KI-Videos kostenlos kennzeichnen — Label fest einbrennen
Eingebrannt statt angehängt
Bei Videos entscheidet die Zeit mit: Ein Hinweis, der nur im Begleittext oder in der Videobeschreibung steht, ist beim ersten Bild schon nicht mehr da — und nach dem dritten Reupload erst recht nicht. Deshalb rechnet dieser Editor das Label in die Bildinformation selbst. Das Video wird dafür einmal neu kodiert; die Tonspur bleibt bei erfolgreichem Export erhalten. Wo technisch möglich, wird sie ohne Neukodierung übernommen; ist eine Umwandlung nötig, gelingt der Export nur mit entsprechender Browser-Unterstützung. MP4- und MOV-Dateien kommen als MP4 heraus, WebM bleibt WebM.
Dauerhaft oder nur am Anfang?
Der freiwillige Code of Practice empfiehlt für Videos einen Hinweis am Anfang und nach Unterbrechungen — lange genug, um ihn zu lesen. Der Editor bietet beides: die Einblendung nur in den ersten Sekunden (einstellbar) oder das dauerhafte Label. Dauerhaft ist die robusteste Wahl, denn es bleibt auch dann sichtbar, wenn jemand einen Ausschnitt aus der Mitte weiterverbreitet.
Die Grenzen — und warum es sie gibt
Der komplette Export läuft in deinem Browser, ohne Server. Das Ergebnis entsteht im Arbeitsspeicher — deshalb gelten klare Grenzen: bis 1080p, bis 60 Sekunden, bis 150 MB Eingabedatei. Für Social-Media-Clips, Werbevideos und Produktclips reicht das; für längere Formate brauchst du ein Schnittprogramm. Zur Technik gehört auch: Dein Browser muss WebCodecs beherrschen. Ob eine konkrete MP4-, MOV- oder WebM-Datei verarbeitet werden kann, prüft der Editor direkt; Codec-Unterstützung hängt auch von Gerät und Betriebssystem ab. H.264 ist breit verfügbar, HEVC kann insbesondere unter Firefox oder Linux scheitern.
Was mit Metadaten passiert
Der Editor übernimmt je nach Container unterstützte beschreibende Metadaten des Originals. Ein bestehendesC2PA-Manifest wird durch diesen nicht C2PA-fähigen Bearbeitungsweg aber nicht als gültige Bearbeitungshistorie fortgeschrieben und darf im Ergebnis nicht als verlässlicher Nachweis vorausgesetzt werden. Der Editor fügt selbst kein neues C2PA-Manifest hinzu. Dieses Werkzeug leistet die sichtbare Offenlegung für Betreiber, nicht die maschinenlesbare Anbieter-Markierung nach Art. 50 Abs. 2.
Häufige Fragen
Warum maximal 60 Sekunden und 1080p?
Der Export rechnet vollständig im Browser und hält das Ergebnis im Arbeitsspeicher. Die Grenzen — bis 1080p, bis 60 Sekunden, bis 150 MB Eingabedatei — halten das auf üblichen Geräten stabil, auch auf dem Smartphone.
Bleibt der Ton erhalten?
Die Tonspur bleibt bei erfolgreichem Export erhalten. Wo technisch möglich, wird sie ohne Neukodierung übernommen; ist eine Umwandlung nötig, gelingt der Export nur mit entsprechender Browser-Unterstützung.
Schreibt der Editor eine Herkunftskennzeichnung ins Video?
Nein. Unterstützte beschreibende Metadaten des Originals können je nach Container erhalten bleiben. Der Editor erzeugt aber kein neues C2PA-Manifest und schreibt eine bestehende C2PA-Historie nicht als gültigen Bearbeitungsschritt fort. Er leistet die sichtbare Offenlegung — das eingebrannte Label.
Welche Videoformate funktionieren?
Der Editor prüft direkt im Browser, ob Video- und Audiocodecs verarbeitet werden können. H.264 ist breit verfügbar; HEVC kann insbesondere unter Firefox oder Linux scheitern. MP4 und MOV werden als MP4 ausgegeben, WebM bleibt WebM.
Erst prüfen, dann kennzeichnen
Nicht jedes KI-Video ist ein Deepfake, und nicht jede Nutzung macht dich zum Betreiber. Der Schnell-Check führt dich in wenigen Fragen zur Antwort — mit Fundstelle zu jeder Frage.
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- Was ein Deepfake istDer Begriff entscheidet, ob die sichtbare Offenlegung greift — mit der Definition aus der Verordnung.
- Was C2PA istDas Herkunfts-Signal der Anbieterseite — und warum es die sichtbare Offenlegung nicht ersetzt.
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