# KI-Hinweis auf der Website: KI-Bilder richtig kennzeichnen

> Alt-Text, Impressum, Fußnote? Für die KI-Kennzeichnung alles unzureichend — mit Fundstelle. Wo das KI-Label bei Hero-Bild, Team-Foto und Illustration sitzt.

**Stand:** 2026-08-07 · **Kanonische Fassung:** https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/website · **Sprache:** de

Herausgeber: kihinweis.de — unabhängiges Informationsportal zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Kein Angebot einer Behörde, keine Rechtsberatung.

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> **Kurz gesagt**
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> Auf deiner eigenen Website steuerst du die Darstellung selbst. Alt-Text, ein entfernter Impressums-Hinweis oder eine Sammelfußnote reichen allein regelmäßig nicht. Entscheidend ist eine verständliche, klar zugeordnete Offenlegung spätestens beim ersten Kontakt — im Bild, als dauerhaftes Overlay oder als unmittelbar sichtbare Caption.

Auf Social-Media-Plattformen beeinflussen Auto-Label und Toggles die Darstellung; auf der eigenen Website kontrollierst du die Oberfläche. Betreiber bist du aber nicht allein deshalb, weil irgendwo im Workflow ein KI-Tool vorkommt. Entscheidend ist, wer Einsatz, Zweck und tatsächliche Nutzung des KI-Systems im beruflichen Kontext unter eigener Verantwortung bestimmt (LL Rn. 14–17). Erst danach folgen Deepfake-Test und Umsetzungsfrage.

## Was als KI-Kennzeichnung genügt, was nicht — die Übersicht mit Fundstellen

| Umsetzung | Bewertung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Nur Alt-Text / Metadaten / C2PA | ✗ unzureichend | (LL Rn. 117) — ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar |
| Hinweis in Impressum, AGB, Datenschutzerklärung | ✗ unzureichend | (LL Rn. 142) — „oft nicht gelesene“ Dokumente |
| Fußnote am Seitenende / Sammelhinweis („Diese Website nutzt KI-Bilder“) | ✗ unzureichend | (LL Rn. 142–143) — Pflicht gilt je Inhalt, beim ersten Kontakt |
| Hinweis erst nach Klick, Hover oder nachgelagertem Scroll | regelmäßig unzureichend | (LL Rn. 142–143) |
| **Label im Bild** (Ecke, kontrastreich) | besonders robuste Umsetzung | (LL Rn. 142–143); freiwilliger (CoP 1.2.1) |
| Dauerhaft sichtbares UI-Overlay am Bild | kann genügen, wenn klar und beim Erstkontakt sichtbar | (LL Rn. 126, 142–143) |
| Sichtbare Bildunterschrift unmittelbar am Bild | kann genügen, wenn klar zugeordnet und rechtzeitig sichtbar | (LL Rn. 142–143) |

## Der Alt-Text-Irrtum, sauber zerlegt

In vielen Ratgebern geistert die Idee, ein KI-Hinweis im Alt-Attribut genüge — gern gestützt auf eine echte, aber falsch gelesene Fundstelle: (LL Rn. 68) nimmt „single words, image captions, alt-text, UI labels“ tatsächlich vom Anwendungsbereich aus. Nur: Diese Randnummer behandelt **Alt-Texte als KI-Output** — also die maschinenlesbare Markierungspflicht der *Anbieter* nach (Art. 50 Abs. 2), wenn deren KI einen Alt-Text generiert.

Über die Frage, ob Alt-Text ein taugliches **Kennzeichnungsmittel** für dein Bild ist, sagt sie nichts. Einschlägig sind (LL Rn. 117) (Wahrnehmbarkeit ohne technische Hilfsmittel — ein Alt-Text ist für sehende Besucher unsichtbar) und (LL Rn. 142) (klar erkennbar beim ersten Kontakt). Ergebnis: Alt-Text ist eine gute Barrierefreiheits-Ergänzung — als alleinige Kennzeichnung fällt er durch. Praktisch bewährt sich die **Doppelkennzeichnung**: Label im Bild plus beschreibender Alt-Text.

## Die drei Sonderfälle jeder Website

### Hero-Bilder: Einzelfall statt Automatismus

Ein fotorealistisches Hero-Bild, das eine reale Szene suggeriert — das Büro, die Werkstatt, die Stadtansicht — kann die Deepfake-Kriterien erfüllen. Fotorealismus allein genügt aber nicht; entscheidend sind Motiv, Kontext, Ähnlichkeit und möglicher falscher Authentizitätseindruck. Die Wettbewerbszentrale nennt als regelmäßig unkritisches Beispiel den **Big Ben im Kapuzenpulli** („erweckt keinen wahrheitsgemäßen Eindruck“) — und als mögliches Gegenbeispiel eine KI-generierte **zerstörte Innenstadt**, die ein Laie für ein echtes Kriegsfoto halten könnte. Ob zusätzlich eine Offenlegungspflicht folgt, hängt auch von der Betreiberrolle ab. Im Zweifel hilft der [Schnell-Check](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ausnahmen).

### Team-Fotos: der Fall, in dem das Label dich nicht rettet

> **Achtung — Zwei Prüfungen, ein Label löst nur eine**
>
> Realistische KI-Personen können den Deepfake-Tatbestand erfüllen; die Leitlinien erfassen realistische KI-generierte Avatare und Personas (LL Rn. 113). Eine Offenlegungspflicht folgt erst bei zusätzlicher Betreiberrolle. Bei einer fiktiven „Belegschaft“ kommt eine zweite Prüfung hinzu: Erweckt die konkrete Über-uns-Darstellung eine falsche geschäftliche Vorstellung und ist diese für die Entscheidung der Kundschaft relevant, kann (§ 5 UWG) verletzt sein. Eine klare Einordnung des Konzepts kann den Kontext verändern. Das KI-Label erfüllt jedenfalls nur die Transparenzfunktion des AI Acts und heilt keine eigenständige Irreführung.

### Blog-Illustrationen: meist frei

> **Entwarnung — Stilisiert bleibt stilisiert**
>
> Offensichtlich stilisierte Cartoons, Illustrationen, Icons und Diagramme sind regelmäßig unkritisch, weil sie typischerweise keinen falschen Authentizitätseindruck erzeugen. Kategorisch frei sind sie nicht: Auch eine nicht-fotografische Darstellung ist am vollständigen Deepfake-Test zu messen. (Die bewusst stilisierten Illustrationen auf dieser Website tragen deshalb kein Label.) Getrennt davon kann bei KI-**Texten** zu Themen von öffentlichem Interesse (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2) greifen.

## „KI-generiert“ oder „AI generated“? Der Sprachkonflikt, praktisch gelöst

Der freiwillige Code of Practice setzt für seine Unterzeichner auf das englische Akronym **„AI“** als Kernelement. Die Wettbewerbszentrale rät für den deutschen Markt zu einem verständlichen deutschen Wortlaut. Die #ad-Rechtsprechung betrifft einen anderen Offenlegungstatbestand und entscheidet Art. 50 nicht.

Eine robuste Praxiseinschätzung ist die Kombination aus optionalem offiziellem EU-„AI“-Icon und deutschem Zusatz **„KI-generiert“**. Genau diese Kombination bietet der Editor als Voreinstellung an. Sie verbessert die Verständlichkeit für ein deutsches Publikum; eine gefestigte gerichtliche Art.-50-Bewertung gibt es dazu noch nicht.

**Pflicht geprüft? Offenlegung gestalten**

Ergibt die Prüfung von Betreiberrolle und Deepfake-Tatbestand für Hero-Bild, Produktfoto oder Porträt eine Offenlegungspflicht, kannst du sie direkt im Bild besonders robust umsetzen. Zieh es in den Editor, setz das optionale offizielle EU-Label oder einen klaren eigenen Hinweis, exportier in Eingabeauflösung bis zum Browserlimit und prüfe die fertige Website. Ohne Upload — dein Bild bleibt auf deinem Rechner.

[Zum Editor](https://kihinweis.de/editor)

## Noch zwei Website-Besonderheiten

- **Die Pflicht trifft verantwortliche Anwender:** Betreiber ist, wer ein KI-System beruflich unter eigener Verantwortung verwendet und über Einsatz und Nutzungsweise entscheidet. Die bloße Weitergabe eines fremden KI-Inhalts oder fehlende Kontrolle über die KI-Nutzung genügt nicht (LL Rn. 14–17).
- **Dokumentiere deine Freigaben:** Ein CMS-Vermerk, wer welches KI-Bild wann geprüft und gekennzeichnet hat, kostet nichts und ist im Streitfall dein Nachweis — eine Empfehlung, die sich in der anwaltlichen Praxisliteratur durchgesetzt hat.

## Häufige Fragen

### Reicht der KI-Hinweis im Impressum oder in der Datenschutzerklärung?

Nein. Die Leitlinien nennen ausdrücklich Angaben, die „Teil von Nutzungsbedingungen sind, die oft nicht gelesen werden“ als unzureichend. Die Offenlegung muss beim ersten Kontakt mit dem jeweiligen Inhalt wahrnehmbar sein — nicht auf einer anderen Seite.

### Genügt der Alt-Text als KI-Kennzeichnung?

Nein. Der Alt-Text ist ohne technische Hilfsmittel nicht wahrnehmbar — genau das verlangen die Leitlinien aber (Rn. 117). Alt-Text ist eine sinnvolle Ergänzung für Barrierefreiheit, ersetzt das sichtbare Label jedoch nicht.

### Muss ich jedes KI-Bild auf meiner Website kennzeichnen?

Nein. Die sichtbare Pflicht setzt Betreiberrolle und einen Deepfake voraus. Offensichtlich stilisierte Illustrationen, Icons, Cartoons und Diagramme sind regelmäßig unkritisch, aber nicht kategorisch ausgenommen: Entscheidend bleiben Motiv, Kontext und der mögliche falsche Authentizitätseindruck. Ein fotorealistisches Büro-Hero-Bild kann kennzeichnungspflichtig sein.

### Darf ich KI-generierte Team-Fotos verwenden?

Realistische KI-Personen können den Deepfake-Tatbestand erfüllen; eine Offenlegungspflicht folgt, wenn zusätzlich die Betreiberrolle vorliegt. Außerdem besteht ein hohes Irreführungsrisiko, wenn eine „Über uns“-Seite fiktive Personen als echte Beschäftigte erscheinen lässt. Ob § 5 UWG verletzt ist, hängt von der konkreten geschäftlichen Angabe, ihrem Kontext und ihrer Relevanz für die Entscheidung der Kundschaft ab; ein KI-Label heilt eine anderweitige Irreführung nicht.

### Soll ich „KI-generiert“ oder „AI generated“ schreiben?

Der freiwillige Code of Practice setzt für seine Unterzeichner auf „AI“; die Wettbewerbszentrale empfiehlt für ein deutsches Publikum verständlichen deutschen Wortlaut. Das optionale offizielle EU-Icon plus „KI-generiert“ ist deshalb eine robuste Praxiseinschätzung. Eine gefestigte deutsche Rechtsprechung zu Art. 50 gibt es dazu noch nicht.

## Quellen

- [Europäische Kommission, Leitlinien zu Art. 50, C(2026) 5054 final vom 20.07.2026, insb. Rn. 68, 113, 117, 142–143](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems)
- [Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content, Measures 1.1–1.2](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content)
- [Wettbewerbszentrale, Leitfaden „Kennzeichnung KI-generierter Inhalte“, v1.1, 04.02.2026](https://www.wettbewerbszentrale.de/wp-content/uploads/2026/02/2026_2_Leitfaden_KI_generierte_inhalte_1-1.pdf)
- [RA Dr. Thomas Schwenke: Praktischer Ratgeber zum AI Act (Stand 29.07.2026)](https://datenschutz-generator.de/ki-transparenz/)
- [Mittelstand-Digital Zentrum Berlin: Leitfaden KI-generierte Inhalte kennzeichnen (31.07.2026)](https://digitalzentrum-berlin.de/leitfaden-ki-generierte-inhalte-kennzeichnen)
