Seit dem 2. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht der KI-Verordnung, und seitdem kursiert in SEO-Kreisen die Sorge, jeder mit KI geschriebene Artikel brauche jetzt ein Label. Das stimmt nicht — die Textregel ist deutlich enger, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Und die Regel, die dein Content-Projekt tatsächlich gefährdet, kommt gar nicht aus Brüssel. Die Grundlagen der Kennzeichnungspflicht stehen im Überblick zur KI-Kennzeichnung.

Was das KI-Kennzeichnungsgesetz von SEO-Texten verlangt — fast nie etwas

Für Text greift nicht die Deepfake-Regel, sondern Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2. Drei Bedingungen müssen zusammenkommen: veröffentlicht, die Öffentlichkeit informieren, Angelegenheit von öffentlichem Interesse LL Rn. 130–131. Und selbst dann entfällt die Pflicht bei inhaltlicher menschlicher Prüfung mit benannter Verantwortung.

Der Kippschalter: Gesundheit, Sicherheit, Nachhaltigkeit

Die Prüfung, die dich zusammen mit benannter redaktioneller Verantwortung entlasten kann, ist kein bloßes Redigat. Die Leitlinien verlangen eine bewusste inhaltliche Auseinandersetzung durch fachkundige Personen, mit Faktenprüfung als Mindestanforderung LL Rn. 134; Rechtschreibkontrolle, eine bloß vorhandene KI-Richtlinie und automatisierte Prüfläufe genügen nicht LL Rn. 135. Greift die KI nach der Freigabe noch einmal substanziell ein, kann die Ausnahme entfallen LL Rn. 136.

Google verlangt kein KI-Label — sondern etwas anderes

Googles eigene Dokumentation ist erstaunlich zurückhaltend. Unter der Überschrift „Give users context” steht lediglich eine Empfehlung: „Sharing information about how a piece of content was created can help give your readers more context.” Und: Wer automatisiert Inhalte erzeuge, solle erwägen, Angaben zur Entstehung zu ergänzen, „in a way that makes sense for your audience”. Die Kernanforderung formuliert Google an anderer Stelle: „Focus on accuracy, quality, and relevance, especially when automatically generating the content.”

FrageEU AI ActGoogle Search
Worauf kommt es an?Veröffentlichung, Informationsziel und Public InterestQualität/Relevanz; bei Spam zusätzlich Umfang, Manipulationszweck und fehlender Mehrwert
Spielt der KI-Einsatz eine Rolle?ja, als Ausgangspunkt der TextpflichtDie Definition von „Scaled content abuse“ gilt unabhängig von der Erstellungsmethode; Googles weitere Guidance behandelt Automatisierung gesondert
Ist ein Hinweis vorgeschrieben?nur im Pflichtfall, dann verbindlichnein, nur empfohlen (Ausnahme: Shopping)
Was droht?Bußgeld Art. 99 Abs. 4Sichtbarkeitsverlust

„Scaled content abuse” — die Regel, die tatsächlich weh tut

Google definiert in den Spam-Richtlinien: „Scaled content abuse is when many pages are generated for the primary purpose of manipulating search rankings and not helping users.” Als Beispiel steht dort wörtlich das Erzeugen vieler Seiten mit generativer KI „without adding value for users”. Und der entscheidende Halbsatz zur Herkunft: Es gehe um unoriginelle Inhalte ohne Nutzen, „no matter how it’s created”.

Google sanktioniert nicht pauschal die KI-Herkunft. „Scaled content abuse“ setzt viele Seiten voraus, deren primärer Zweck Rankingmanipulation statt Nutzerhilfe ist und die wenig oder keinen Mehrwert bieten. Ein einzelner, sorgfältig erstellter KI-gestützter Artikel fällt nicht allein wegen KI darunter. Auch 400 Städteseiten sind nicht wegen der Zahl automatisch Spam; kritisch werden sie, wenn zusätzlich Manipulationszweck und fehlender Mehrwert vorliegen — unabhängig davon, ob KI oder Menschen sie geschrieben haben.

Die Ausnahme, die kaum jemand kennt: Shopping

Für E-Commerce verweist Google ausdrücklich weiter: „For ecommerce sites, Google Merchant Center has policies for AI-generated content.” Dort gilt für Merchant-Center-Feeds eine Vorgabe — KI-generierte Titel und Beschreibungen müssen über eigene strukturierte Attribute mit dem Wert trained_algorithmic_media übermittelt werden. Das ist eine verbindliche Kanalregel, keine allgemeine Google-Search- oder Art.-50-Regel. Die Details stehen auf der Seite KI-Produktbeschreibungen kennzeichnen.

Wenn du kennzeichnest — und was daneben gilt

Fällt ein Text unter die Pflicht, nennt der freiwillige Code of Practice für seine Unterzeichner drei Umsetzungsorte CoP 1.2.2 f: über oder am Anfang des Textes, nahe der Überschrift oder in einem Kolophon/Vorspann am Anfang des konkreten Textes. Gemeint ist nicht das gesetzliche Website-Impressum. Sammelhinweise ohne Bezug zum konkreten Text, Angaben allein in AGB oder Nutzungsbedingungen und rein technische Beschreibungen sind regelmäßig unzureichend LL Rn. 38, 142–143.

Unabhängig von allem bleibt das Wettbewerbsrecht: Falsche Gesundheits- oder Umweltaussagen sind irreführend § 5 UWG, mit Label wie ohne. Und für das Bild über deinem Artikel gilt ein ganz anderes Regime als für den Artikel selbst.

Text und Beitragsbild getrennt prüfen

Prüfe beim Text die drei Public-Interest-Merkmale und beim Bild Betreiberrolle sowie vollständigen Deepfake-Tatbestand. Für ein kennzeichnungspflichtiges Titelbild kannst du das optionale EU-Label mit deutschem Zusatz oder einen klaren eigenen Hinweis direkt im Bild besonders robust umsetzen — ohne Upload, direkt im Browser.

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