# ChatGPT-Texte kennzeichnen: kein Signal dokumentiert

> OpenAI dokumentiert derzeit kein Provenienzsignal für ChatGPT-Text. Wann Art. 50 eine Textoffenlegung verlangt und wann die Prüf-Ausnahme greift.

**Stand:** 2026-08-07 · **Kanonische Fassung:** https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/chatgpt-texte · **Sprache:** de

Herausgeber: kihinweis.de — unabhängiges Informationsportal zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Kein Angebot einer Behörde, keine Rechtsberatung.

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> **Kurz gesagt**
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> Für unterstützte Bild- und Audiowege dokumentiert OpenAI Provenienzsignale. Für ChatGPT-Text ist derzeit **kein entsprechendes Signal dokumentiert**. Davon getrennt gelten die enge Textregel des EU AI Act und die anwendungsbezogenen Vorgaben aus OpenAIs Bedingungen.

Wer ChatGPT für Bilder und Texte nutzt, trifft auf unterschiedliche dokumentierte Provenienzwege. Zugleich gelten für Deepfakes und für veröffentlichte Texte unterschiedliche Tatbestände. Weder Fotorealismus noch die Bezeichnung „Marketingtext“ entscheiden allein: Maßgeblich sind beim Bild der Authentizitätskontext und beim Text Thema, Zweck, Öffentlichkeit und gegebenenfalls die Qualität menschlicher Prüfung. Die Grundregeln stehen im [Überblick zur KI-Kennzeichnung](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung).

## Was OpenAI in deinen Text schreibt

| Modalität | Signale | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| Bilder | C2PA Content Credentials und SynthID in den dokumentierten unterstützten Wegen | nach Produkt, Modell, Format und Zeitpunkt prüfen |
| Audio | SynthID in den dokumentierten unterstützten Wegen | nach Produktweg prüfen |
| **Text** | **kein OpenAI-Provenienzsignal dokumentiert** | ChatGPT-Text |

OpenAI beschreibt die Ausweitung von Provenienzsignalen „auf alle Modalitäten einschließlich Text“ als Ziel. Das stützt den aktuellen Dokumentationsbefund, beweist aber keine universelle technische Negativtatsache. OpenAI hat den Anbieter-Abschnitt des freiwilligen EU Code of Practice unterzeichnet; daraus folgt weder eine Zertifizierung noch eine Aussage über jede Ausgabe.

## Warum Text technisch anders ist als Bild

Der Code of Practice verlangt mindestens eine geeignete maschinenlesbare Technik. Mehrere Schichten sind vorgesehen, solange eine einzelne Technik die vier Anforderungen nicht allein erfüllt; zugleich gibt es Ausnahmen, darunter Freitext. Der Code begründet diese noch damit, dass Freitext keine Metadaten transportieren könne.

Diese regulatorische Ausnahme ist von der technischen Entwicklung zu trennen: C2PA 2.4 beschreibt Einbettungen für unstrukturierten Text über Unicode Variation Selectors sowie für strukturierten Text wie Markdown und YAML. Ein konkreter Copy-Paste- oder Publishing-Workflow muss das allerdings implementieren und erhalten. Google dokumentiert ein statistisches Wasserzeichen für Gemini-Text; OpenAI dokumentiert für ChatGPT-Text derzeit keinen entsprechenden Weg.

## Was das KI-Kennzeichnungsgesetz von dir verlangt — enge Voraussetzungen

Für Texte gilt nicht die Deepfake-Regel, sondern (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2). Drei Bedingungen müssen zusammenkommen: Der Text ist **veröffentlicht**, er soll die **Öffentlichkeit informieren**, und er betrifft eine Angelegenheit von **öffentlichem Interesse**. Selbst dann entfällt die Pflicht nur, wenn eine fachkundige Person den Inhalt substanziell prüft und Fakten kontrolliert, redaktionelle Kontrolle ausgeübt wird und eine verantwortliche Person öffentlich benannt ist (LL Rn. 133–136). Eine oberflächliche Freigabe genügt nicht.

> **Entwarnung — Viele interne Einsätze scheitern schon an der Veröffentlichung**
>
> Interne Dokumente und individuelle Kundenkorrespondenz sind regelmäßig nicht veröffentlicht und scheitern schon daran. Bei Landingpages, Produktbeschreibungen, Newslettern, Stellenanzeigen und Social-Media-Texten hängt es dagegen von Thema, Zweck und öffentlichem Informationsgehalt ab; Gesundheit, Sicherheit, Umwelt oder andere Fragen öffentlichen Interesses können die Regel auslösen. Die vollständige Prüfung steht auf der Seite [KI-Texte kennzeichnen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ki-texte).

Der Kippschalter liegt bei Thema und Zweck, nicht beim Werkzeug. Aussagen zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit **können** eine Angelegenheit öffentlichen Interesses betreffen; die Bezeichnung „Werbetext“ schließt das nicht automatisch aus. Was das für Content-Marketing bedeutet, steht auf der Seite zu [KI-Texten für SEO](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/seo-texte).

## OpenAI-Policy und AI Act getrennt einordnen

> **Achtung — Der konkrete Policy-Scope entscheidet**
>
> Die **Sharing & Publication Policy** enthält für die von ihr erfassten Fälle eine deutlich wahrnehmbare Offenlegungsvorgabe. Separat verbieten die Europe Terms, Output als menschengemacht darzustellen, wenn er es nicht war. Die Policy darf nicht ohne Scope-Prüfung auf jede private, interne oder sonstige Textnutzung übertragen werden. Wo sie greift, kann ihr Maßstab weiter reichen als der enge Texttatbestand des AI Act.

Welche vertragliche Folge ein Verstoß im Einzelfall hat, lässt sich aus den verlinkten Quellen nicht pauschal ableiten. Wer Texte veröffentlicht, sollte deshalb sowohl den konkreten Policy-Scope als auch die EU-Textregel prüfen.

## Der Detektor, den OpenAI selbst abgeschaltet hat

Am **20. Juli 2023** nahm OpenAI seinen „AI Text Classifier“ vom Netz, begründet mit dessen „low rate of accuracy“. Im damaligen Evaluationsset erkannte das Werkzeug **26 %** der KI-Texte korrekt und stufte **9 %** menschlicher Texte fälschlich als KI-generiert ein; unter 1.000 Zeichen bezeichnete OpenAI es als sehr unzuverlässig. Das ist ein historischer Befund zu diesem Classifier, kein aktueller Benchmark für alle Erkennungsdienste.

Auch ein herstellereigener historischer Classifier lieferte damit keinen sicheren Herkunftsnachweis. Wer heute mit einem Detektor-Prozentwert argumentiert, muss Modell, Testkorpus und Fehlerquoten des konkreten Werkzeugs betrachten. Die Grenzen sortiert die Seite [KI-Texte erkennen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ki-text-erkennung).

## Wenn du kennzeichnest: Wortlaut und Ort

Fällt dein Text unter die Pflicht, nennt der freiwillige Code of Practice geeignete Orte: **über oder am Anfang des Textes, in der Nähe der Überschrift oder in einem Kolophon beziehungsweise Vorspann am Anfang des konkreten Textes** (CoP 1.2.2 f). Das sind Umsetzungsregeln des freiwilligen Kodex, keine eigenständige gesetzliche Pflicht für Nicht-Signatare. Nicht ausreichend sind pauschale Hinweise ohne Bezug zum konkreten Output, Angaben allein in den Nutzungsbedingungen und rein technische Beschreibungen wie „dieses System nutzt Sprachmodelle“ (LL Rn. 38).

Die amtlichen EU-Icons sind auch für veröffentlichten Text vorgesehen. Ein klarer deutscher Zusatz sollte unterscheiden, ob der Text KI-generiert oder lediglich KI-bearbeitet wurde. Wie Icon und Zusatz zusammengehen, steht unter [Wie kennzeichnen?](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/wie).

## Und das Bild aus demselben Chat?

Für Bilder gilt die Deepfake-Regel. Ein ChatGPT-Bild kann erfasst sein, wenn es sich auf eine existierende Person, ein Objekt, einen Ort, eine Entität oder ein Ereignis bezieht und im konkreten Kontext fälschlich authentisch oder wahr wirkt. C2PA und SynthID sind maschinenlesbare Techniken für die Anbieter-Markierung; sie ersetzen keine erforderliche sichtbare Betreiber-Offenlegung (LL Rn. 117). Der praktische Ablauf steht auf der Seite [ChatGPT-Bilder kennzeichnen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/chatgpt-bilder).

## Häufige Fragen

### Muss ich ChatGPT-Texte nach dem KI-Kennzeichnungsgesetz kennzeichnen?

Nur wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen: Der Text wird veröffentlicht, soll die Öffentlichkeit informieren und betrifft eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Selbst dann entfällt die Pflicht nur nach einer substanziellen fachkundigen menschlichen Prüfung mit redaktioneller Kontrolle und einer öffentlich benannten verantwortlichen Person. Marketing- oder Produktformate sind keine automatische Ausnahme; Thema, Zweck und Inhalt entscheiden.

### Trägt ein ChatGPT-Text ein Wasserzeichen?

OpenAI dokumentiert derzeit kein Provenienzsignal für ChatGPT-Text. Die aktuellen OpenAI-Seiten beschreiben unterstützte Wege für bestimmte Bild- und Audioausgaben und nennen eine Ausweitung auf Text als Ziel. Das ist ein Dokumentationsbefund, keine Behauptung, dass technisch unter allen Umständen keinerlei Signal existieren könne.

### Warum markieren Anbieter Bilder, aber keine Texte?

Der Code of Practice sieht für Freitext eine Ein-Schicht-Ausnahme vor. Seine Begründung, Freitext könne keine Metadaten transportieren, ist technisch inzwischen zu relativieren: C2PA 2.4 beschreibt auch Einbettungen in unstrukturierten sowie strukturierten Text. Entscheidend bleibt, welche Technik der konkrete Anbieter tatsächlich implementiert — OpenAI dokumentiert für ChatGPT-Text derzeit keine.

### Verlangt OpenAI selbst eine Kennzeichnung meiner Texte?

Nicht pauschal für jede Textnutzung. Die Sharing & Publication Policy enthält Offenlegungsvorgaben für die von ihr erfassten Sharing- und Veröffentlichungsfälle. Separat verbieten die Europe Terms, Output als menschengemacht darzustellen, wenn er es nicht war. Der konkrete Anwendungsfall muss unter beide Texte eingeordnet werden.

### Kann jemand nachweisen, dass mein Text aus ChatGPT stammt?

Nicht zuverlässig. OpenAI schaltete seinen damaligen Classifier am 20. Juli 2023 ab; in dessen historischem Evaluationsset erkannte er 26 Prozent der KI-Texte und stufte 9 Prozent menschlicher Texte falsch ein. Diese Zahlen sind kein aktueller Benchmark für andere Detektoren. Ein heutiges Detektor-Ergebnis bleibt ein Indiz, kein sicherer Herkunftsbeweis.

### Reicht ein Sammelhinweis wie „Diese Website nutzt KI“?

Nein. Die Leitlinien halten pauschale Hinweise ohne Bezug zum konkreten Output ausdrücklich für unzureichend, ebenso rein technische Beschreibungen und Angaben, die nur in den Nutzungsbedingungen stehen. Wenn ein Text kennzeichnungspflichtig ist, gehört der Hinweis an diesen Text.

## Quellen

- [OpenAI Help Center: „Provenance signals (Content Credentials, SynthID) in OpenAI-generated content“](https://help.openai.com/en/articles/8912793-c2pa-and-synthid-in-openai-generated-images)
- [OpenAI: „Advancing content provenance“ (Mehrschicht-Ansatz, Bruchstellen der Signale)](https://openai.com/index/advancing-content-provenance/)
- [OpenAI: „Supporting Europe’s work towards a trustworthy AI ecosystem“ (Ziel, Provenance auf alle Modalitäten auszuweiten)](https://openai.com/index/supporting-eu-trustworthy-ai-ecosystem/)
- [OpenAI Sharing & Publication Policy (Offenlegungspflicht der Nutzer)](https://openai.com/policies/sharing-publication-policy/)
- [OpenAI Europe Terms of Use (Sharing & Publication Policy als Vertragsbestandteil)](https://openai.com/policies/eu-terms-of-use/)
- [OpenAI: „New AI classifier for indicating AI-written text“ (mit Abschaltungshinweis vom 20.07.2023)](https://openai.com/index/new-ai-classifier-for-indicating-ai-written-text/)
- [Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content, final vom 10.06.2026 (Volltext-PDF, Sub-measures 1.1.1/1.1.2)](https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/129555)
- [C2PA 2.4 — Einbettungswege für unstrukturierten und strukturierten Text](https://spec.c2pa.org/specifications/specifications/2.4/specs/ContentCredentials.html)
- [Europäische Kommission, Leitlinien zu Art. 50, C(2026) 5054 final vom 20.07.2026, insb. Rn. 117 und 130–138](https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/131215)
- [EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Art. 50](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Europäische Kommission: Unterzeichner des Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content, Stand 05.08.2026](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/strong-backing-code-practice-transparency-ai-generated-content)
