Bei Leonardo sind zwei Fragen auseinanderzuhalten: Welche technischen Signale trägt deine konkrete Datei, und brauchst du als Betreiber für ihren konkreten Einsatz eine wahrnehmbare Offenlegung? Ein kleiner Dateitest kann die erste Frage nur für sein Sample beantworten. Zur zweiten führt der Überblick zur KI-Kennzeichnungspflicht; die Abgrenzung realistischer Inhalte erklärt der Schnell-Check zu den Ausnahmen.

Was der kleine Dateitest tatsächlich zeigt

Der frühere redaktionelle Test beschrieb drei direkt vom Leonardo-CDN bezogene Dateien:

getestete Dateiangegebener Modell-/Dateistandbeobachtete Containerdaten
JPEGPhoenix 1.0, 23.07.2026nur APP0/JFIF
JPEGPhoenix 0.9, 21.12.2025nur APP0/JFIF
PNGals „Default“ bezeichnet, 24.02.2025nur IHDR, IDAT und IEND

Die berichtete Byte-Suche fand in diesen drei Dateien keine Zeichenketten oder Blöcke für C2PA/JUMBF, EXIF, XMP, IPTC oder „Leonardo“. Mehr belegt der Test nicht.

Auch aus der API folgt keine Universalbehauptung. Der frühere Link zur „Create a Generation“-Referenz war veraltet und lieferte am Prüftag 404; aktuell dokumentiert Leonardo unter anderem den v2-Endpunkt POST /api/rest/v2/generations. Dass dessen Request-Schema keine nutzerseitige Provenienzoption ausweist, beweist nicht, dass der Server dem Output keine Signale hinzufügen kann.

Die Dezemberfrist ist keine JFIF-Regel

Art. 50 trennt die maschinenlesbare Anbieterkennzeichnung von der für Menschen wahrnehmbaren Betreiber-Offenlegung. Für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt die Anbieterpflicht nach Art. 111 Abs. 4 ab dem 2. Dezember 2026.

23.07.2026

Jüngste Datei im kleinen Sample. In genau dieser Phoenix-1.0-Datei wurde kein Credential gefunden. Der Befund sagt nichts über spätere Ausgaben.

02.08.2026

Art. 50 wird anwendbar. Betreiber müssen erfasste Deepfakes in ihrem konkreten beruflichen Einsatz wahrnehmbar offenlegen; bloßes berufliches Weitergeben macht eine Person nicht automatisch zum Betreiber.

02.12.2026

Übergangsfrist für bestimmte Bestandssysteme endet. Dann muss der Anbieter die qualifizierten Anforderungen aus Art. 50 Abs. 2 erfüllen. Daraus folgt nicht, dass jede einzelne Datei zwingend ein eingebettetes C2PA-Manifest enthalten muss.

Die Verordnung schreibt keine bestimmte Dateistruktur vor. Sie verlangt, soweit technisch machbar, wirksame, interoperable, robuste und zuverlässige maschinenlesbare Erkennbarkeit. Deshalb lässt sich aus einer einzelnen metadatenarmen JFIF-Datei weder vor noch nach dem 2. Dezember ein Rechtsverstoß diagnostizieren.

Bild und Video nicht vermischen

Auch beim sichtbaren Wasserzeichen ist nur eine enge Aussage belegt: In einem getesteten Free-Phoenix-Bild war kein Logo sichtbar. Eine Herstellerquelle für ein produktweit wasserzeichenfreies Free-Bildangebot liegt nicht vor.

Für Videos dokumentiert Leonardo dagegen ausdrücklich, dass wasserzeichenfreie Generierung einen Paid-Plan erfordert. Ein Befund zu einem Bildmodell darf deshalb nicht auf Motion- oder Videoausgaben übertragen werden. Kontrolliere Format, Modell, Tarif und Exportweg jeweils am finalen Ergebnis.

Rechte und Öffentlichkeit sind eine eigene Baustelle

Nach den Live-Terms vom 19. Januar 2026 werden Paid-Nutzern die Rechte an ihren Outputs zugewiesen. Bei Free-Outputs ordnen die Bedingungen das IP Leonardo zu. Leonardos aktuelle Commercial-Usage-Hilfe erlaubt dennoch sowohl Free- als auch Paid-Nutzern, ihre eigenen Generierungen kommerziell zu verwenden. Eigentumszuordnung und kommerzielle Lizenz sind also nicht dasselbe.

Die Sichtbarkeitseinstellungen sind ebenfalls tarifabhängig: Private Generierung ist eine Paid-Funktion; öffentliche Inhalte können nach den Bedingungen weitgehend von Leonardo und anderen Nutzern verwendet werden. Das ist für vertrauliche Kundenprojekte oft wichtiger als ein Logo.

Die Hilfeseite nennt einen Paid-Plan für das Löschen einzelner Generierungen. Das bedeutet nicht, dass eine vollständige Kontolöschung ausgeschlossen ist: Dafür dokumentiert Leonardo einen separaten Prozess, der Kontodaten und Inhalte betrifft. Prüfe dennoch vor vertraulichen Projekten, ob Öffentlichkeit, Lizenz und Löschweg zu deinem Auftrag passen.

Fehlende Metadaten sagen wenig über Plattformlabels

Findet ein Prüfer in deiner Datei kein C2PA-Manifest, steht für diese Datei kein nachgewiesener eingebetteter C2PA-Auslöseweg zur Verfügung. Daraus folgt aber nicht, dass Plattformen sie niemals automatisch kennzeichnen. Je nach Dienst kommen Eigendeklaration, eigene Generierungswerkzeuge, weitere technische Signale oder Erkennungsverfahren hinzu.

Ebenso wenig beweist ein gefundenes Credential automatisch die vollständige rechtliche Konformität oder die Wahrheit des dargestellten Inhalts. Es dokumentiert Claims und Provenienz innerhalb seines Vertrauensmodells. Ein fehlendes Credential beweist umgekehrt keine menschliche Herkunft.

C2PA kann fortgeschrieben oder wieder zugeordnet werden

C2PA 2.4 kennt eingebettete und extern referenzierte Manifeste. C2PA-fähige Werkzeuge können bei einer Bearbeitung neue Manifeste anlegen und frühere Dateien als Ingredients referenzieren. Soft Bindings können darüber hinaus helfen, eine externe Content Credential nach Entfernung eingebetteter Metadaten wieder zuzuordnen.

Nicht C2PA-fähige Bearbeitung kann ein Manifest verlieren lassen; sie muss das nicht in jedem Workflow tun. Auch ein sichtbares Pixel-Label ist robust, aber nicht unzerstörbar: Crop, Reframing, Retusche oder Überdeckung können es entfernen.

So prüfst du deine konkrete Datei

Diese Werkzeuge beantworten eine begrenzte technische Frage:

  1. Ein C2PA-Verifier meldet, ob ein Content Credential gefunden und wie es validiert wurde.
  2. exiftool -a -G1 bild.jpg zeigt klassische Metadatengruppen.
  3. c2patool bild.jpg prüft gezielt auf ein C2PA-Manifest.

„No Content Credentials“ bedeutet nur, dass der Prüfer kein zuordenbares Credential gefunden hat. Es bedeutet nicht „nachweislich ohne KI erzeugt“. Umgekehrt ersetzt ein vorhandenes Credential nicht die sichtbare Offenlegung, wenn dein realistisches Bild als Deepfake erfasst ist.

Die Deepfake-Definition umfasst nicht nur bestehende Personen, Orte oder Ereignisse. Auch eine realistische fiktive menschliche Persona kann erfasst sein, wenn sie künstlich erzeugt wurde und fälschlich authentisch erscheint LL Rn. 113. Fantasy-Motive oder klar stilisierte Figuren fallen nicht allein wegen ihrer KI-Herkunft darunter.

Die Datei prüfen — und den sichtbaren Hinweis getrennt entscheiden

Kontrolliere zuerst, ob dein konkreter Export bereits einen verständlichen sichtbaren Hinweis trägt. Fehlt er bei einem offenzulegenden Deepfake, zieh das Bild in den Editor und ergänze das amtliche EU-Label oder einen eigenen klaren KI-Hinweis. Prüf danach auch Crops und Plattformfassungen.

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