Kaum ein Textfeld im Handel wird so konsequent von KI befüllt wie die Produktbeschreibung — Hunderte Varianten, gleicher Aufbau, wechselnde Attribute. Die Frage, ob das gekennzeichnet werden muss, hat deshalb Gewicht. Nur wird sie meist an der falschen Stelle gesucht: nicht in der KI-Verordnung, sondern in den Richtlinien der Kanäle, über die deine Texte laufen. Wie die europäische Textregel funktioniert, steht im Überblick zur KI-Kennzeichnung.

Typische Produkttexte sind regelmäßig nicht erfasst

Google Merchant Center: die Pflicht, die kaum jemand kennt

Googles Suchdokumentation verweist für Shops ausdrücklich weiter: „For ecommerce sites, Google Merchant Center has policies for AI-generated content.” Und dort steht keine Empfehlung mehr, sondern eine Vorgabe.

Was du übermittelstWas Google verlangt
KI-generierter TitelAttribut structured_title statt title — mit Unterattribut digital_source_type = trained_algorithmic_media und dem Text in content
KI-generierte BeschreibungAttribut structured_description statt description — ebenso mit digital_source_type = trained_algorithmic_media
KI-generiertes BildIPTC-Tag DigitalSourceType; erhalten bleiben müssen die NewsCodes TrainedAlgorithmicMedia, CompositeSynthetic, AlgorithmicMedia

Google formuliert das für Beschreibungen ohne Spielraum: „All descriptions created using generative AI must be provided using the structured description [structured_description] attribute.”

Die Vorgabe gilt im konkreten Kanal: für KI-generierte Daten in Merchant-Center-Feeds, die etwa für Shopping-Anzeigen oder kostenlose Produkteinträge genutzt werden. Sie ist keine allgemeine Pflicht für jeden Produkttext und nicht die einzige denkbare vertragliche Plattformvorgabe — Amazon KDP hat beispielsweise eigene Regeln für Buchinhalte.

Amazon KDP: die schärfste Definition im Feld

Wer Bücher, Ratgeber oder Produktkataloge über Kindle Direct Publishing veröffentlicht, trifft auf die strengste Regel überhaupt. Amazon verlangt: „We require you to inform us of AI-generated content (text, images, or translations) when you publish a new book or make edits to and republish an existing book through KDP.”

Entscheidend ist die Abgrenzung, die Amazon dazu zieht:

KategorieAmazons DefinitionMeldepflichtig
AI-generated„If you used an AI-based tool to create the actual content … it is considered ‚AI-generated,’ even if you applied substantial edits afterwardsja
AI-assisted„If you created the content yourself, and used AI-based tools to edit, refine, error-check, or otherwise improve that content”nein

Der Halbsatz „even if you applied substantial edits afterwards” ist für KDP entscheidend: Dort zählt für die Meldepflicht, wer den Inhalt ursprünglich erzeugt hat. Beim AI Act ist die Logik anders, aber ebenfalls nicht mit bloßer Prüfung erledigt: Bei einem erfassten Public-Interest-Text müssen menschliche inhaltliche Prüfung und benannte redaktionelle Verantwortung zusammenkommen LL Rn. 133–138. Ob und wo Amazon die KDP-Angabe für Kundinnen und Kunden sichtbar macht, geht aus den Richtlinien nicht hervor.

Marktplätze: was belegt ist und was nicht

  • Amazon Marketplace: Die Kennzeichnungsregel vom 22.07.2026 betrifft Bilder und Videos mit fotorealistischen KI-Personen und wird über das Metadaten-Keyword contains-synthetic-performer erfüllt. Eine entsprechende Pflicht für KI-generierte Titel und Beschreibungen war in unserer Recherche nicht auffindbar.
  • Etsy: Zahlreiche Fachbeiträge berichten für 2026 über eine verpflichtende KI-Offenlegung im Listing. Etsys eigene Richtlinienseiten waren zum Redaktionsschluss nicht abrufbar — wir führen das deshalb nicht als belegt.
  • eBay und Otto: Bis 07.08.2026 wurde keine verkäuferseitige Kennzeichnungsregel für Produkttexte gefunden. Das Dokumentationsschweigen beweist weder das technische Fehlen einer Funktion noch eine Freistellung.

Wo die Kennzeichnungspflicht doch greift

Die Leitlinien nehmen Aussagen etwa zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit ausdrücklich nicht in ihr typisches Negativbeispiel auf LL Rn. 131. Dann ist erneut vollständig zu prüfen, ob der Text veröffentlicht ist, die Öffentlichkeit informieren soll und tatsächlich eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse betrifft. Weder ein entsprechendes Wort noch fehlende Prüfung löst die Pflicht allein aus. Liegt der Tatbestand vor, entfällt die Offenlegung nur bei kumulativer menschlicher inhaltlicher Prüfung und benannter redaktioneller Verantwortung LL Rn. 133–138.

Und daneben steht ohnehin das Wettbewerbsrecht: Falsche Angaben über wesentliche Produktmerkmale sind irreführend § 5 UWG, mit KI-Hinweis wie ohne. Sprachmodelle erfinden Maße, Materialien und Zertifikate mit derselben Souveränität, mit der sie richtige nennen — bei Produkttexten ist die Faktenprüfung deshalb nicht nur der Weg aus der Kennzeichnungspflicht, sondern schlicht Pflichtprogramm.

Text und Produktfoto getrennt prüfen

Typische Produktbeschreibungen sind regelmäßig nicht erfasst; Public-Interest-Aussagen brauchen den vollständigen Texttest. Beim Bild entscheiden Betreiberrolle und vollständiger Deepfake-Test. Ist eine sichtbare Offenlegung nötig, kannst du sie mit dem optionalen EU-Label, einem deutschen Zusatz oder einem klaren eigenen Hinweis direkt im Bild besonders robust umsetzen.

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