# KI in wissenschaftlichen Arbeiten richtig kennzeichnen

> Hausarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit: Warum Art. 50 bei nicht veröffentlichten Prüfungsarbeiten regelmäßig nicht greift und welche Hochschulregeln entscheiden.

**Stand:** 2026-08-07 · **Kanonische Fassung:** https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/wissenschaftliche-arbeiten · **Sprache:** de

Herausgeber: kihinweis.de — unabhängiges Informationsportal zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Kein Angebot einer Behörde, keine Rechtsberatung.

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> **Kurz gesagt**
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> Bei wissenschaftlichen Arbeiten greift die Textoffenlegung des EU AI Act bei einer nur beim Lehrstuhl eingereichten Prüfungsleistung regelmäßig nicht, weil sie nicht veröffentlicht ist. Entscheidend sind die konkreten Hochschulregeln. Das VG Kassel bestätigte in zwei nicht rechtskräftigen Urteilen Nichtbestehen und Ausschluss von der Prüfungswiederholung — nicht einen generellen Ausschluss von allen weiteren Prüfungen.

Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50. Für eine nicht veröffentlichte Prüfungsarbeit greift seine Textoffenlegung regelmäßig nicht. Für Zulässigkeit und Offenlegung als Prüfungsleistung sind primär Prüfungsordnung, Hilfsmittelvorgaben und Eigenständigkeitserklärung maßgeblich. Andere unions-, urheber-, datenschutz-, hochschul- oder vertragsrechtliche Vorgaben sind damit nicht ausgeschlossen. Wie die europäische Textregel funktioniert, steht im [Überblick zur KI-Kennzeichnung](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung).

## Warum das KI-Kennzeichnungsgesetz für deine Hausarbeit nicht gilt

Für Texte greift nicht die Deepfake-Regel, sondern (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2). Drei Bedingungen müssen zusammenkommen: Der Text ist **veröffentlicht**, er soll die **Öffentlichkeit informieren**, und er betrifft eine Angelegenheit von **öffentlichem Interesse** (LL Rn. 130–131).

Schon die erste Bedingung scheitert. Veröffentlicht ist ein Text nach den Leitlinien, wenn er einer unbestimmten, hinreichend großen Zahl untereinander nicht verbundener Leserinnen und Leser zugänglich ist. Eine Arbeit, die du beim Lehrstuhl einreichst und die zwei Personen korrigieren, ist das Gegenteil davon. Die vollständige Prüfung für alle anderen Textarten steht auf der Seite [KI-Texte kennzeichnen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ki-texte).

> **Entwarnung — Kein Label auf dem Deckblatt**
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> Es gibt keine europarechtliche Pflicht, ein KI-Label oder ein amtliches EU-Icon auf eine Prüfungsarbeit zu setzen. Wer dir das erzählt, verwechselt die Textregel mit der Bildregel oder den Prüfungsfall mit einer Veröffentlichung. Die Offenlegung, die du schuldest, ist eine ganz andere — und sie steht in einem Dokument deiner Hochschule.

## Was stattdessen gilt: Prüfungsordnung und Eigenständigkeitserklärung

Maßgeblich sind die Prüfungsordnung deiner Hochschule, die Vorgaben des Prüfungsausschusses und die Eigenständigkeitserklärung. Mehrere Hochschulen und Fachbereiche haben eigene KI-Regeln veröffentlicht, darunter das Otto-Suhr-Institut der FU Berlin (Stand 03.02.2026), die Universität Koblenz (Ampelsystem, Stand 10.04.2026) und die CAU Kiel. Diese Beispiele belegen unterschiedliche lokale Regelungen, aber keinen flächendeckenden Einheitsstandard.

**Und genau hier liegt die Falle:** Diese Dokumente sind nicht einheitlich. Was an einer Hochschule als zulässiges Hilfsmittel gilt, kann an der nächsten ein Täuschungsversuch sein; manche Fachbereiche differenzieren sogar je Modul. Es gibt keine bundesweite Regel, keinen Standardwortlaut und keine Vorlage aus dem Internet, die deine ersetzt.

| Was du zuverlässig tun kannst | Was du nicht tun solltest |
|---|---|
| Die aktuelle Fassung der **eigenen** Prüfungsordnung und Eigenständigkeitserklärung lesen — vor Arbeitsbeginn | Auf eine Vorlage aus einem Ratgeberportal vertrauen |
| Bei der Betreuung nachfragen und die Antwort schriftlich festhalten | Von einer Nachbarhochschule auf die eigene schließen |
| Werkzeug, Zweck und Umfang der Nutzung fortlaufend mitschreiben | Am Ende aus dem Gedächtnis rekonstruieren |
| Die eigenen Prompts und Zwischenstände aufbewahren | Chatverläufe löschen |

## VG Kassel, Februar 2026: was auf dem Spiel steht

> **Achtung — Zwei Urteile, begrenzte amtlich bestätigte Folgen**
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> Am **25. Februar 2026** entschied das Verwaltungsgericht Kassel über zwei Klagen gegen die Universität Kassel (7 K 2134/24.KS) (7 K 2515/25.KS). Die amtliche Mitteilung bestätigt den Gebrauch unerlaubter Hilfsmittel, das Nichtbestehen und den **Ausschluss von der Prüfungswiederholung** wegen schwerer Täuschung. Einen generellen Ausschluss von allen weiteren Prüfungen oder zwei vollendete Studienabbrüche nennt sie nicht. Die Entscheidungen sind **nicht rechtskräftig**; das Gericht ließ die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.

Der Kontrast zum AI Act ist der eigentliche Befund dieser Seite: Im beschriebenen Nichtveröffentlichungsfall entscheidet nicht Art. 50 über die Prüfungsleistung, sondern das einschlägige Hochschul- und Prüfungsrecht. Welche Folge droht, hängt von der konkreten Ordnung und dem Verfahren ab.

## Was du konkret offenlegst

Welche KI-Nutzung du für eine Prüfungsleistung offenlegen musst, ergibt sich zuerst aus den aktuellen Vorgaben deiner Hochschule und des konkreten Prüfungsverfahrens; daneben können weitere Rechtsregeln gelten. Als Orientierung, wo die Grenze in der Wissenschaft häufig verläuft, taugt die Regel, die die DFG für ihr Förderhandeln aufgestellt hat: Offenzulegen ist, **welche generativen Modelle zu welchem Zweck und in welchem Umfang** eingesetzt wurden. Ausdrücklich nicht anzugeben ist dort KI, „die sich nicht auf den wissenschaftlichen Inhalt des Antrags auswirkt (bspw. Grammatik-, Stil-, Rechtschreibprüfung, Übersetzungsprogramme)".

Eine zweite DFG-Aussage lautet: Nur verantwortlich handelnde natürliche Personen können Autorinnen und Autoren sein. Daraus folgt, dass ein Sprachmodell kein Co-Autor ist. Ob und wie seine Nutzung als Werkzeug oder Quelle dokumentiert wird, ist eine getrennte Frage und richtet sich nach Hochschulregel beziehungsweise Zitierstil; ICMJE verlangt etwa angemessene Attribution und schließt KI-generiertes Material als Primärquelle aus.

## Detektoren sind kein Beweis — und keine Entlastung

OpenAI schaltete den eigenen Detektor 2023 wegen zu geringer Treffsicherheit ab — bei damals veröffentlichten 26 % erkannter KI-Texte und 9 % falsch eingestufter menschlicher Texte. Turnitins aktuelle Anleitung warnt ebenfalls davor, einen Score allein als Grundlage nachteiliger Maßnahmen zu verwenden. Ein Prozentwert kann Anlass für weitere Prüfung sein, ist aber kein Urheberschaftsnachweis; ein unauffälliger Wert belegt keine Eigenleistung. Mehr dazu steht unter [KI-Texte erkennen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ki-text-erkennung).

Praktisch ist eine laufende Dokumentation von Werkzeug, Zweck, Umfang, Prompts und Zwischenständen sinnvoll. Wie ein Prüfungsausschuss diese Unterlagen bewertet, richtet sich nach dem konkreten Verfahren; einen garantierten Beweisvorteil gibt es nicht.

## Wenn die Arbeit später veröffentlicht wird

Sobald aus der Prüfungsarbeit eine Veröffentlichung wird — Repositorium, Verlag, Fachzeitschrift —, kommt eine zweite Prüfung hinzu. Für Texte zählt der **Veröffentlichungszeitpunkt** (LL Rn. 154). Ob eine Pflicht folgt, hängt zusätzlich von Betreiberrolle, Informationszweck, öffentlichem Interesse und der vollständigen redaktionellen Ausnahme ab. Daneben gelten die jeweils journalspezifischen Regeln, die auf der Seite zu [KI in wissenschaftlichen Publikationen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/wissenschaftliche-publikationen) stehen.

Für KI-**Abbildungen** gilt eine getrennte Prüfung. Fotorealismus allein löst keine Pflicht aus: Es braucht Betreiberrolle und den vollständigen Deepfake-Tatbestand. Zusätzlich kann die Journal- oder Verlagspolicy KI-Bilder erlauben, beschränken oder verbieten. Welche Bilder nach Art. 50 frei bleiben, sortiert die [Ausnahmen-Übersicht](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ausnahmen).

## Häufige Fragen

### Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht aus dem EU AI Act für meine Hausarbeit?

Bei einer nur beim Lehrstuhl eingereichten Prüfungsarbeit regelmäßig nicht. Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 setzt eine Veröffentlichung mit dem Zweck voraus, die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse zu informieren. Für Zulässigkeit und Offenlegung als Prüfungsleistung sind primär Prüfungsordnung, Hilfsmittelvorgaben und Eigenständigkeitserklärung maßgeblich; andere Rechtsgebiete können daneben gelten.

### Was passiert, wenn ich KI nutze und es nicht angebe?

Das VG Kassel bestätigte am 25. Februar 2026 in zwei Verfahren, dass die Universität Kassel unerlaubte Hilfsmittel und eine schwere Täuschung annehmen durfte. Bestätigt sind Nichtbestehen und Ausschluss von der Prüfungswiederholung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig; die Berufung wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

### Muss ich Rechtschreib- und Grammatikprüfung angeben?

Das hängt von deiner Hochschule ab. Es gibt keine bundesweit einheitliche Regel; maßgeblich sind Prüfungsordnung, Hilfsmittelvorgaben und Eigenständigkeitserklärung. Die DFG nimmt für ihr Förderhandeln sprachliche Werkzeuge ohne Einfluss auf den wissenschaftlichen Inhalt aus, doch daraus folgt keine allgemeine Hochschulregel.

### Reicht es, wenn ich die KI-Nutzung im Literaturverzeichnis erwähne?

Das Literaturverzeichnis allein erfüllt eine hochschulrechtliche Offenlegung nicht automatisch. KI ist nicht als Autorin zulässig; Autorschaft, Quelle und Werkzeugdokumentation sind aber verschiedene Fragen. Ob und wie du ein Modell referenzierst oder als Hilfsmittel dokumentierst, bestimmt die Regel deiner Hochschule beziehungsweise der verlangte Zitierstil.

### Kann ein KI-Detektor beweisen, dass ich KI genutzt habe?

Nicht zuverlässig. OpenAI hat den eigenen Detektor 2023 abgeschaltet, weil er nur 26 Prozent der KI-Texte erkannte und 9 Prozent menschlicher Texte falsch einstufte. Ein Detektor-Ergebnis kann einen Verdacht begründen, ist aber kein Beweis — und umgekehrt beweist ein unauffälliges Ergebnis keine Eigenleistung. Genau deshalb setzen Hochschulen auf deine Erklärung.

### Was gilt, wenn ich meine Abschlussarbeit später veröffentliche?

Dann kommt eine zweite Prüfung hinzu. Für Texte zählt der Veröffentlichungszeitpunkt. Erfasst sind nur veröffentlichte KI-Texte mit dem Zweck, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Pflicht entfällt bei inhaltlich bedeutsamer Prüfung oder redaktioneller Kontrolle und tatsächlicher redaktioneller Verantwortung. Zusätzlich gelten die konkreten Journal- oder Verlagsregeln.

## Quellen

- [Hessische Verwaltungsgerichtsbarkeit, Pressemitteilung zu VG Kassel, Urteile vom 25.02.2026, 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS](https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/unzulaessige-nutzung-kuenstlicher-intelligenz-bei-studentischen-pruefungsleistungen)
- [Europäische Kommission, Leitlinien zu Art. 50, C(2026) 5054 final vom 20.07.2026, insb. Rn. 130–136](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems)
- [Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO), Artikel 50 — deutscher Wortlaut](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [DFG: Verwendung generativer Modelle — Offenlegung und Autorschaft (wissenschaftliche-integritaet.de)](https://www.wissenschaftliche-integritaet.de/de/integritaetssicherung/verwendung-generativer-modelle)
- [Freie Universität Berlin, Otto-Suhr-Institut: Vorlage Eigenständigkeitserklärung, Stand 03.02.2026](https://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/osi/gremien/Pruefungsausschuss/Vorlage-Eigenstaendigkeiterklaerung-OSI_Stand-2026-02-03.pdf)
- [Universität Koblenz: Ampelsystem zum Einsatz generativer KI-Systeme, Stand 10.04.2026](https://www.uni-koblenz.de/de/ki/ki-in-studium-und-lehre/2026-04-10-eigenstaendigkeit-ki.pdf/@@download/file)
- [Christian-Albrechts-Universität zu Kiel: Erweiterte Eigenständigkeitserklärung](https://www.ipl.uni-kiel.de/de/PaedPsych_DuH/lehre/erweiterte_eigenstaendigkeitserklaerung)
- [ICMJE: aktuelle Empfehlungen zur KI-Nutzung durch Autorinnen und Autoren](https://www.icmje.org/recommendations/browse/artificial-intelligence/ai-use-by-authors.html)
- [Turnitin: aktueller AI Writing Report und Grenzen der Auswertung](https://guides.turnitin.com/hc/en-us/articles/22774058814093-Using-the-AI-Writing-Report)
- [OpenAI: eingestellter AI Text Classifier und historische Kennzahlen](https://openai.com/index/new-ai-classifier-for-indicating-ai-written-text/)
