Ob dich die KI-Kennzeichnungspflicht aus dem EU AI Act überhaupt trifft, klärt die Seite Wer muss kennzeichnen?. Wenn die Antwort Ja lautet, beginnt die praktische Frage: Welches Zeichen, wie groß, an welche Stelle? Die Antworten stehen in zwei unterschiedlichen Dokumenten — dem freiwilligen Code of Practice und den unverbindlichen Kommissions-Leitlinien — und müssen vom gesetzlichen Funktionsmaßstab getrennt werden.

Drei optionale EU-Icons — und wann welches passt

IconAmtlicher NameWann es passt
„AI“ im ausgefüllten KreisBasic iconoptionale Kurzform, insbesondere mit zusätzlicher Erläuterung
„AI GENERATED“ als PilleFully AI-Generatedempfohlene Icon-Variante für vollständig KI-generierte Inhalte
„AI MODIFIED“ als PillePartially AI-Modifiedempfohlene Icon-Variante für per KI veränderte vorbestehende Inhalte

Die Zuordnung ist trennschärfer, als sie klingt. Die Kommission nennt als Beispiele für MODIFIED den per KI ausgetauschten Kopf in einem echten Foto — und die per KI möblierte Aufnahme einer leeren Wohnung, den Standardfall im Immobilien-Exposé. GENERATED trägt, was vollständig aus dem Generator kommt.

Wer zwischen Basis-Icon und Pille schwankt, nimmt die Pille: Die empirische Nutzerstudie hinter dem Icon-Design ergab, dass Varianten mit klarem Textzusatz „signifikant besser“ auffallen und verstanden werden CoP Annex 1. Das nackte Basis-Icon ist für den Fall gedacht, dass ohnehin ein erklärender Text danebensteht.

Die Dateien gibt es bei der Kommission als ZIP mit SVG und PNG, je Icon in vier Varianten: schwarz, weiß und beide zusätzlich mit 50 % transparenter Fläche. Die Lizenz ist denkbar knapp gehalten — „frei für jedermann, ohne Attributionspflicht gegenüber der Kommission oder dem AI Office“.

Was Gesetz und freiwilliger Kodex jeweils festlegen

PunktStatus
Klare, unterscheidbare Offenlegung bei erster Expositiongesetzlich verbindlich Art. 50 Abs. 5
Versal-Akronym „AI“ als visuelles HauptelementZusage der Kodex-Unterzeichner CoP Measure 1.1 a
Beide Buchstaben mit derselben VersalhöheZusage der Kodex-Unterzeichner CoP Measure 1.1 a
Proportionen beim Skalieren erhaltenKodex-Zusage — nie verzerrt skalieren
Zusatz „generated“ / „modified“ im oder neben dem Iconfür Unterzeichner empfohlen CoP Measure 1.1 b
Größekeine Mindestgröße; funktional nach Kontext
Farbe, Kontrast, Typografieim Kodex anpassbar, solange lesbar und erkennbar CoP Measure 1.1 c
Eigenes Icon oder direkt zugeordneter Freitextgesetzlich möglich; Unterzeichner müssen ihre Kodex-Zusagen beachten

Die Geometrie der AI-Pille

Wer das Label selbst nachbaut oder in ein Layout einpasst, braucht Proportionen. Amtlich sind sie nicht — die folgenden Werte stammen aus einer eigenen Vermessung der offiziellen Vorschaugrafiken und beschreiben, wie das ausgelieferte Zeichen aufgebaut ist:

  • Die Pille ist eine Stadionform: Eckenradius = halbe Höhe.
  • Die Versalhöhe des Textes beträgt rund 0,48 × Pillenhöhe — knapp die halbe Höhe.
  • Der Innenabstand links und rechts liegt symmetrisch bei etwa 0,43 × Pillenhöhe.
  • Der Text steht vertikal zentriert; beide Pillen sind gleich hoch, nur die Breite folgt der Textlänge (etwa 5,2 : 1 bei „AI GENERATED“, 4,6 : 1 bei „AI MODIFIED“).

Einen Schutzraum definiert die EU nicht. An seiner Stelle steht eine funktionale Regel: „ausreichender Abstand zu anderen Overlay-Elementen“, und das Label muss „vor jedem Hintergrund sichtbar“ bleiben CoP Measure 1.2.1 d. Als praktische Faustregel bewährt sich ein Randabstand in der Größenordnung der Pillenhöhe — das ist eine Empfehlung aus der Praxis, keine Vorgabe.

Platzierung: erkennbar beim ersten Kontakt

Für Unterzeichner formuliert der Code vier Prinzipien für alle Formate CoP Measure 1.2.1:

  1. Sofort erkennbar — ohne Nutzeraktion, ohne anhaltende Aufmerksamkeit. Ein Hinweis, der erst nach Klick, Hover oder Scrollen erscheint, fällt durch.
  2. Lange genug sichtbar, um unter normalen Bedingungen bemerkt zu werden.
  3. Direkt in den Inhalt eingebettet — es sei denn, es gibt eine gleichwertige Alternative, ausdrücklich genannt: ein UI-Overlay, das für Betrachter so wirkt, als läge es auf dem Inhalt.
  4. Spätestens beim ersten Kontakt klar wahrnehmbar, mit genügend Abstand zu anderen Elementen und sichtbar vor jedem Hintergrund.

Für Bilder konkretisiert der Kodex das für seine Unterzeichner: an einer geeigneten Stelle, an der keine überlagernden Elemente vorhanden sind; oben rechts ist nur ein Beispiel CoP Measure 1.2.2 a. Die Icon-Seite nennt Sichtbarkeit nach Teilen oder Download als Designziel. Allgemein gesetzlich verbindlich ist dagegen die klare und unterscheidbare Information spätestens bei erster Exposition.

„AI“ oder „KI“? Ein Übersetzungsfehler und ein echter Zielkonflikt

Für Kodex-Unterzeichner ist der englische Text eindeutig: Hauptelement ist grundsätzlich das großgeschriebene Akronym „AI“ in englischer Sprache; eine Landessprachen-Variante ist vorgesehen, wenn anwendbares nationales Sprachrecht Englisch ausschließt CoP Measure 1.1 a. Nach unserer rechtlichen Einschätzung greift diese Ausnahme in Deutschland regelmäßig nicht; eine amtliche EU-Einzelfallbestätigung dazu liegt nicht vor.

Die deutschsprachige Fassung der EU-Icons-Seite legt etwas anderes nahe: Dort wird die Vorgabe, „andere Abkürzungen als ‚AI’“ zu vermeiden, als „andere Abkürzungen als ‚KI’“ wiedergegeben. Das ist ein Übersetzungsartefakt — die Seite trägt einen ausdrücklichen Warnhinweis der Kommission, dass es sich um eine maschinelle Übersetzung handelt, und übersetzt auch „deployers“ an anderer Stelle als „Arbeitgeber“. Wer sich darauf verlässt, baut ein Label neben der Spezifikation.

Die Wettbewerbszentrale empfiehlt für Werbung auf dem deutschen Markt eher eine verständliche deutschsprachige Kennzeichnung. Der pragmatische Weg verbindet deshalb das optionale „AI“-Icon mit einem deutschen Zusatztext wie „KI-generiert“. Eine konkrete obergerichtliche Übertragung der Rechtsprechung zu anderen Werbehinweisen auf Art. 50 ist bislang nicht belegt.

Freitext statt Icon — was zulässig ist

Das Gesetz selbst schreibt kein Zeichen vor. Es verlangt, dass die Offenlegung klar und unterscheidbar spätestens bei der ersten Exposition erfolgt Art. 50 Abs. 5. Der Code of Practice bindet nur seine Unterzeichner. Die nicht bindenden Leitlinien bewerten die Selbstverpflichtung als einfachen und vorhersehbaren Weg, Konformität darzulegen; Nicht-Unterzeichner können andere geeignete Mittel nutzen LL Rn. 147–148.

Freitext ist damit möglich, wenn er klar, unterscheidbar und direkt zugeordnet ist. Die Wettbewerbszentrale nennt für Texte etwa „Dieser Text wurde mit Hilfe einer KI bearbeitet“ und hält bei bestimmten Social-Media-Zielgruppen einen Hashtag für denkbar. Für Unterzeichner verlangt der Kodex bei Bildern grundsätzlich Einbettung oder ein gleichwertiges Overlay. Pixel-Einbettung ist kanalrobust, aber nicht die einzige gesetzlich zulässige Form. Welche Umsetzungen auf der eigenen Website halten, ist dort sortiert.

Barrierefreiheit mitdenken

Für seine Unterzeichner verlangt der Code hohen Kontrast, Erkennbarkeit durch assistive Technologien und Rücksicht auf Farbfehlsichtigkeit; als Referenz nennt er ETSI EN 301 549 und WCAG 2.1. Ein eingebranntes Pixel-Label trägt selbst keinen Alt-Text. Je nach Einbindung braucht es deshalb eine barrierefreie Textalternative, etwa über Alt-Text, ARIA oder einen wahrnehmbaren Begleittext.

In fünf Schritten zum KI-Label

  1. Pflicht prüfen. Betreiberrolle, berufliche Nutzung, vollständiger Deepfake-Tatbestand, Stichtag und Ausnahmen prüfen. Auch ohne Pflicht bleibt freiwillige Kennzeichnung erlaubt.
  2. Offenlegungsform wählen. Optionales EU-Icon, eigenes Label oder klar zugeordneter Freitext. Bei Nutzung der EU-Pills passt „AI GENERATED“ zu vollständig generierten, „AI MODIFIED“ zu veränderten Inhalten.
  3. Stelle wählen. Eine Ecke ohne überlagernde Elemente, mit Abstand zum Rand — und mit Blick darauf, wie der Zielkanal zuschneidet.
  4. Kontrast prüfen. Helle Variante auf dunklem Untergrund, dunkle auf hellem. Das Label muss sich vom Bild abheben, nicht darin verschwinden.
  5. In Eingabeauflösung bis zum Browserlimit exportieren und je nach Einbindung eine passende barrierefreie Textalternative vorsehen.

Wo die einzelnen Kanäle eigene Fallstricke haben — Zuschnitte, Metadaten-Verlust, Plattform-Label —, sammelt der Überblick zur KI-Kennzeichnung.

Label setzen, ohne Bildbearbeitung zu können

Der Editor bringt die amtlichen EU-Icons in korrekten Proportionen mit, passt den Kontrast an den Untergrund an und exportiert dein Bild in Eingabeauflösung bis zum Browserlimit. Alles läuft lokal im Browser — dein Bild verlässt deinen Rechner nicht.

Zum Editor