Bei HeyGen ist nicht jeder Export automatisch ein Deepfake. Die Leitlinien verlangen eine künstlich erzeugte oder manipulierte, realistisch wirkende Darstellung von Personen, die fälschlich als authentisch erscheinen kann LL Rn. 113. Das trifft typische fotorealistische Avatar-Videos häufig, nicht aber allein wegen der Produktkategorie auf jede stilisierte, grafische oder rein technische Ausgabe. Den allgemeinen Rahmen setzt der Überblick zur KI-Kennzeichnungspflicht, die Regeln für bewegtes Bild stehen auf der Seite zu KI-Videos, und die Einordnung synthetischer Personen vertieft die Seite zu KI-Avataren.

Wann ein HeyGen-Avatar zum Deepfake wird

Die Leitlinien nennen digitale Repliken realer Personen sowie realistische KI-generierte menschliche Avatare und Personas ausdrücklich. Damit können beide HeyGen-Standardfälle erfasst sein:

  • der digitale Zwilling einer realen Person, wenn Bild, Stimme oder Darbietung künstlich nachgebildet werden;
  • der Stock-Avatar, den es als reale Person nicht gibt, wenn er wie eine authentische Aufnahme eines Menschen wirkt.

Erforderlich bleiben Realismus, künstliche Erzeugung oder Manipulation und ein falscher Authentizitätseindruck. Eine offensichtlich gezeichnete Figur ist deshalb nicht allein wegen ihrer menschlichen Form ein Deepfake. Ob du das System im beruflichen Kontext unter eigener Verantwortung einsetzt und Menschen dem Ergebnis aussetzt, gehört ebenfalls zur konkreten Betreiberprüfung. Grenzfälle klärt der Schnell-Check zu den Ausnahmen; die Legaldefinition steht im Glossar zum Deepfake.

Drei HeyGen-Signale — mit unterschiedlicher Aussage

HeyGens aktuelle Dokumentation beschreibt drei getrennte Ebenen:

EbeneDokumentierter Stand am 07.08.2026Was daraus folgt
HeyGen-Logostandardmäßig vorhanden; in Creator-, Team- und Enterprise-Stufen abschaltbar, Schalter bleibt für Folgevideos bestehenDas bloße Logo nennt den Anbieter, legt die künstliche Erzeugung aber regelmäßig nicht klar genug offen.
„AI-assisted Watermark Enforcement“organisationsweiter Enterprise-Schalter dokumentiertWortlaut, Position, Dauer und Verhalten im Export sind öffentlich nicht beschrieben. Die Eignung ist ohne Render-Test nicht verifizierbar.
Unsichtbare Markierung und Provenienzunsichtbares Wasserzeichen, Provenienzmetadaten und Verifikation bis spätestens 02.12.2026 angekündigtDie Ankündigung belegt weder einen vollständigen Rollout am 07.08.2026 noch die Abdeckung jedes Modells, Tarifs und Exportwegs.

Die Hilfe zur Logoentfernung ist tarifabhängig und wurde am 7. August 2026 geprüft. HeyGens Terms sehen den Free-Zugang grundsätzlich für persönliche, nicht kommerzielle Nutzung beziehungsweise interne Evaluation vor; kommerzielle Nutzung ist den dort beschriebenen Paid-Stufen zugeordnet. Das ist eine Lizenzregel — kein Beweis, dass jeder berufliche Nutzer bezahlt oder jeder Paid-Nutzer Betreiber ist.

HeyGen fehlt auf der Kommissionsliste der Kodex-Unterzeichner vom 5. August 2026. Das ist weder ein Rechtsverstoß noch ein Beleg dafür, dass technische Markierungen fehlen. Es ist lediglich ein datierter Governance-Befund; für die Produktpraxis sind die konkrete Herstellerdokumentation und dein finaler Export entscheidend.

Einwilligung und Kennzeichnung bleiben getrennt

HeyGens Moderationsrichtlinie verlangt bei Custom Avatars die ausdrückliche Einwilligung der dargestellten Person und untersagt nicht autorisierte Avatare realer Personen. Das regelt das Verhältnis zur dargestellten Person. Art. 50 schützt durch die Offenlegung gegenüber dem Publikum einen anderen Adressatenkreis.

Auch außerhalb der Plattformbedingungen können Bild, Stimme, Vertrag und Nutzungszweck eine eigene Rechtsgrundlage oder Einwilligung erfordern. Eine schriftliche Zustimmung ist eine beweissichere Praxis, aber Art. 50 selbst schreibt dafür keine bestimmte Form vor. Und selbst eine wirksame Einwilligung ersetzt weder die Deepfake-Offenlegung noch das Irreführungsverbot.

Ein erfundener „Experte“, der ein Produkt empfiehlt, kann trotz KI-Hinweis eine irreführende geschäftliche Handlung sein § 5 UWG. Wie das im Unternehmenskontext aussieht, zeigt die Seite zur Website am Beispiel erfundener Teams.

Was du konkret prüfst

Für ein realistisches Avatar-Video gehst du in dieser Reihenfolge vor:

  1. Deepfake-Kriterien prüfen: Wirkt die Person realistisch, ist Bild, Stimme oder Darbietung künstlich erzeugt oder manipuliert, und kann das Ergebnis fälschlich wie eine authentische Aufnahme erscheinen?
  2. Finalen HeyGen-Export ansehen: Ist nur das Markenlogo sichtbar, ein ausdrücklicher KI-Hinweis oder die Enterprise-Kennzeichnung? Ein Schalter im Editor genügt nicht als Nachweis für das gerenderte Ergebnis.
  3. Sichtbarkeit über die Laufzeit prüfen: Der Hinweis muss beim ersten Kontakt und, wo Menschen später einsteigen können, auch zu geeigneten späteren Zeitpunkten wahrnehmbar sein LL Rn. 142–143.
  4. Jede Ausspielfassung kontrollieren: Crop, Reframing, Retusche, Plattform-Overlays und ausgeschnittene Clips können auch ein eingebranntes Label verdecken oder entfernen.

Ein dauerhaftes, dezentes Overlay ist für viele Avatar-Videos eine robuste praktische Lösung, aber keine gesetzlich exklusive Form. Ein geeignet gerenderter Herstellerhinweis kann verwendet werden; ein Player- oder Plattformhinweis kann je nach Darstellung ebenfalls genügen. Entscheidend ist, was das Publikum in der konkreten Fassung tatsächlich sieht.

Prüf zuerst, was dein Export schon zeigt

Kontrolliere Thumbnail und Startframe getrennt vom laufenden Video. Fehlt dort ein klarer KI-Hinweis, zieh die jeweilige Datei in den Editor und ergänze das amtliche EU-Label oder einen eigenen verständlichen Hinweis. Ohne Upload, in Eingabeauflösung bis zum Browserlimit, direkt im Browser.

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