Autorenrichtlinien regeln, welcher KI-Einsatz erklärt werden muss, wo die Deklaration steht und welche Nutzungen zulässig sind. Diese Vorgaben gelten zusätzlich zu Art. 50 und können sich je Journal unterscheiden. Wie die europäische Textregel funktioniert, steht im Überblick zur KI-Kennzeichnung.

Was der EU AI Act beim Publizieren verlangt — und was nicht

Für Texte gilt Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2: Pflicht nur bei veröffentlichten Texten, die die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse informieren — und selbst dann entfällt sie nur nach inhaltlich bedeutsamer menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle und wenn eine natürliche oder juristische Person die tatsächliche letztendliche rechtliche redaktionelle Verantwortung trägt LL Rn. 133–136.

Ein zweiter Punkt betrifft Archive und lange Veröffentlichungswege: Für Texte zählt der Veröffentlichungszeitpunkt, nicht die Erstellung LL Rn. 154. Ein 2025 geschriebenes Manuskript, das heute erscheint, wird nach heutigem Recht beurteilt.

Vier Regelwerke, ein Vorgang

RegelwerkAutorschaft für KIWas deklariert werden mussWo
EU AI Actbei erfülltem Texttatbestand, sofern nicht Prüfung/Kontrolle und redaktionelle Verantwortung vorliegenfunktional beim ersten Kontakt; konkrete Anfangsorte nur für Kodex-Unterzeichner CoP 1.2.2 f
ElsevierausgeschlossenKI-Einsatz im Schreibprozess; nicht einfache Grammatik-, Rechtschreib- und Zeichensetzungsprüfungeigener Abschnitt am Ende, unmittelbar über dem Literaturverzeichnis
ICMJEausgeschlossenKI-gestützte Technologien bei der Erstellung der eingereichten ArbeitAnschreiben und Manuskript: Schreibhilfe in den Acknowledgments, Auswertung in den Methoden
DFGausgeschlossenwelche Modelle zu welchem Zweck und in welchem Umfang; nicht Grammatik, Stil, Rechtschreibung, Übersetzungim Antrag; eine Kennzeichnung einzelner Textpassagen ist ausdrücklich nicht erforderlich

Ein gesetzlicher Platzierungswiderspruch besteht nicht. Art. 50 verlangt eine klare, unterscheidbare, rechtzeitige und barrierefreie Offenlegung, schreibt aber nicht jedem Betreiber „vor dem Text“ vor. Die konkreten Anfangsorte stammen aus dem freiwilligen Kodex für Unterzeichner. Elsevier verlangt unabhängig davon seine journalspezifische Deklaration unmittelbar vor den Referenzen; bei paralleler Anwendbarkeit sind beide Vorgaben nach ihrem jeweiligen Adressatenkreis zu erfüllen.

Elsevier: der vorformulierte Satz

Elsevier verlangt den Abschnitt „Declaration of generative AI and AI-assisted technologies in the manuscript preparation process“ am Ende des Manuskripts unmittelbar vor den Referenzen. Darin werden Werkzeug beziehungsweise Dienst, Zweck der Nutzung, menschliche Prüfung und die Verantwortung der Autorinnen und Autoren benannt. Die konkrete Journalvorgabe geht vor.

Ausdrücklich keine Erklärung verlangt Elsevier für einfache Prüfungen von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung. Die DFG zieht dieselbe Grenze und nimmt zusätzlich Übersetzungsprogramme aus — was bei genauerem Hinsehen nicht dasselbe ist, wie die Seite zur KI-Übersetzung zeigt.

Abbildungen: hier ist die Wissenschaft strenger als Brüssel

DFG: die zwei Sätze, die man kennen sollte

Die DFG hat ihre Linie für das Förderhandeln früh und knapp formuliert. Offenzulegen ist, „welche generativen Modelle zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt wurden” — genannt werden Aufbereitung des Forschungsstandes, Methodenentwicklung, Datenauswertung, Hypothesengenerierung. Und dann folgt ein Satz, der viele überrascht: „Eine konkrete Kennzeichnung der betroffenen Textpassagen im Antrag ist ausdrücklich nicht erforderlich.” Kurze erläuternde Sätze genügen.

Für DFG-Gutachten gilt seit dem 16. April 2026 eine aktualisierte Leitlinie. Unterstützende KI-Nutzung ist unter vier verbindlichen Prinzipien möglich: Vertraulichkeit, Transparenz, Qualitätssicherung und Verantwortung. In Betracht kommen etwa lokale, vertrauenswürdig gehostete oder vertraglich abgesicherte Systeme; die Nutzung wird in elan offengelegt. Unreflektierte Übernahme von KI-Ausgaben bleibt unzulässig.

Springer Nature betont ebenfalls menschliche Verantwortung, Transparenz, Vertraulichkeit und einen unterstützenden statt ersetzenden Einsatz. ICMJE verlangt von Gutachtenden, Journalpolicy und Erlaubnis zu prüfen sowie Vertraulichkeit und Offenlegung zu beachten. Daraus folgt keine einheitliche Regel für alle Journals: Prüfe die Policy des konkreten Verfahrens.

Was du praktisch tust

  1. Die Autorenrichtlinie des Ziel-Journals lesen — nicht die eines anderen Verlags, nicht eine Zusammenfassung. Die Regeln unterscheiden sich in Ort, Wortlaut und Reichweite.
  2. Werkzeug, Zweck und Umfang mitschreiben, während du arbeitest. Rückwirkend rekonstruieren ist die häufigste Fehlerquelle.
  3. Die Deklaration im vorgegebenen Wortlaut einfügen, an der vorgegebenen Stelle.
  4. Bei Abbildungen zuerst prüfen, ob sie überhaupt zulässig sind — und erst danach an Kennzeichnung denken.
  5. Für Prüfungsarbeiten gelten andere Regeln: dort entscheidet die Prüfungsordnung, wie die Seite zu KI in wissenschaftlichen Arbeiten zeigt.

Wann ein Text überhaupt unter die europäische Pflicht fällt, steht auf der Seite KI-Texte kennzeichnen; warum Detektoren in diesem Feld keine Klärung bringen, auf der Seite KI-Texte erkennen.