Die KI-Verordnung ist der deutsche Name der Verordnung (EU) 2024/1689 — im Amtsblatt „Verordnung über künstliche Intelligenz“, international „AI Act“. Sie regelt künstliche Intelligenz EU-weit nach Risikostufen, gilt seit dem 2. August 2026 im Kern unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und enthält in Artikel 50 die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte.

Ein Gesetz, vier Namen — und ein häufiger Irrtum

Der amtliche Titel ist lang: „Verordnung (EU) 2024/1689 … zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz“, mit dem Klammerzusatz „Verordnung über künstliche Intelligenz“. Im Alltag laufen deshalb vier Bezeichnungen nebeneinander: KI-Verordnung, KI-VO, AI Act und EU AI Act. Alle meinen denselben Text.

Nicht dasselbe ist das KI-MIG, das deutsche KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 29. Juli 2026. Es ersetzt die Verordnung nicht und ändert sie nicht — es regelt nationale Zuständigkeiten und Verfahren. Die Bundesnetzagentur ist die allgemeine Marktüberwachungsbehörde und übernimmt zentrale Koordinierungsaufgaben, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Daneben bestehen unter anderem sektorale Zuständigkeiten für Produktbehörden, Finanzaufsicht, Länder und Medienaufsicht. Als EU-Verordnung gilt die KI-VO ohne nationales Umsetzungsgesetz unmittelbar.

Wie die Verordnung aufgebaut ist

113 Artikel in 13 Kapiteln. Für die Kennzeichnung sind vier davon relevant:

KapitelInhaltBedeutung für die Kennzeichnung
I (Art. 1–4)Begriffe, KI-KompetenzDefinitionen von Anbieter, Betreiber und Deepfake
II (Art. 5)Verbotene Praktikenbetrifft die Kennzeichnung nicht — hier liegt der 35-Mio.-Bußgeldrahmen
III (Art. 6–49)Hochrisiko-KI-Systemeeigene Schiene, unabhängig von Art. 50
IV (Art. 50)Transparenzpflichtendie Kennzeichnungspflicht — ein einziger Artikel
XII (Art. 99–101)SanktionenArt. 99 Abs. 4: bis 15 Mio. € oder 3 % Jahresumsatz

Dass Artikel 50 ein eigenes Kapitel bildet, ist mehr als Formalie: Die Pflicht knüpft nicht an eine Hochrisiko-Einstufung an. Setzt du als Betreiber einen Deepfake unter eigener Verantwortung ein, kann die sichtbare Offenlegung nach Art. 50 Abs. 4 greifen. Was Artikel 50 im Einzelnen verlangt, steht im kommentierten Volltext-Walkthrough und im Überblick zur Transparenzpflicht.

Der Zeitplan

1. August 2024

Inkrafttreten — 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 12. Juli 2024 Art. 113

2. Februar 2025

Kapitel I und II gelten: verbotene Praktiken und die KI-Kompetenz-Pflicht

2. August 2025

Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance und Sanktionen

2. August 2026

Allgemeiner Anwendungsbeginn — Artikel 50 gilt. Betreiber müssen seither erfasste Deepfakes offenlegen, wenn sie das KI-System beruflich unter eigener Verantwortung nutzen.

2. Dezember 2027

Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme (durch den Digital Omnibus verschoben)

Der Digital Omnibus, die Änderungsverordnung vom Juli 2026, hat die Hochrisiko-Fristen nach hinten geschoben und Art. 50 Abs. 7 neu gefasst. Die operativen Markierungs- und Offenlegungspflichten in Absatz 2 und 4 sowie ihr Anwendungsbeginn am 2. August 2026 blieben bestehen. Die vollständige Fristenübersicht steht unter Fristen, die Einordnung der Änderungen unter Digital Omnibus.

Was daraus für deine KI-Kennzeichnung folgt

Für die hier behandelte sichtbare Offenlegung prüfst du zunächst, ob du das KI-System unter eigener Verantwortung verwendest und ob dein Bild den Deepfake-Tatbestand erfüllt. Andere Pflichten der KI-Verordnung können je nach Rolle und Einsatz hinzukommen. Den Ablauf sortiert der Leitfaden zur KI-Kennzeichnung.

Von Artikel 50 zum fertigen Label

Ergibt die Prüfung von Betreiberrolle und Deepfake-Tatbestand eine Offenlegungspflicht, kannst du sie direkt im Bild besonders robust umsetzen: Zieh dein Bild in den Editor, setz das optionale offizielle EU-Label oder einen klaren eigenen Hinweis und exportier in Eingabeauflösung bis zum Browserlimit — ohne Upload, direkt im Browser.

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