# KI-Kennzeichnung für Selbstständige: ab wann beruflich?

> Wann Kundenpost oder Eigenwerbung beruflich sind, wer als Selbstständiger Betreiber ist und welche Deepfakes eine sichtbare Offenlegung brauchen.

**Stand:** 2026-08-07 · **Kanonische Fassung:** https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/selbststaendige · **Sprache:** de

Herausgeber: kihinweis.de — unabhängiges Informationsportal zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Kein Angebot einer Behörde, keine Rechtsberatung.

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> **Kurz gesagt**
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> Für Solo-Selbstständige kennt die KI-Verordnung keine umsatzbezogene Bagatellgrenze. Freiberufliche Tätigkeit ist nach den Leitlinien beruflich; für die sichtbare Pflicht müssen aber zusätzlich Betreiberrolle, vollständiger Deepfake-Tatbestand, Stichtag und Ausnahmen geprüft werden. Die Ausnahme für Privates greift nur, wenn du ausschließlich persönlich **und** nicht beruflich handelst — beides zusammen.

Eine verbreitete Fehlannahme unter Freelancern lautet: „So groß bin ich doch gar nicht.“ Der EU AI Act kennt dafür keine Bagatellgrenze. Er unterscheidet Anbieter und Betreiber (Art. 3 Nr. 4) — und Betreiberin ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, sofern das nicht im Rahmen einer rein persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit geschieht. Entscheidet eine selbstständige Fotografin über die konkrete KI-Nutzung, wird ihre geringe Größe nicht zur Ausnahme; ob ein Inhalt offenzulegen ist, entscheidet anschließend der vollständige Tatbestand.

## Wo „beruflich“ anfängt — und was das genau heißt

Der Verordnungstext ist knapp: Die KI-VO „gilt nicht für die Pflichten von Betreibern, die natürliche Personen sind und KI-Systeme im Rahmen einer **ausschließlich persönlichen und nicht beruflichen** Tätigkeit verwenden“ (Art. 2 Abs. 10).

Die Leitlinien machen daraus zwei präzise Aussagen. Erstens definieren sie „beruflich“ breit: Jede Tätigkeit, durch die natürliche Personen **regelmäßig einen wirtschaftlichen Vorteil** erzielen oder die anderweitig Teil einer beruflichen, gewerblichen, geschäftlichen oder **freiberuflichen** Tätigkeit ist, gilt als beruflich (LL Rn. 19). „Freelance activity“ steht dort wörtlich in der Aufzählung — die Diskussion, ob Solo-Selbstständige erfasst sind, ist damit beendet.

Zweitens — und das übersehen die meisten Ratgeber — ist „ausschließlich persönlich“ ausdrücklich ein **Qualifikator** von „nicht beruflich“: Die Person muss in beiden Eigenschaften zugleich handeln, um unter die Ausnahme zu fallen (LL Rn. 19). Es genügt also nicht, dass ein Post sich privat *anfühlt* oder auf einem privaten Profil erscheint. Sobald er deinem Geschäft dient, ist eine der beiden Bedingungen weg.

| Was du postest | Einordnung |
|---|---|
| Fotorealistisches KI-Motiv im Kundenprojekt | beruflich — Pflicht bei Deepfakes |
| KI-Visual als Eigenwerbung für dein Angebot (auch im „privaten“ Profil) | beruflich |
| KI-Bild im Portfolio oder auf der Website deines Angebots | beruflich |
| KI-Bild in einem bezahlten Kooperationspost | beruflich |
| KI-Deepfake, das du ohne geschäftlichen Bezug privat teilst | privat — von den Betreiberpflichten ausgenommen (LL Rn. 19) |
| KI-Geburtstagskarte für die Familie | privat |

Die Leitlinien nennen als freies Beispiel ausdrücklich „Personen, die ein KI-System in privater Eigenschaft nutzen, um Deepfakes zu erzeugen, die in sozialen Medien verbreitet werden“. Der Kanal entscheidet also nicht — der Zweck entscheidet.

> **Achtung — Der Mischaccount ist der eigentliche Stolperstein**
>
> Viele Selbstständige führen genau ein Profil: halb Urlaubsbilder, halb Arbeitsproben. Die Pflicht prüft aber nicht den Account, sondern jeden einzelnen Inhalt. Praktisch heißt das: Für jeden Post, der deine Leistung sichtbar macht, Kunden anzieht oder deine Marke aufbaut, gilt die berufliche Schiene — auch wenn daneben Fotos vom Wochenende stehen. Wer das nicht sortieren mag, fährt mit einer einfachen Hausregel am ruhigsten: Realistisch wirkende KI-Bilder bekommen im Zweifel ein Label, unabhängig vom Account.

## Was du dafür *nicht* brauchst

> **Entwarnung — Kein Compliance-Apparat, keine Registrierung, kein Label auf allem**
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> Es gibt keine Meldepflicht, Registrierung oder besondere Dokumentationspflicht gegenüber einer Behörde allein aus (Art. 50 Abs. 4). Die sichtbare Pflicht gilt nur für **Deepfakes**. Offensichtlich unmögliche Motive und klar erkennbare Cartoon- oder Fantasiestile sind typische Nichtfälle; Farbkorrektur oder Hintergrunderweiterung können je nach Kontext und Wahrnehmungswirkung geringfügig sein (LL Rn. 113–116). Der KMU-Niedrigerwert gilt nur bei bestätigtem KMU-Status; Partner- und verbundene Unternehmen können einzubeziehen sein (Art. 99 Abs. 6).

## Der schlankeste Workflow für die KI-Kennzeichnung

Drei Schritte, die in den Arbeitsablauf passen, statt ihn zu unterbrechen:

1. **Wiederkehrende Fälle vorsortieren.** Ordne Produktvisuals, Porträts, Moodbilder und Illustrationen nach typischen Risikofällen. Starre Listen mit „immer“ oder „nie“ ersetzen den Einzelfalltest nicht; dokumentierte Leitfragen zu Ähnlichkeit, Kontext, Publikum und Echtheitseindruck beschleunigen ihn trotzdem.
2. **Offenlegung früh im Workflow setzen.** Sie muss beim ersten Kontakt klar, unterscheidbar und ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar sein (LL Rn. 117). Rein maschinenlesbare Metadaten oder ein entfernter Impressumshinweis genügen nicht. Ein direkt zugeordneter sichtbarer Begleittext kann dagegen ausreichen; Pixel-Einbettung ist eine robuste Best Practice, keine gesetzliche Pflicht.
3. **Beschriftung einmal festlegen.** Für Kodex-Unterzeichner ist „AI“ grundsätzlich das Hauptelement; Nicht-Unterzeichner können auch eine andere klare Offenlegung wählen. Eine robuste Praxis ist das optionale EU-Icon plus deutscher Zusatz „KI-generiert“.

Was zusätzlich hilft: eine Zeile in deiner Projektablage, welches Tool ein Bild erzeugt hat und wann du es geprüft hast. Beschwerden Dritter sind nach (Art. 85) vorgesehen; daneben kann die Aufsicht von Amts wegen tätig werden. Welche Route häufiger ist, lässt sich derzeit nicht belastbar prognostizieren.

## Zwei Sonderfälle, die dich betreffen können

**Auftragsarbeit für eine Agentur.** Arbeitest du weisungsgebunden im Auftrag und unter Kontrolle einer Agentur, bist du **kein** separater Betreiber — die Agentur bleibt es, auch wenn sie Auftragnehmer und Freelancer einbindet (LL Rn. 14). Das entlastet dich rechtlich, ändert aber nichts daran, dass ein ungelabeltes Master irgendwo in der Kette zum Problem wird. Wie sich Zuständigkeit und Verträge dort verteilen, steht auf der Seite für [Agenturen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/agenturen).

**Eigenes Modell, eigener Server.** Self-Hosting oder Fine-Tuning allein macht dich nicht zum Anbieter. Die Rolle entsteht, wenn du ein System entwickelst oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringst beziehungsweise in Betrieb nimmst (Art. 3 Nr. 3; LL Rn. 11, 15). Dann kann zusätzlich die maschinenlesbare Pflicht nach (Art. 50 Abs. 2) greifen.

Art. 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025: Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und sonstiger Personen treffen, die in ihrem Namen mit KI-Systemen befasst sind. Die seit Juli 2026 geltende Fassung schreibt kein bestimmtes Niveau vor und begründet für eine allein arbeitende Solo-Person nicht pauschal eine eigene Mindestschulungspflicht. Sachkenntnis über die eingesetzten Tools bleibt eine sinnvolle Praxis.

**Sichtbar gelabelt, ohne Upload**

Bild reinziehen, amtliches EU-Label plus deutschen Zusatz setzen, in Eingabeauflösung bis zum Browserlimit exportieren — fertig. Alles läuft im Browser, ohne Upload und ohne Account: Deine Kundenbilder verlassen deinen Rechner nicht.

[Zum Editor](https://kihinweis.de/editor)

## Häufige Fragen

### Ab wann gilt meine KI-Nutzung als „beruflich“?

Die Leitlinien der Kommission ziehen die Grenze weit: Jede Tätigkeit, mit der natürliche Personen regelmäßig einen wirtschaftlichen Vorteil erzielen oder die Teil einer beruflichen, gewerblichen, geschäftlichen oder freiberuflichen Tätigkeit ist, gilt als beruflich (Rn. 19). „Freelance activity“ steht dort ausdrücklich in der Aufzählung. Es kommt weder auf Umsatzhöhe noch auf Rechtsform an — auch die nebenberufliche Selbstständigkeit ist erfasst.

### Gilt die Pflicht auch auf meinem privaten Social-Media-Account?

Es kommt nicht auf den Account an, sondern auf den Zweck des Posts. Die Ausnahme in Art. 2 Abs. 10 KI-VO ist doppelt bedingt: Du musst „ausschließlich persönlich“ UND „nicht beruflich“ handeln — die Leitlinien betonen ausdrücklich, dass beides zusammenkommen muss (Rn. 19). Ein rein privat geteiltes Deepfake fällt aus den Betreiberpflichten; bei Eigenwerbung greift diese Privatausnahme nicht, auch im privaten Profil. Die übrigen Tatbestandsmerkmale bleiben zu prüfen.

### Braucht wirklich jedes KI-Bild ein KI-Label?

Nein. Die Pflicht aus Art. 50 Abs. 4 greift nur bei Deepfakes. Offensichtlich unmögliche Motive sowie klar erkennbare Cartoon- oder Fantasiestile sind typische Nichtfälle. Auch Farbkorrektur, Hintergrunderweiterung oder Rescaling können je nach Kontext und Wahrnehmungswirkung geringfügig sein. Eine pauschale Freiliste gibt es nicht; auch stilisierte Inhalte müssen gegen Ähnlichkeit und falschen Echtheits- oder Wahrheitsgehalt geprüft werden.

### Ich arbeite als Freelancer für eine Agentur — bin ich dann selbst Betreiber?

Wenn du im Auftrag, unter Verantwortung und unter Kontrolle der Agentur arbeitest: nein. Die FAQ der Kommission stellt klar, dass eine juristische Person Betreiberin bleibt, auch wenn sie Auftragnehmer oder Freelancer in den Betrieb des Systems einbindet. Lieferst du dagegen direkt an Endkunden und entscheidest selbst über den KI-Einsatz, bist du eigener Betreiber.

### Wie hoch ist das Bußgeldrisiko für Solo-Selbstständige?

Der Rahmen des Art. 99 Abs. 4 lautet bis zu 15 Mio. € oder bei Unternehmen 3 % des weltweiten Vorjahresumsatzes, je nachdem, welcher Höchstwert höher ist. Für KMU gilt nach Abs. 6 der niedrigere Höchstwert. Bei einem unabhängigen Solo-Unternehmen ist das typischerweise der prozentuale Wert; Partner- oder verbundene Unternehmen können nach der unionsrechtlichen KMU-Definition aber einzubeziehen sein.

### Muss ich mein bestehendes Portfolio nachträglich labeln?

Für Bild-, Ton- und Videoinhalte nicht: Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 erzeugt oder manipuliert wurden, müssen nach den Leitlinien nicht rückwirkend gekennzeichnet werden — auch dann nicht, wenn sie danach erneut exponiert werden (Rn. 154). Die Kommission ermutigt zur freiwilligen Kennzeichnung, erwartet aber keine unverhältnismäßigen Anstrengungen. Bei Texten zählt die Veröffentlichung; erfasst sind nur Texte mit dem besonderen Informationszweck, sofern keine Textausnahme greift.

## Quellen

- [Europäische Kommission, Leitlinien zu Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 final vom 20.07.2026, insb. Rn. 14, 19, 20, 112–116, 117, 154 (Abruf 06.08.2026)](https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/131215)
- [Europäische Kommission, FAQ „Transparency obligations under Article 50 of the AI Act“ (Abruf 06.08.2026)](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act)
- [Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 2 Abs. 10 (Ausnahme rein persönliche, nicht berufliche Tätigkeit)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 3 Nr. 4 (Betreiber), deutscher Wortlaut](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50 (Transparenzpflichten), deutscher Wortlaut](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 99 Abs. 4 und Abs. 6 (Sanktionen, KMU-Deckelung)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4 (KI-Kompetenz), gilt seit 02.02.2025](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Europäische Kommission, aktuelle FAQ zu Art. 4 und KI-Kompetenz](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/ai-literacy-questions-answers)
- [Empfehlung 2003/361/EG zur KMU-Definition und verbundenen Unternehmen](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN-DE/TXT/?uri=CELEX:32003H0361)
- [Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content, final v. 10.06.2026, Measures 1.1–1.2](https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/129555)
- [Wettbewerbszentrale, Leitfaden „Kennzeichnung KI-generierter Inhalte“, Version 1.1, Stand 04.02.2026](https://www.wettbewerbszentrale.de/wp-content/uploads/2026/02/2026_2_Leitfaden_KI_generierte_inhalte_1-1.pdf)
- [RAin Sarah Op den Camp (ODC Legal): „AI Act für Freelancer“, 22.06.2026 (Abruf 06.08.2026)](https://www.odclegal.de/blog/ai-act-freelancer)
