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EU AI Act · Art. 50 · gilt seit 02.08.2026

KI-Label-Editor: kostenlose Werkzeuge für Bild & Video

Drei Werkzeuge, ein Zweck: KI-Inhalte so kennzeichnen, dass Menschen den Hinweis wirklich sehen. Label ins Bild setzen, ins Video einbrennen — und mit dem Badge zeigen, dass du es ernst meinst.

Läuft komplett in deinem Browser — kein Upload, kein Konto, keine Kosten.

Die Werkzeuge

  • Für Bilder

    Bild-Editor

    Setzt das Label sichtbar direkt ins Bild — als amtliches EU-Icon oder eigenen Text.

    • Amtliche EU-Icons „AI GENERATED“ und „AI MODIFIED“ oder Freitext
    • Stapelverarbeitung mit ZIP-Export und Dateinamens-Muster
    • Vorlagen speichern, anwenden und als Datei weitergeben
    • Kontrast-Automatik und Warnsystem für lesbare Labels
  • Für Videos

    Video-Editor

    Brennt das Label fest in die Bildpixel ein — dauerhaft oder für den gewählten Anfangszeitraum.

    • Label dauerhaft oder nur in den ersten Sekunden einblenden
    • Ton bleibt bei erfolgreichem Export erhalten; wenn möglich ohne Neukodierung
    • MP4 und MOV werden als MP4 ausgegeben; WebM bleibt WebM
    • Grenzen offen benannt: bis 1080p, 60 Sekunden, 150 MB
  • Für deine Website

    Transparenz-Badge

    Ein sichtbares Versprechen für deinen Footer: „Wir kennzeichnen KI-Inhalte transparent.“

    • Name und Domain eintragen, fertig — direkt im Browser
    • Download als SVG und PNG in vier Gestaltungsvarianten
    • Einbindungs-Snippet mit Alt-Text zum Kopieren
    • Persönliche Erklärungsseite als Klickziel des Badges

Was gilt eigentlich rechtlich?

Der AI Act kennt zwei getrennte Kennzeichnungspflichten: Anbieter von KI-Systemen müssen erfasste Ausgaben maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2). Wer alsBetreiber ein KI-System unter eigener Verantwortung nutzt, muss erfasste Deepfakes für Menschen sichtbar offenlegen (Art. 50 Abs. 4). Eingebettete Generator-Signale wie C2PA oder SynthID zahlen auf die Anbieterpflicht ein — die sichtbare Offenlegung ersetzen sie nicht. Genau dafür sind diese Werkzeuge da.

Zu den EU-Icons

Die AI-Icons in den Editoren sind die amtlichen Symbole der EU-Kommission zum Code of Practice. Die Kommission stellt sie ausdrücklich zur freien Nutzung bereit, ohne Namensnennung. Zwei Dinge gehören dazu: Die Nutzung der Icons ist freiwillig — die Pflichten aus Art. 50 sind es nicht. Und ein Icon allein stellt keine Rechtskonformität her und bedeutet nicht, dass du dem Code of Practice beigetreten bist. Alle Inhalte dieser Seite sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung.