Bei Google müssen Flow und Gemini-App getrennt betrachtet werden. Flow nutzt aktuell neben Veo auch Gemini Omni Flash; in der Gemini-App hat Gemini Omni Veo ersetzt. Was die KI-Verordnung grundsätzlich verlangt, klärt der Überblick zur KI-Kennzeichnungspflicht; wie Offenlegung bei bewegtem Bild funktioniert, steht auf der Seite zu KI-Videos.
Was Google für die aktuellen Produktwege dokumentiert
Die Flow-Hilfeseite sagt: Alle in Flow mit Veo, Omni oder Nano Banana erzeugten Ausgaben enthalten unsichtbare SynthID-Wasserzeichen. Diese Aussage ist auf Flow und den aktuellen Dokumentationsstand begrenzt. Die aktuelle Gemini-Videoseite beschreibt dagegen Gemini Omni als Modell der Gemini-App und dokumentiert dort ebenfalls SynthID. Eine Familienbezeichnung darf nicht beide Produkte und Modellstände vermischen.
SynthID sitzt im Mediensignal. DeepMind beschreibt es als darauf ausgelegt, Veränderungen wie Zuschnitt, Filter, Framerate-Wechsel oder verlustbehaftete Kompression meist zu überstehen. Das ist keine Garantie für jede Transformation oder Plattform. C2PA-Manifeste können bei nicht C2PA-fähiger Verarbeitung entfernt oder ungültig werden; C2PA-fähige Werkzeuge können eine neue Historie signieren. Die Unterschiede erklären Wasserzeichen und C2PA.
Prüfen lässt sich ein Ergebnis über die Gemini-App. Dabei sind zwei Ergebnisarten zu trennen: SynthID kann Google-KI erkennen; daneben kann das aktuelle Werkzeug kompatible C2PA Content Credentials anderer Anbieter auswerten. Ein negatives Ergebnis schließt KI-Bearbeitung nicht sicher aus.
Der Schalter, den Google für drei Länder anstellt
Auf derselben Flow-Hilfeseite steht der interessantere Absatz. Google dokumentiert dort ein sichtbares Wasserzeichen: „A visible watermark can be added to generated images and videos. You can control this with the ‚Visible watermarking‘ toggle in the drop-down menu under your profile picture.“
Danach folgt die Produktregel: „A visible watermark will be applied automatically if you reside in India, South Korea, or Vietnam.“
Google nennt keinen Grund für diese Länderauswahl. Ohne Primärrecht der drei Staaten und ohne Herstellererklärung wäre ein rechtlicher Kausalvergleich Spekulation. Für die EU lässt sich nur die eigene Rollenverteilung danebenstellen:
| Ebene | Wer trägt sie | Was Google liefert |
|---|---|---|
| Maschinenlesbare Markierung Art. 50 Abs. 2 | Anbieter | SynthID für aktuelle Flow-Ausgaben mit Veo/Omni/Nano Banana dokumentiert; kein Opt-out beschrieben |
| Sichtbare Offenlegung von Deepfakes Art. 50 Abs. 4 | Betreiber, wenn das System beruflich unter eigener Autorität eingesetzt wurde | Flow-Toggle; in der EU keine automatische Aktivierung dokumentiert |
Für die Praxis zählt der tatsächliche Export: Aktiviere den Toggle in Flow, wenn du ihn verwenden willst, und kontrolliere anschließend Wortlaut, Größe, Kontrast und Laufzeit. Marktvergleiche zu anderen Diensten sagen über diesen konkreten Flow-Befund nichts aus.
Was das für dein Video praktisch heißt
Die Prüfreihenfolge ist dieselbe wie überall: Nutzt du das System im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit unter eigener Autorität? Bezieht sich das Video auf eine existierende Person, ein Objekt, einen Ort, eine Entität oder ein Ereignis und erzeugt sein Kontext einen falschen Anschein von Authentizität oder Wahrheit? Fotorealismus oder offensichtliche Künstlichkeit entscheiden nicht allein. Der Schnell-Check zu den Ausnahmen führt durch die Prüfung.
Fällt dein Video unter die Pflicht, gilt für die Platzierung über die Laufzeit die Staffelung aus Leitlinien und Kodex, die auf der Seite zu KI-Videos ausführlich steht. Für Veo-Material kommen zwei Besonderheiten dazu:
- Der Schalter gehört in die Checkliste. Google dokumentiert seine Position im Menü unter dem Profilbild, aber nicht sein Persistenzverhalten nach Konto- oder Werkzeugwechsel.
- Das Thumbnail separat prüfen. Es ist eine eigene Datei und wird nicht automatisch durch ein Overlay im Video gekennzeichnet. Der Startframe ist dagegen Teil des Videos und kann das sichtbare Wasserzeichen tragen; das muss am konkreten Export geprüft werden. Plattformhinweise stehen unter YouTube.
Code of Practice: Unterschrift ist kein Zertifikat
Google gehört zu den Unterzeichnern des freiwilligen Code of Practice, und zwar in Abschnitt 1. Der Kodex verlangt mindestens eine geeignete maschinenlesbare Technik und mehrere Schichten, solange eine einzelne Technik die vier Anforderungen nicht allein erfüllt; er kennt Ausnahmen und alternative Nachweise. Für Flow/Veo belegt die hier verlinkte Produktdokumentation SynthID, aber kein konkretes C2PA-Manifest in jeder Videoausgabe.
Die Unterschrift ist freiwillig und kein Produktzertifikat. SynthID bleibt für maschinenlesbare Markierung und Verifikation relevant, reicht aber nicht als wahrnehmbare Betreiber-Offenlegung. Für Googles Bildseite gilt dieselbe Trennung, dort nach Produktweg ausgeführt unter Gemini und Imagen.
Thumbnail und Video getrennt kontrollieren
Prüfe das sichtbare Wasserzeichen im tatsächlichen Flow-Video. Ein separates Thumbnail braucht bei erforderlicher Offenlegung einen eigenen klaren Hinweis; der Startframe kann vom Video-Wasserzeichen erfasst sein und muss am Export kontrolliert werden. Das Thumbnail bearbeitest du ohne Upload direkt im Browser.




