt darum bittest**, wörtliches Beispiel: „Include a visible OpenAI watermark in the image.“

Was dabei herauskommt, ist ein generiertes Bildelement, kein standardisiertes Provenienzsignal. Inhalt, Position und Lesbarkeit können variieren, daher solltest du das Ergebnis prüfen und bei einer erforderlichen Offenlegung ein kontrolliert gesetztes Label verwenden.

## Drei Wege ins Netz, drei Ergebnisse

OpenAI benennt die Bruchstellen selbst, ungewöhnlich offen: „But metadata is not foolproof. It can be stripped, lost through uploads and downloads, or broken by transformations like file format changes, resizing, or screenshots.“

| Was mit dem Bild passiert | C2PA-Manifest | SynthID |
|---|---|---|
| dokumentierter Originaldownload in unterstütztem Format | Signale können enthalten sein | laut Produktdokumentation enthalten |
| Screenshot | eingebettetes Manifest wird gewöhnlich nicht übernommen | kann erkennbar bleiben; keine Garantie |
| Format-Konvertierung, Resize, Kompression | kann entfernt oder durch einen C2PA-fähigen Workflow aktualisiert werden | auf Robustheit ausgelegt; Ergebnis transformationsabhängig |
| Zuschnitt | eingebettetes Manifest kann ungültig oder entfernt werden | Erkennbarkeit kann abnehmen |
| Kopieren über die Zwischenablage | von OpenAI nicht dokumentiert | von OpenAI nicht dokumentiert |

Zwischen Download und fertigem Beitrag liegen oft Bildbearbeitung, Zuschnitt, WebP-Konvertierung oder CDN-Optimierung. WebP unterstützt C2PA 2.4 grundsätzlich; ein konkretes CMS kann Manifeste dennoch entfernen oder ein C2PA-fähiger Workflow sie aktualisieren. Prüfe deshalb auf der [eigenen Website](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/website), [Instagram](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/instagram) und [X](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/x-twitter) das tatsächlich ausgelieferte Asset und die sichtbare Plattformanzeige.

## Warum die zwei Signale keine sichtbare Betreiber-Offenlegung ersetzen

Der EU AI Act kennt zwei getrennte Pflichten. (Art. 50 Abs. 2) richtet die maschinenlesbare Markierung an **Anbieter**. (Art. 50 Abs. 4) kann dich als **Betreiber** treffen, wenn du das System beruflich unter eigener Autorität eingesetzt hast und einen Deepfake veröffentlichst: Die Offenlegung muss klar und unterscheidbar spätestens beim ersten Kontakt erfolgen (Art. 50 Abs. 5). Bloßes Weiterveröffentlichen macht dich nicht automatisch zum Betreiber.

Dass das eine das andere nicht ersetzt, steht wörtlich in den Leitlinien der Kommission: Kennzeichnungen müssen für natürliche Personen wahrnehmbar sein, „ohne dass sie auf spezielle technische Werkzeuge zurückgreifen“ müssen — deshalb können Betreiber sich **nicht** auf die maschinenlesbare Markierung des Anbieters stützen (LL Rn. 117). Dieselbe Aussage steht in der Art.-50-FAQ der Kommission. Klarer kann eine Behörde eine Frage nicht beantworten.

> **Achtung — OpenAI-Policy und AI Act haben eigenen Anwendungsbereich**
>
> Die Sharing & Publication Policy enthält für die von ihr erfassten Veröffentlichungs- und Sharing-Fälle eine deutlich wahrnehmbare Offenlegungsvorgabe. Ergänzend verbieten die Europe Terms, Output als menschengemacht darzustellen, wenn er es nicht war. Ob eine konkrete Nutzung unter den Policy-Scope und Art. 50 Abs. 4 fällt, muss jeweils getrennt geprüft werden; nicht jede unkommentierte Ausgabe verletzt automatisch beide Regelwerke.

## Nachmessen statt vertrauen

OpenAI betreibt einen eigenen Prüf-Endpunkt. Über `POST /v1/content_provenance_checks` liefert die API die Felder `outcome`, `validation_state`, `issuer` (bei OpenAI-Bildern: `OpenAI OpCo, LLC`) und `model` (`gpt-image`). Drei wichtige Details aus der Dokumentation:

- `outcome: detected` erscheint **nur**, wenn ein vertrauenswürdiges Manifest OpenAI als Aussteller nennt *und* eine KI-Erzeugungs-Aktion enthält. Ein Treffer beim `issuer` allein bedeutet also nichts.
- Ein `invalid`-Manifest darf laut OpenAI nicht als belastbarer Nachweis behandelt werden.
- Der API-Endpunkt ist laut Dokumentation nicht für Zero Data Retention zugelassen. Für das Web-Werkzeug beschreibt OpenAI eine getrennte Datenbehandlung: Uploads werden nicht zum Training verwendet und abgesehen von rechtlichen Erfordernissen nicht gespeichert. Für beide Wege bleibt der Upload fremder Personenbilder eine eigene Datenschutzentscheidung; `openai.com/verify` akzeptiert PNG, JPEG und WebP bis 50 MiB.

Ein Prüfergebnis gilt immer nur für die untersuchte Datei und den konkreten Produktweg. Archiviert deshalb bei internen Stichproben mindestens Modell, Tarif, Erzeugungsdatum, Downloadweg, Originaldatei und verwendetes Prüfwerkzeug; erst dann ist der Befund reproduzierbar.

> **Entwarnung — Nicht jedes ChatGPT-Bild braucht ein Label**
>
> Die Pflicht aus Abs. 4 gilt für **Deepfakes**. Entscheidend sind Bezug zu einer existierenden Person, einem Objekt, Ort, einer Entität oder einem Ereignis und der falsche Anschein von Authentizität oder Wahrheit im konkreten Kontext. Stil und Fotorealismus sind nur Indizien. Zusätzlich musst du das System beruflich unter eigener Autorität eingesetzt haben; rein private Nutzung ist ausgenommen (LL Rn. 19). Der [Schnell-Check zu den Ausnahmen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ausnahmen) sortiert die Grenzfälle.

## So kennzeichnest du ChatGPT-Bilder richtig

1. **Den dokumentierten Originaldownload bevorzugen.** So ist die Chance am größten, dass die für diesen Produktweg zugesagten [C2PA-](https://kihinweis.de/glossar/c2pa) und [Wasserzeichen-Signale](https://kihinweis.de/glossar/wasserzeichen) erhalten bleiben; eine Garantie für jede Datei ist das nicht.
2. **Sichtbares Label ins Bild setzen**: das amtliche „AI“-Zeichen, gern mit deutschem Zusatz „KI-generiert“, kontrastreich und ohne Scrollen erkennbar. Welche Platzierung die Leitlinien tragen, steht auf der Seite [KI-Bilder richtig kennzeichnen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/wie).
3. **Nach der Bearbeitung gegenprüfen.** Eine CMS-Konvertierung kann das Manifest entfernen oder verändern; WebP selbst unterstützt C2PA. Für die wahrnehmbare Offenlegung bleibt das sichtbare Label entscheidend.

Wie viel Arbeit dir ein Anbieter abnimmt, hängt vom konkreten Produktweg ab. Auch bei den von Google dokumentierten Signalen bleibt die Rollen- und Offenlegungsprüfung getrennt — nachzulesen auf der Seite zu [Gemini und Imagen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/gemini-imagen).

**Zwei unsichtbare Signale, ein sichtbares Label**

Wenn dein dokumentierter OpenAI-Bildweg C2PA und SynthID enthält, bleiben beide ohne Prüfwerkzeug unsichtbar. Ist eine sichtbare Offenlegung erforderlich, zieh das Bild in den Editor, setze das EU-Label und exportiere in Eingabeauflösung bis zum Browserlimit — ohne Upload.

[Zum Editor](https://kihinweis.de/editor)

## Häufige Fragen

### Reichen die C2PA-Daten von ChatGPT als KI-Kennzeichnung?

Nein. C2PA ist eine maschinenlesbare Technik für die Anbieterpflicht. Wenn du ChatGPT beruflich unter eigener Autorität zur Erzeugung eines Deepfakes eingesetzt hast, kann dich als Betreiber zusätzlich die sichtbare Offenlegung treffen. Die bloße Veröffentlichung fremden Materials macht dich nicht automatisch zum Betreiber; ein Manifest beweist außerdem keine abschließende Rechtskonformität.

### Hat ChatGPT ein sichtbares Wasserzeichen?

OpenAI dokumentiert für den üblichen Bildweg kein verlässlich eingebautes sichtbares KI-Label. Das Help Center nennt als getrennte Möglichkeit, im Prompt ein sichtbares Wasserzeichen anzufordern. Ein solches Bildelement ist kein Provenienzsignal und sollte anschließend auf Inhalt, Lesbarkeit und Platzierung geprüft werden.

### Übersteht die Kennzeichnung einen Screenshot?

Ein gewöhnlicher Screenshot übernimmt das eingebettete C2PA-Manifest nicht. SynthID ist auf Robustheit gegenüber Bearbeitungen ausgelegt und kann weiter erkennbar sein, eine Garantie für jeden Screenshot oder jede Transformation gibt es nicht. Beide Signale bleiben ohne Prüfwerkzeug unsichtbar.

### Muss ich alte DALL·E-Bilder nachträglich kennzeichnen?

Nein, nicht allein wegen einer späteren Veröffentlichung. Für Bild-, Ton- und Videoinhalte stellen die Leitlinien auf den Erzeugungszeitpunkt ab: Vor dem 02.08.2026 erzeugte Inhalte fallen nicht rückwirkend unter Art. 50 Abs. 4. Wird das Material nach dem Stichtag mit KI neu erzeugt oder wesentlich manipuliert, ist der neue Vorgang gesondert zu prüfen.

### Verlangt OpenAI selbst eine Kennzeichnung?

Nicht pauschal für jede Nutzung. Die Sharing & Publication Policy enthält Offenlegungsvorgaben für die von ihr erfassten Veröffentlichungs- und Sharing-Fälle. Daneben verbieten die Europe Terms, Output als menschengemacht darzustellen, wenn er es nicht ist. Prüfe deshalb den konkreten Anwendungsfall statt den Policy-Satz auf jede Ausgabe zu übertragen.

### Sehen Instagram oder X, dass ein Bild aus ChatGPT kommt?

Das hängt von Datei, Uploadweg und aktueller Plattformverarbeitung ab. OpenAI warnt selbst, dass Metadaten bei Uploads, Downloads und Transformationen verloren gehen können. Daraus lässt sich weder ein garantiertes Auto-Label noch ein garantierter Verlust auf Instagram oder X ableiten; prüfe die veröffentlichte Darstellung.

## Quellen

- [OpenAI Help Center: „Provenance signals (Content Credentials, SynthID) in OpenAI-generated content“](https://help.openai.com/en/articles/8912793-c2pa-and-synthid-in-openai-generated-images)
- [OpenAI Developer Docs: GPT Image 2](https://developers.openai.com/api/docs/models/gpt-image-2)
- [OpenAI Help Center: „Images in ChatGPT“ — aktueller Bildweg und DALL·E-GPT](https://help.openai.com/en/articles/11084440-images-in-chatgpt)
- [OpenAI: „Advancing content provenance“ (C2PA + SynthID, Bruchstellen)](https://openai.com/index/advancing-content-provenance/)
- [OpenAI Sharing & Publication Policy („Indicate that the content is AI-generated …“)](https://openai.com/policies/sharing-publication-policy/)
- [OpenAI Europe Terms of Use (Sharing & Publication Policy als Vertragsbestandteil)](https://openai.com/policies/eu-terms-of-use/)
- [OpenAI Developer Docs: Content provenance (Prüf-Endpunkt, Manifest-Felder)](https://developers.openai.com/api/docs/guides/content-provenance)
- [OpenAI Verify (Prüfwerkzeug, Format- und Größenlimits)](https://openai.com/research/verify/)
- [C2PA Conformance Explorer — Conforming Products List](https://spec.c2pa.org/conformance-explorer/)
- [C2PA 2.4 — WebP-Unterstützung und Bearbeitungshistorie](https://spec.c2pa.org/specifications/specifications/2.4/specs/ContentCredentials.html)
- [Art. 50 KI-Verordnung, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Europäische Kommission, Leitlinien zu Art. 50, C(2026) 5054 final vom 20.07.2026, insb. Rn. 12, 19, 112–117 und 153](https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/131215)
- [Europäische Kommission, FAQ „Transparency obligations under Article 50 AI Act“](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act)
- [Europäische Kommission: Unterzeichner des Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content, Stand 05.08.2026](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/strong-backing-code-practice-transparency-ai-generated-content)
