# Wissenschaftliche Publikationen: KI-Einsatz deklarieren

> Elsevier, ICMJE, DFG und Art. 50: Wann Peer Review die EU-Ausnahme tragen kann, wie KI deklariert wird und welche Bild- und Gutachtenregeln aktuell gelten.

**Stand:** 2026-08-07 · **Kanonische Fassung:** https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/wissenschaftliche-publikationen · **Sprache:** de

Herausgeber: kihinweis.de — unabhängiges Informationsportal zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Kein Angebot einer Behörde, keine Rechtsberatung.

---

> **Kurz gesagt**
>
> Beim wissenschaftlichen Publizieren greifen mehrere Regelwerke nebeneinander. Peer Review kann zur menschlichen Prüfung beitragen, erfüllt die EU-Ausnahme aber nicht automatisch: Erforderlich sind eine inhaltlich bedeutsame Prüfung oder redaktionelle Kontrolle **und** tatsächliche redaktionelle Verantwortung. Daneben geben Journal, Verlag, Förderorganisation oder Fachgesellschaft eigene Deklarationsregeln vor.

Autorenrichtlinien regeln, welcher KI-Einsatz erklärt werden muss, wo die Deklaration steht und welche Nutzungen zulässig sind. Diese Vorgaben gelten zusätzlich zu Art. 50 und können sich je Journal unterscheiden. Wie die europäische Textregel funktioniert, steht im [Überblick zur KI-Kennzeichnung](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung).

## Was der EU AI Act beim Publizieren verlangt — und was nicht

Für Texte gilt (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2): Pflicht nur bei veröffentlichten Texten, die die Öffentlichkeit über eine **Angelegenheit von öffentlichem Interesse** informieren — und selbst dann entfällt sie nur nach inhaltlich bedeutsamer menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle **und** wenn eine natürliche oder juristische Person die tatsächliche letztendliche rechtliche redaktionelle Verantwortung trägt (LL Rn. 133–136).

> **Entwarnung — Peer Review kann beitragen, genügt aber nicht automatisch**
>
> Die Leitlinien verlangen eine bewusste inhaltliche Auseinandersetzung durch fachkundige Personen, mit Faktenprüfung als Mindestanforderung (LL Rn. 134). Für die Ausnahme muss außerdem eine natürliche oder juristische Person die tatsächliche letztendliche rechtliche redaktionelle Verantwortung tragen. Prüfe daher im konkreten Publikationsprozess Fach- und Faktenprüfung, Änderungsbefugnis, Letztkontrolle und Rechtsverantwortung. Benannte Herausgeberschaft oder Peer Review allein beweist diese Voraussetzungen nicht.

Ein zweiter Punkt betrifft Archive und lange Veröffentlichungswege: Für Texte zählt der **Veröffentlichungszeitpunkt**, nicht die Erstellung (LL Rn. 154). Ein 2025 geschriebenes Manuskript, das heute erscheint, wird nach heutigem Recht beurteilt.

## Vier Regelwerke, ein Vorgang

| Regelwerk | Autorschaft für KI | Was deklariert werden muss | Wo |
|---|---|---|---|
| **EU AI Act** | — | bei erfülltem Texttatbestand, sofern nicht Prüfung/Kontrolle **und** redaktionelle Verantwortung vorliegen | funktional beim ersten Kontakt; konkrete Anfangsorte nur für Kodex-Unterzeichner (CoP 1.2.2 f) |
| **Elsevier** | ausgeschlossen | KI-Einsatz im Schreibprozess; **nicht** einfache Grammatik-, Rechtschreib- und Zeichensetzungsprüfung | eigener Abschnitt am **Ende**, unmittelbar über dem Literaturverzeichnis |
| **ICMJE** | ausgeschlossen | KI-gestützte Technologien bei der Erstellung der eingereichten Arbeit | Anschreiben **und** Manuskript: Schreibhilfe in den Acknowledgments, Auswertung in den Methoden |
| **DFG** | ausgeschlossen | welche Modelle zu welchem **Zweck** und in welchem **Umfang**; **nicht** Grammatik, Stil, Rechtschreibung, Übersetzung | im Antrag; eine Kennzeichnung einzelner Textpassagen ist ausdrücklich **nicht** erforderlich |

Ein gesetzlicher Platzierungswiderspruch besteht nicht. Art. 50 verlangt eine klare, unterscheidbare, rechtzeitige und barrierefreie Offenlegung, schreibt aber nicht jedem Betreiber „vor dem Text“ vor. Die konkreten Anfangsorte stammen aus dem freiwilligen Kodex für Unterzeichner. Elsevier verlangt unabhängig davon seine journalspezifische Deklaration unmittelbar vor den Referenzen; bei paralleler Anwendbarkeit sind beide Vorgaben nach ihrem jeweiligen Adressatenkreis zu erfüllen.

## Elsevier: der vorformulierte Satz

Elsevier verlangt den Abschnitt **„Declaration of generative AI and AI-assisted technologies in the manuscript preparation process“** am Ende des Manuskripts unmittelbar vor den Referenzen. Darin werden Werkzeug beziehungsweise Dienst, Zweck der Nutzung, menschliche Prüfung und die Verantwortung der Autorinnen und Autoren benannt. Die konkrete Journalvorgabe geht vor.

Ausdrücklich **keine** Erklärung verlangt Elsevier für einfache Prüfungen von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung. Die DFG zieht dieselbe Grenze und nimmt zusätzlich Übersetzungsprogramme aus — was bei genauerem Hinsehen nicht dasselbe ist, wie die Seite zur [KI-Übersetzung](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ki-uebersetzung) zeigt.

## Abbildungen: hier ist die Wissenschaft strenger als Brüssel

> **Achtung — Elsevier unterscheidet nach Bildfunktion**
>
> Die aktuelle Elsevier-Journalpolicy enthält kein pauschales Totalverbot. **Erklärende Bilder** dürfen unter Verantwortung und Offenlegung KI-unterstützt erstellt werden. **Reproduzierbare, aus Daten abgeleitete Visualisierungen** können zulässig sein, wenn Methode und Ergebnis nachvollziehbar sind. Verboten sind insbesondere **erfundene oder veränderte Forschungsdaten** und künstliche primäre Forschungsbilder; Cover Art kann mit vorheriger Erlaubnis zulässig sein. Journalbezogene Abweichungen gehen vor. Unabhängig davon löst Fotorealismus allein keine Art.-50-Pflicht aus — Betreiberrolle und vollständiger Deepfake-Tatbestand müssen erfüllt sein.

## DFG: die zwei Sätze, die man kennen sollte

Die DFG hat ihre Linie für das Förderhandeln früh und knapp formuliert. Offenzulegen ist, „welche generativen Modelle zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt wurden" — genannt werden Aufbereitung des Forschungsstandes, Methodenentwicklung, Datenauswertung, Hypothesengenerierung. Und dann folgt ein Satz, der viele überrascht: „Eine konkrete Kennzeichnung der betroffenen Textpassagen im Antrag ist ausdrücklich nicht erforderlich." Kurze erläuternde Sätze genügen.

Für **DFG-Gutachten** gilt seit dem 16. April 2026 eine aktualisierte Leitlinie. Unterstützende KI-Nutzung ist unter vier verbindlichen Prinzipien möglich: **Vertraulichkeit, Transparenz, Qualitätssicherung und Verantwortung**. In Betracht kommen etwa lokale, vertrauenswürdig gehostete oder vertraglich abgesicherte Systeme; die Nutzung wird in elan offengelegt. Unreflektierte Übernahme von KI-Ausgaben bleibt unzulässig.

Springer Nature betont ebenfalls menschliche Verantwortung, Transparenz, Vertraulichkeit und einen unterstützenden statt ersetzenden Einsatz. ICMJE verlangt von Gutachtenden, Journalpolicy und Erlaubnis zu prüfen sowie Vertraulichkeit und Offenlegung zu beachten. Daraus folgt keine einheitliche Regel für alle Journals: Prüfe die Policy des konkreten Verfahrens.

## Was du praktisch tust

1. **Die Autorenrichtlinie des Ziel-Journals lesen** — nicht die eines anderen Verlags, nicht eine Zusammenfassung. Die Regeln unterscheiden sich in Ort, Wortlaut und Reichweite.
2. **Werkzeug, Zweck und Umfang mitschreiben**, während du arbeitest. Rückwirkend rekonstruieren ist die häufigste Fehlerquelle.
3. **Die Deklaration im vorgegebenen Wortlaut einfügen**, an der vorgegebenen Stelle.
4. **Bei Abbildungen zuerst prüfen, ob sie überhaupt zulässig sind** — und erst danach an Kennzeichnung denken.
5. **Für Prüfungsarbeiten gelten andere Regeln**: dort entscheidet die Prüfungsordnung, wie die Seite zu [KI in wissenschaftlichen Arbeiten](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/wissenschaftliche-arbeiten) zeigt.

Wann ein Text überhaupt unter die europäische Pflicht fällt, steht auf der Seite [KI-Texte kennzeichnen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ki-texte); warum Detektoren in diesem Feld keine Klärung bringen, auf der Seite [KI-Texte erkennen](https://kihinweis.de/ki-kennzeichnung/ki-text-erkennung).

## Häufige Fragen

### Muss ich KI-Einsatz in einem Paper nach der KI-Verordnung kennzeichnen?

Das hängt vom konkreten Publikationsprozess ab. Die Pflicht setzt einen veröffentlichten KI-Text mit dem Zweck voraus, die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse zu informieren. Sie entfällt nur bei inhaltlich bedeutsamer menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle und tatsächlicher redaktioneller Verantwortung. Peer Review kann ein Element sein, erfüllt diese Voraussetzungen aber nicht automatisch. Zusätzlich gelten die Journal- und Verlagsregeln.

### Kann ChatGPT als Co-Autor genannt werden?

Bei den hier geprüften Regeln von Elsevier, ICMJE, DFG und Springer Nature nicht. Chatbots können Verantwortung für Richtigkeit, Integrität und Originalität nicht übernehmen. Andere Regelwerke wurden nicht vollständig erhoben; prüfe deshalb zusätzlich die Policy des Ziel-Journals.

### Wo genau muss die Erklärung im Manuskript stehen?

Das gibt das Journal vor. Elsevier verlangt den Abschnitt „Declaration of generative AI and AI-assisted technologies in the manuscript preparation process“ am Ende des Manuskripts unmittelbar vor den Referenzen. ICMJE verlangt die Angabe bei der Einreichung im Anschreiben und im Manuskript — Schreibhilfe in den Acknowledgments, Einsatz bei Datenerhebung und Auswertung in den Methoden.

### Muss ich Rechtschreib- und Grammatikprüfung deklarieren?

Bei den hier geprüften Elsevier- und DFG-Regeln grundsätzlich nicht: Elsevier verlangt für einfache Prüfungen von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung keine Erklärung. Die DFG nimmt für ihr Förderhandeln Grammatik-, Stil- und Rechtschreibprüfung sowie Übersetzungsprogramme ohne Einfluss auf den wissenschaftlichen Inhalt aus. Andere Journals oder Hochschulen können abweichen; ihre konkrete Policy geht vor.

### Darf ich KI-generierte Abbildungen verwenden?

Bei Elsevier nicht pauschal. Erklärende Bilder dürfen unter Verantwortung und Offenlegung KI-unterstützt erstellt werden; reproduzierbare, aus Daten abgeleitete Visualisierungen sind zulässig. Verboten sind insbesondere erfundene oder veränderte Forschungsdaten und künstliche primäre Forschungsbilder. Cover Art kann mit vorheriger Erlaubnis zulässig sein. Die konkrete Journalpolicy geht vor.

### Darf ich KI beim Begutachten einsetzen?

Bei der DFG ist unterstützende Nutzung seit dem 16. April 2026 unter den verbindlichen Prinzipien Vertraulichkeit, Transparenz, Qualitätssicherung und Verantwortung erlaubt. Zulässig kommen etwa lokale, vertrauenswürdig gehostete oder vertraglich abgesicherte Systeme in Betracht; die Nutzung wird in elan offengelegt. Unreflektierte Übernahme bleibt unzulässig. Andere Journals und Organisationen können strengere Regeln haben.

## Quellen

- [Elsevier: aktuelle Journal-Policy zu generativer KI, Deklaration und Abbildungen](https://www.elsevier.com/en-gb/about/policies-and-standards/generative-ai-policies-for-journals)
- [ICMJE: aktuelle Empfehlungen zur KI-Nutzung durch Autorinnen und Autoren](https://www.icmje.org/recommendations/browse/artificial-intelligence/ai-use-by-authors.html)
- [DFG: Verwendung generativer Modelle im Förderhandeln — Offenlegung, Autorschaft, Gutachten](https://www.wissenschaftliche-integritaet.de/de/integritaetssicherung/verwendung-generativer-modelle)
- [DFG: KI in der Begutachtung — verbindliche Leitlinie seit 16.04.2026](https://www.dfg.de/de/grundlagen-themen/digitale-themen/ki/begutachtung)
- [Springer Nature: aktuelle AI guidance for researchers and communities](https://group.springernature.com/gp/group/ai/ai-guidance-for-our-researchers-and-communities)
- [ICMJE: aktuelle Empfehlungen zur KI-Nutzung durch Gutachterinnen und Gutachter](https://www.icmje.org/recommendations/browse/artificial-intelligence/ai-use-by-reviewers.html)
- [Europäische Kommission, Leitlinien zu Art. 50, C(2026) 5054 final vom 20.07.2026, insb. Rn. 130–136, 154](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems)
- [Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO), Artikel 50 — deutscher Wortlaut](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02024R1689-20260727)
- [Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content, final vom 10.06.2026 (Volltext-PDF, Platzierung bei Text)](https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/129555)
