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title: "KI-Übersetzungen kennzeichnen: vier Regeln, vier Antworten"
description: "KI-Übersetzungen richtig einordnen: EU AI Act, DFG-Förderantrag, Elsevier-Journal und Amazon KDP haben unterschiedliche Auslöser und Nachweispflichten."
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# KI-Übersetzungen kennzeichnen: vier Regeln, vier Antworten

> KI-Übersetzungen richtig einordnen: EU AI Act, DFG-Förderantrag, Elsevier-Journal und Amazon KDP haben unterschiedliche Auslöser und Nachweispflichten.

**Stand:** 2026-08-07 · **Kanonische Fassung:** https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ki-uebersetzung · **Sprache:** de

Herausgeber: kihinweis.de — unabhängiges Informationsportal zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Kein Angebot einer Behörde, keine Rechtsberatung.

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> **Kurz gesagt**
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> Es gibt keine allgemeingültige Antwort auf die Frage, welche Erklärung eine KI-Übersetzung braucht. Beim EU AI Act entscheidet der vollständige Texttatbestand samt redaktioneller Ausnahme; bei **DFG-Förderanträgen**, **Elsevier-Journals** und **Amazon KDP** gelten jeweils eigene Regeln. Kanal, Zweck, Inhalt und konkretes Regelwerk entscheiden gemeinsam.

KI-Übersetzungen begegnen in Unternehmen, Wissenschaft und Publikationen mehreren Regelwerken mit unterschiedlichen Zielen. Art. 50 regelt öffentliche Transparenz, die DFG das Förderhandeln, Elsevier seine Journals und Amazon KDP seine Plattform. Die europäische Grundregel steht im [Überblick zur KI-Kennzeichnung](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung).

## Was der EU AI Act zur KI-Übersetzung sagt

Für Texte gilt Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 — Pflicht nur bei veröffentlichten Texten mit dem Zweck, die Öffentlichkeit über eine **Angelegenheit von öffentlichem Interesse** zu informieren. Eine KI-Übersetzung bleibt unabhängig von späterer Prüfung KI-erzeugt oder -manipuliert. Die Offenlegung kann aber entfallen, wenn die Zielsprache inhaltlich bedeutsam menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert wurde **und** eine natürliche oder juristische Person die tatsächliche redaktionelle Verantwortung trägt.

> **Entwarnung — KI-manipuliert heißt noch nicht kennzeichnungspflichtig**
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> Die Inhaltsklassifikation und die Offenlegungspflicht sind zu unterscheiden. Produktseite, Newsletter oder Stellenanzeige sind **typischerweise** nicht auf eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse gerichtet. Gesundheits-, Sicherheits-, Nachhaltigkeits- oder andere gesellschaftlich relevante Aussagen können die Textsorte aber überlagern LL Rn. 130–132. Danach sind Betreiberrolle und die vollständige redaktionelle Ausnahme zu prüfen. Die Schritte stehen auf der Seite [KI-Texte kennzeichnen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ki-texte).

## Vier Regelwerke, vier Antworten

| Regelwerk | Antwort für eine KI-Übersetzung | Maßgeblich, wenn … |
|---|---|---|
| **EU AI Act** | keine Offenlegung nur bei inhaltlich bedeutsamer Prüfung oder Kontrolle **und** redaktioneller Verantwortung; sonst nur bei erfülltem Texttatbestand | du als Betreiber einen erfassten Text veröffentlichst |
| **DFG-Förderhandeln** | keine Offenlegung für Übersetzungsprogramme **ohne Einfluss auf den wissenschaftlichen Inhalt** | du einen DFG-Förderantrag stellst |
| **Elsevier-Journal** | Erklärung für KI-Übersetzungen nötig; einfache Grammatik-, Rechtschreib- und Zeichensetzungsprüfung ist ausgenommen | du in einem Elsevier-Journal publizierst |
| **Amazon KDP** | **Meldepflicht** — Übersetzungen sind ausdrücklich als KI-generierter Inhalt genannt, „even if you applied substantial edits afterwards" | du ein Buch veröffentlichst |

Die Unterschiede sind eng begrenzt: Die DFG-Ausnahme gilt im Förderhandeln nur ohne Einfluss auf wissenschaftlichen Inhalt. Elsevier verlangt die Deklaration der KI-Übersetzung trotz Review. Amazon KDP behält die Einstufung als AI-generated auch nach erheblicher Überarbeitung bei.

## Die Prüfung, die dich befreit

Die europäische Ausnahme hängt an zwei kumulativen Voraussetzungen. Erstens braucht es eine bewusste Auseinandersetzung mit dem **Inhalt** durch Menschen mit einschlägigem Fachwissen, mit **Faktenprüfung als Mindestanforderung** LL Rn. 134. Rechtschreib- und Grammatikkontrolle, eine bloße KI-Richtlinie, automatisierte Prüfläufe und eine flüchtige Freigabe genügen nicht LL Rn. 135. Zweitens muss eine natürliche oder juristische Person die tatsächliche redaktionelle Verantwortung tragen.

Auf eine Übersetzung übertragen heißt das etwas anderes als Korrekturlesen. Zu prüfen ist, ob die **Aussagen** in der Zielsprache noch stimmen: ob Fachbegriffe richtig getroffen sind, ob Zahlen, Einheiten und Rechtsbegriffe passen, ob eine idiomatische Wendung den Sinn verschoben hat. Wer nur liest, ob die Sätze rund klingen, hat die Ausnahme nicht erfüllt.

> **Achtung — Die Falle: Übersetzung nach der Freigabe**
>
> Ein Text wird redaktionell geprüft und freigegeben — und **danach** erzeugt ein Plug-in, CMS-Modul oder Lokalisierungsdienst automatisch weitere Sprachversionen. Ein substanzieller KI-Eingriff nach der Freigabe kann die Ausnahme beseitigen LL Rn. 136. Du kannst jede Sprachfassung prüfen und die verantwortliche Freigabe ans Ende der Kette legen. Ist diese Ausnahme nicht vollständig erfüllbar und liegt der Texttatbestand vor, ist die klare Offenlegung der zweite rechtmäßige Weg. Wie Redaktionen das organisieren, steht auf der Seite [KI-Kennzeichnung in der Redaktion](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/journalisten).

## Wissenschaft: der feine Unterschied

DFG-Förderhandeln und Elsevier-Journals ziehen die Grenze verschieden. Die DFG nimmt Übersetzungsprogramme aus, **soweit sie den wissenschaftlichen Inhalt nicht beeinflussen**. Elsevier stellt einfache Grammatik-, Rechtschreib- und Zeichensetzungsprüfungen frei, verlangt für eine KI-Übersetzung aber eine Deklaration.

Eine Übersetzung ist kein bloßer Korrekturlauf, sondern formuliert den Text in einer anderen Sprache neu. Prüfe deshalb die Policy des konkreten Journals oder Verlags; andere Anbieter können von Elsevier abweichen. Welche Wortlaute und Orte gelten, steht auf der Seite zu [KI in wissenschaftlichen Publikationen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/wissenschaftliche-publikationen). Bei Prüfungsarbeiten sind die eigene Prüfungsordnung, Hilfsmittelvorgaben und Eigenständigkeitserklärung maßgeblich — siehe [KI in wissenschaftlichen Arbeiten](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/wissenschaftliche-arbeiten).

## Was du praktisch tust

1. **Kanal zuerst bestimmen.** Website, Förderantrag, Journal, Buchplattform — davon hängt alles Weitere ab. Es gibt keine Antwort, die überall passt.
2. **Jedes Regelwerk separat erfüllen.** Elsevier verlangt die Deklaration trotz Review, KDP behält die AI-generated-Einstufung trotz erheblicher Bearbeitung und die DFG-Ausnahme hängt am fehlenden Einfluss auf den wissenschaftlichen Inhalt.
3. **Reihenfolge kontrollieren.** Übersetzung vor der Freigabe, nicht danach.
4. **Wenn du nach Art. 50 offenlegst:** Der freiwillige Code of Practice nennt für seine Unterzeichner drei Orte — über oder am Anfang des Textes, nahe der Überschrift oder in einem Kolophon beziehungsweise Publikationsvermerk am Textbeginn CoP 1.2.2 f. Außerhalb des Kodex gilt der funktionale Gesetzesmaßstab. Als mögliche Formulierung nennt die Wettbewerbszentrale „Dieser Text wurde mit Hilfe einer KI bearbeitet.“

Und ein Zeitpunkt-Hinweis, der bei Übersetzungen oft übersehen wird: Für Texte zählt der **Veröffentlichungszeitpunkt**, nicht die Erstellung LL Rn. 154. Eine 2025 erzeugte Übersetzung, die du heute online stellst, wird nach heutigem Recht beurteilt.

## Häufige Fragen

### Muss ich eine KI-Übersetzung nach dem EU AI Act kennzeichnen?

Nur unter denselben Voraussetzungen wie jeder andere KI-Text: veröffentlicht, mit dem Zweck, die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Übersetzung bleibt unabhängig von späterer Prüfung KI-manipuliert. Entfallen kann nur die Offenlegung — bei inhaltlich bedeutsamer menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle und tatsächlicher redaktioneller Verantwortung einer natürlichen oder juristischen Person.

### Gilt eine Übersetzung überhaupt als KI-generierter Text?

Eine mit KI erzeugte Übersetzung ist unabhängig von einer späteren Prüfung KI-erzeugt oder -manipuliert. Das ist nicht dasselbe wie eine Offenlegungspflicht: Entscheidend sind zusätzlich Veröffentlichung, Informationszweck, öffentliches Interesse, Betreiberrolle und die vollständige redaktionelle Ausnahme.

### Muss ich DeepL oder ChatGPT in einer wissenschaftlichen Arbeit angeben?

Das hängt vom Regelwerk ab. Für DFG-Förderanträge müssen Übersetzungsprogramme ohne Einfluss auf den wissenschaftlichen Inhalt nicht offengelegt werden. Elsevier verlangt bei Journalmanuskripten dagegen die Offenlegung einer KI-Übersetzung; konkrete Journalvorgaben können ergänzen. Für Prüfungsarbeiten sind vor allem Prüfungsordnung, Hilfsmittelvorgaben und Eigenständigkeitserklärung maßgeblich.

### Was verlangt Amazon KDP bei übersetzten Büchern?

Eine Meldung. Amazon nennt Übersetzungen ausdrücklich als KI-generierten Inhalt und verlangt die Angabe beim Veröffentlichen oder erneuten Veröffentlichen. Entscheidend ist Amazons Zusatz: KI-generiert bleibt der Inhalt auch dann, wenn du ihn anschließend erheblich überarbeitet hast.

### Reicht es, wenn ich die Übersetzung Korrektur lese?

Für die europäische Ausnahme nicht automatisch. Die Leitlinien verlangen eine bewusste Prüfung des Inhalts durch fachkundige Personen mit Faktenprüfung als Mindestanforderung; Rechtschreib- und Grammatikkontrolle genügt ausdrücklich nicht. Bei einer Übersetzung heißt das: Es muss jemand prüfen, ob die Aussagen in der Zielsprache noch stimmen — nicht nur, ob die Sätze rund klingen.

### Was gilt für automatisch übersetzte Sprachversionen einer Website?

Läuft ein Übersetzungs-Plug-in nach der redaktionellen Freigabe, kann ein substanzieller KI-Eingriff die Ausnahme beseitigen. Dann gibt es zwei Wege: jede Sprachfassung inhaltlich bedeutsam prüfen und eine natürliche oder juristische Person redaktionell verantwortlich machen — oder bei erfülltem Texttatbestand klar offenlegen.

## Quellen

- [Europäische Kommission, Leitlinien zu Art. 50, C(2026) 5054 final vom 20.07.2026, insb. Rn. 130–136, 154](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems)
- [Leitlinien C(2026) 5054 final — amtliches Volltext-PDF (Abschnitt 6.2 zu KI-Text und redaktioneller Kontrolle)](https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/131215)
- [Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO), Artikel 50 — deutscher Wortlaut](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [DFG: Verwendung generativer Modelle — Übersetzungsprogramme ausdrücklich ohne Offenlegungspflicht](https://www.wissenschaftliche-integritaet.de/de/integritaetssicherung/verwendung-generativer-modelle)
- [Elsevier: aktuelle Journal-Policy zu generativer KI, einschließlich Übersetzungen](https://www.elsevier.com/en-gb/about/policies-and-standards/generative-ai-policies-for-journals)
- [Amazon KDP: Richtlinien zu KI-generierten und KI-unterstützten Inhalten (Übersetzungen ausdrücklich erfasst)](https://kdp.amazon.com/en_US/help/topic/G200672390)
- [Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content, final vom 10.06.2026 (Volltext-PDF, Platzierung bei Text)](https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/129555)
- [Wettbewerbszentrale, Leitfaden „Kennzeichnung KI-generierter Inhalte“, v1.1, 04.02.2026](https://www.wettbewerbszentrale.de/wp-content/uploads/2026/02/2026_2_Leitfaden_KI_generierte_inhalte_1-1.pdf)
