Betreiber (englisch „deployer“) ist nach Art. 3 Nr. 4 der KI-Verordnung jede natürliche oder juristische Person, Behörde oder Einrichtung, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet — es sei denn, die Verwendung erfolgt im Rahmen einer rein persönlichen, nicht beruflichen Tätigkeit.
Zwei Merkmale entscheiden
„In eigener Verantwortung verwendet“ meint: Du entscheidest und kontrollierst, ob und wofür das System eingesetzt wird. Dafür musst du es weder entwickeln noch trainieren oder hosten. Ein bloßes Abo ohne tatsächliche Verwendung unter eigener Verantwortung genügt nicht.
„Nicht beruflich“ ist eine Bereichsausnahme. Die Leitlinien der Kommission fassen sie eng: Jede Tätigkeit, mit der eine Person regelmäßig einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt oder die zu einer beruflichen, gewerblichen, geschäftlichen oder freiberuflichen Tätigkeit gehört, gilt als beruflich LL Rn. 19. Ein Kundenauftrag ist daher beruflich; Betreiber ist aber nur, wer das KI-System dabei tatsächlich unter eigener Verantwortung verwendet.
Wer in der Praxis Betreiber ist — und wer nicht
| Konstellation | Betreiber ist … | Fundstelle |
|---|---|---|
| Angestellte erzeugt KI-Bild auf Weisung | das Unternehmen, nicht die Person | LL Rn. 14 |
| Agentur produziert eigenverantwortlich für einen Kunden | die Agentur | LL Rn. 14 |
| Kunde beauftragt nur, ohne Entscheidung über den KI-Einsatz | niemand auf Kundenseite — kein Betreiber | LL Rn. 14 |
| Solo-Selbstständige postet KI-Bild fürs eigene Portfolio | die selbstständige Person | LL Rn. 19 |
| Privatperson teilt ein KI-Bild im Freundeskreis | niemand — Bereichsausnahme | Art. 2 Abs. 10 |
Was aus der Betreiberrolle für die KI-Kennzeichnung folgt
Für von Absatz 4 erfasste Deepfakes verlangt die Verordnung eine Offenlegung, die ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar ist LL Rn. 117. Die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter mitliefert, zählt dafür ausdrücklich nicht — sie erfüllt eine andere Pflicht, nämlich die aus Art. 50 Abs. 2. Kurz: Der Anbieter markiert grundsätzlich für Maschinen; wenn du als Betreiber einen erfassten Deepfake einsetzt, legst du zusätzlich für Menschen offen.
Wer die Rolle einmal geklärt hat, findet den Rest auf der Übersichtsseite Wer muss kennzeichnen? und — für Auftragsproduktion und Freigabe-Workflows — auf der Seite für Agenturen. Den Gesamtüberblick gibt der Leitfaden zur KI-Kennzeichnung.
Deepfake als Betreiber? Sichtbar offenlegen
Wenn du als Betreiber einen Deepfake erzeugst oder manipulierst und einsetzt, musst du die KI-Beteiligung sichtbar offenlegen. Zieh dein Motiv in den Editor, setz das optionale offizielle EU-Label oder einen klaren eigenen Hinweis und exportier in Eingabeauflösung bis zum Browserlimit. Ohne Upload, dein Bild bleibt auf deinem Rechner.




