# KI-Videos kennzeichnen: Zeitpunkt, Plattform und Deepfake-Test

> KI-Videos kennzeichnen: funktionaler Maßstab aus Art. 50, Zeitachsen-Praxis des freiwilligen Kodex, aktuelle YouTube-Platzierung und Thumbnail-Prüfung.

**Stand:** 2026-08-07 · **Kanonische Fassung:** https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ki-video · **Sprache:** de

Herausgeber: kihinweis.de — unabhängiges Informationsportal zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Kein Angebot einer Behörde, keine Rechtsberatung.

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> **Kurz gesagt**
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> Bei einem Video hat die Offenlegung eine **Zeitdimension**. Die Leitlinien verlangen einen späteren zusätzlichen Hinweis, wenn absehbar ist, dass Zuschauer nicht von Beginn an zusehen. Der freiwillige Code of Practice konkretisiert das für seine Unterzeichner mit Anfangslabel, Wiederholungen und Hinweisen nach Unterbrechungen; außerhalb des Kodex bleibt der Maßstab kontextabhängig.

Die Grundfrage, *ob* du überhaupt offenlegen musst, klärt der [Überblick zur KI-Kennzeichnung](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung); hier geht es um das *Wie* bei bewegtem Bild. Videos werden angeschnitten, geclippt, im Feed automatisch gestartet, live gestreamt und von Werbeblöcken unterbrochen. Genau deshalb müssen Zeitpunkt, Zuordnung und Barrierefreiheit für den konkreten Ausspielweg geprüft werden.

## Die Zeitachse: die eigentlich neue Regel der KI-Kennzeichnung

Der wichtigste Satz steht nicht im Code of Practice, sondern in den Leitlinien selbst (LL Rn. 143): Betreiber dürfen früher informieren als beim ersten Kontakt — etwa am Anfang eines Videos. Ist aber vernünftigerweise absehbar, dass Personen den Inhalt **nicht von Beginn an** wahrnehmen, informiert eine Offenlegung nur am Anfang diese Personen nicht ausreichend und soll, wo möglich, um Hinweise zu späteren Zeitpunkten ergänzt werden.

Für **Unterzeichner** übersetzt der freiwillige Code of Practice das in eine konkrete Staffelung (CoP 1.2.2 b): Label **am Anfang**, **nach Möglichkeit in regelmäßigen Abständen** und **mindestens nach Unterbrechungen** wie Werbepausen. Zusätzlich empfiehlt er eine durchgehende Anzeige oder eine Anzeige während des Deepfake-Abschnitts. Diese Intervalle sind Code-Zusagen, kein allgemeiner Gesetzeswortlaut.

| Situation | Kontextabhängige Umsetzung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Kurzes Video mit verlässlichem Startkontakt | Anfangshinweis kann genügen, wenn Zuordnung und Zugänglichkeit gesichert sind | (LL Rn. 141–143) |
| Feed-Video mit Autoplay oder Scroll-Einstieg | späteren zusätzlichen Hinweis vorsehen | (LL Rn. 143) |
| Langform mit Werbeblöcken | für Kodex-Unterzeichner am Anfang und nach Unterbrechungen | (CoP 1.2.2 b) |
| Livestream | für Kodex-Unterzeichner wiederkehrend | (CoP 1.2.2 b) |
| Nur ein Abschnitt ist Deepfake | für Kodex-Unterzeichner Anzeige während des Abschnitts als Option | (CoP 1.2.2 b) |
| Geschlossener Kreis | Kontext, Zugang und ersten Kontakt konkret prüfen | (Art. 50 Abs. 5) |

Praktisch ist ein dezentes, dauerhaft eingeblendetes Label oft eine robuste Lösung. Ob es nach Zuschnitt, Re-Upload oder Plattformverarbeitung sichtbar bleibt, musst du für den konkreten Kanal testen.

## Wann ein KI-Video überhaupt ein Deepfake ist

Die Pflicht aus (Art. 50 Abs. 4) greift nur bei Deepfakes, nicht bei jedem KI-Video. Die Leitlinien liefern dafür einen ungewöhnlich brauchbaren Beispielkatalog:

| Beispiel aus den Leitlinien | Deepfake? |
|---|---|
| KI-Video einer Person, die einem Politiker ähnelt, bei einer Rede vor Publikum | ✓ ja |
| KI-Video mit realistischem synthetischem Avatar einer Firmen-CEO | ✓ ja |
| KI-Video mit KI-Darstellung einer Promi-Influencerin im Werbekontext | ✓ ja |
| KI-Video streitender Mäuse in menschlicher Sprache für eine Käse-Kampagne | ✗ nein |
| TV-Moderator vor KI-animierter Hintergrund-Darstellung des Gletscherrückgangs | ✗ nein |
| KI-generierte Fantasie-Umgebungen in Videospielen | ✗ nein |
| Echte Schauspieler vor KI-generiertem Hintergrund | ✗ nein |

Der Maßstab dahinter (LL Rn. 114): Spezialeffekte und technische Vor- und Nachbearbeitung im normalen Produktionsprozess machen einen Inhalt nicht unecht. KI bei **wahrnehmungsprägenden Kernelementen** dagegen schon — die Leitlinien nennen vollständig KI-generierte Darsteller, digitale Doubles realer oder verstorbener Schauspieler, De-Aging, simulierte Darbietungen und nicht-authentische Darstellungen in Dokumentationen. Hoher Fotorealismus macht ein Deepfake wahrscheinlicher, ist aber allein nicht ausschlaggebend. Mehr Grenzfälle im [Schnell-Check zu den Ausnahmen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ausnahmen).

## Der Ton zählt mit — und rettet dich nicht

Die Leitlinien definieren Video als zeitbasierte Bildfolge, die mit Ton synchronisiert sein kann; in diesem Fall sind **beide Bestandteile** zu prüfen (LL Rn. 60). Eine imitierte oder geklonte reale beziehungsweise plausibel existierende Stimme kann bei wahrnehmbarer Ähnlichkeit und falschem Authentizitätseindruck den Audio-Deepfake-Tatbestand erfüllen. Generische TTS unter echtem Bildmaterial genügt dagegen nicht automatisch.

> **Achtung — Der gesprochene Hinweis ist nur die Zugabe**
>
> Für Unterzeichner des Code of Practice gilt (CoP 1.2.2 d): Eine akustische Offenlegung ergänzt die visuelle Anzeige, ersetzt sie bei einem sichtbaren Deepfake aber nicht. Außerhalb des Kodex verlangt Art. 50 funktional eine klare, unterscheidbare, rechtzeitige und barrierefreie Offenlegung; ein einziger Sinneskanal kann je nach Publikum unzureichend sein. Die Audio-Praxis steht unter [KI-Audio kennzeichnen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ki-audio).

## Die Thumbnail-Lücke

YouTube lässt Creator im aktuellen „AI use“-Workflow veränderte oder synthetische Inhalte offenlegen. Seit dem Platzierungsupdate vom 27. Mai 2026 erhalten **Shorts ein Overlay**. Bei Long-form-Videos erscheint der Hinweis direkt unter dem Player und oberhalb der erweiterten Beschreibung; die Hilfe unterscheidet zusätzlich zwischen fotorealistischem und sonstigem Inhalt.

Thumbnail und Video sind getrennte Inhalte. Ein Thumbnail kann selbst ein Deepfake sein, wenn es die vollständige Definition erfüllt; Fotorealismus oder KI-Herkunft allein reichen nicht. Die freiwillige EU-Icon-Praxis zielt darauf, dass das Icon beim Teilen und Herunterladen sichtbar bleibt, ist aber keine allgemeine gesetzliche Thumbnail-Regel. Prüfe zusätzlich, welche Hinweise YouTube oder eine andere Zielplattform im konkreten Feed-, Such- und Share-Kontext tatsächlich zeigt.

## Was die Generatoren mitliefern — und was nicht

> **Entwarnung — Kurz zur Entlastung: das ist nicht deine Baustelle**
>
> Die maschinenlesbare Markierung von KI-Videos ist Anbieterpflicht (Art. 50 Abs. 2). Google markiert bestimmte Videoausgaben mit SynthID, einem unsichtbaren Signal, das nach bestimmten Veränderungen häufig detektierbar bleiben soll. Es kann zur Provider-Markierung beitragen; die vollständige Erfüllung aller gesetzlichen Qualitätsanforderungen folgt daraus nicht automatisch. Eine erforderliche Betreiber-Offenlegung bleibt für Menschen wahrnehmbar (LL Rn. 117).

Zwei Produktstände sind wichtig. Die **Sora-Weboberfläche und -App** endeten am 26. April 2026; die Sora API läuft laut OpenAI noch bis zum 24. September 2026. TikTok beschreibt automatische Labels auf Basis von Content Credentials. Ob eine konkrete Datei erkannt und wie das Label dargestellt wird, musst du prüfen; automatische Plattformhinweise ersetzen die eigene Art.-50-Prüfung nicht. Details stehen auf den Seiten zu [YouTube](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/youtube) und [TikTok](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/tiktok).

## Film, Trailer, Satire: das abgeschwächte Regime

Für Deepfakes, die Teil erkennbar künstlerischer, kreativer, satirischer oder fiktionaler Werke sind, gilt eine **abgeschwächte**, keine aufgehobene Pflicht (LL Rn. 119): Offengelegt werden muss weiterhin, aber in einer Form, die Darstellung und Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Die Leitlinien nennen etwa Filme und Trailer mit de-aged oder digital wiederbelebten Schauspielern. Der freiwillige Kodex erlaubt seinen Unterzeichnern hier als Umsetzungsoption, das Label außerhalb, aber angrenzend an den Videorahmen zu setzen; das ist keine allgemeine gesetzliche Exklusivregel.

Die Kategorie wird eng ausgelegt (LL Rn. 122). Ausdrücklich **nicht** künstlerisch sind laut Beispielkatalog: ein Teleshopping-artiges Video mit simulierten Menschen, die ein Produkt bewerben, und ein Video mit realistischem synthetischem Influencer, der ein gesponsertes Produkt vorführt. Und wenn ein Deepfake informierende und kreative Züge mischt, setzt sich der informierende Charakter durch — dann gilt die volle Kennzeichnung.

Der Bußgeldrahmen für Art.-50-Verstöße liegt bei bis zu 15 Mio. €; bei Unternehmen kann die Obergrenze bis zu 3 % des Weltjahresumsatzes betragen (Art. 99 Abs. 4), für KMU gilt der niedrigere Höchstwert. Die Einordnung steht auf der Seite zum [Bußgeld](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/bussgeld).

**Thumbnail und Startframe separat prüfen**

Manche Feed- und Share-Kontexte zeigen Plattformhinweise anders oder gar nicht. Wenn du das KI-System als Betreiber unter eigener Verantwortung nutzt und Thumbnail oder Startframe den Deepfake-Tatbestand erfüllen, kannst du das optionale offizielle EU-Label oder einen klaren eigenen Hinweis im Editor platzieren. Prüfe die Position separat im Video sowie in jeder relevanten Zielplattform-Vorschau.

[Zum Editor](https://kihinweis.de/editor)

## Häufige Fragen

### Reicht ein KI-Hinweis in den ersten Sekunden des Videos?

Das hängt vom Nutzungskontext ab. Die Leitlinien verlangen zusätzliche spätere Hinweise, wenn vernünftigerweise absehbar ist, dass Personen nicht von Beginn an zusehen. Für Unterzeichner des freiwilligen Code of Practice gilt konkreter: Label am Anfang, nach Möglichkeit in regelmäßigen Abständen und mindestens nach Unterbrechungen wie Werbepausen.

### Muss ich das Thumbnail meines KI-Videos auch kennzeichnen?

Der Gesetzestext nennt kein Thumbnail. Prüfe es als eigenständigen Bildinhalt: Nur wenn Betreiberrolle und vollständiger Deepfake-Tatbestand vorliegen, kann eine Offenlegung nötig sein. YouTube zeigt bei Shorts ein Overlay und bei Long-form den Hinweis direkt unter dem Player sowie oberhalb der erweiterten Beschreibung. Ob der Hinweis in jedem Feed- oder Share-Kontext erscheint, solltest du gesondert testen.

### Zählt bei einem KI-Video auch die Tonspur?

Ja. Bild und synchronisierte Tonspur sind getrennt zu prüfen. Eine imitierte oder geklonte reale beziehungsweise plausibel existierende Stimme kann bei wahrnehmbarer Ähnlichkeit und falschem Authentizitätseindruck den Audio-Deepfake-Tatbestand erfüllen; generische TTS genügt nicht automatisch. Für Kodex-Unterzeichner ergänzt ein akustischer Hinweis die visuelle Offenlegung.

### Sind KI-Effekte im Film kennzeichnungspflichtig?

Nicht pauschal. Die Leitlinien nennen Spezialeffekte und technische Vor- und Nachbearbeitung als Teil normaler Filmproduktion als regelmäßig unkritisch. Wahrnehmungsprägende Elemente wie vollständig KI-generierte Darsteller, digitale Doubles realer oder verstorbener Schauspieler, De-Aging oder simulierte Darbietungen können dagegen den Deepfake-Tatbestand erfüllen. Erst dann kommt bei erkennbar künstlerischen Werken das abgeschwächte Offenlegungsregime in Betracht.

### Erfüllt SynthID von Veo oder Gemini meine Kennzeichnungspflicht?

Nein. SynthID ist ein unsichtbares Provider-Signal und kann zur maschinenlesbaren Markierung nach Art. 50 Abs. 2 beitragen. Aus der Herstellerbeschreibung allein folgt nicht, dass eine konkrete Implementierung alle gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt. Eine erforderliche Betreiber-Offenlegung nach Absatz 4 muss für Menschen wahrnehmbar sein.

### Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch für alte KI-Videos in meinem Kanal?

Für Bild-, Ton- und Videoinhalte stellen die Leitlinien auf den Erzeugungszeitpunkt ab: Vor dem 02.08.2026 erzeugte Deepfakes müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden, auch wenn sie später erneut veröffentlicht werden. Die Kommission ermutigt allerdings zur nachträglichen Kennzeichnung, ohne unverhältnismäßigen Aufwand zu erwarten. Nur bei Texten zählt der Veröffentlichungszeitpunkt.

## Quellen

- [Europäische Kommission, Leitlinien zu Art. 50, C(2026) 5054 final vom 20.07.2026, insb. Rn. 60, 113–116, 119–123, 143](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems)
- [Verordnung (EU) 2024/1689, konsolidierter Stand 27.07.2026 — Art. 3 Nr. 60 und Art. 50](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (10.06.2026), Volltext-PDF — Sub-measure 1.2.2 lit. a–d](https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/129555)
- [Europäische Kommission, EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Lizenz, Sichtbarkeit beim Teilen)](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content)
- [YouTube-Hilfe: Offenlegung veränderter oder synthetischer Inhalte](https://support.google.com/youtube/answer/14328491?hl=en)
- [YouTube: Platzierungsupdate für „AI use“-Hinweise vom 27.05.2026](https://support.google.com/youtube/thread/424874071/updates-to-ai-content-disclosure-and-labels?hl=en)
- [TikTok Newsroom: C2PA Content Credentials und automatische Kennzeichnung](https://newsroom.tiktok.com/en-us/partnering-with-our-industry-to-advance-ai-transparency-and-literacy)
- [Google DeepMind: SynthID — unsichtbares Wasserzeichen für Video und Audio](https://deepmind.google/models/synthid/)
- [OpenAI Help Center: „What to know about the Sora discontinuation“](https://help.openai.com/en/articles/20001152-what-to-know-about-the-sora-discontinuation)
- [Wettbewerbszentrale, Leitfaden „Kennzeichnung KI-generierter Inhalte“, v1.1, 04.02.2026](https://www.wettbewerbszentrale.de/wp-content/uploads/2026/02/2026_2_Leitfaden_KI_generierte_inhalte_1-1.pdf)
