Auf Social-Media-Plattformen beeinflussen Auto-Label und Toggles die Darstellung; auf der eigenen Website kontrollierst du die Oberfläche. Betreiber bist du aber nicht allein deshalb, weil irgendwo im Workflow ein KI-Tool vorkommt. Entscheidend ist, wer Einsatz, Zweck und tatsächliche Nutzung des KI-Systems im beruflichen Kontext unter eigener Verantwortung bestimmt LL Rn. 14–17. Erst danach folgen Deepfake-Test und Umsetzungsfrage.

Was als KI-Kennzeichnung genügt, was nicht — die Übersicht mit Fundstellen

UmsetzungBewertungFundstelle
Nur Alt-Text / Metadaten / C2PA✗ unzureichendLL Rn. 117 — ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar
Hinweis in Impressum, AGB, Datenschutzerklärung✗ unzureichendLL Rn. 142 — „oft nicht gelesene“ Dokumente
Fußnote am Seitenende / Sammelhinweis („Diese Website nutzt KI-Bilder“)✗ unzureichendLL Rn. 142–143 — Pflicht gilt je Inhalt, beim ersten Kontakt
Hinweis erst nach Klick, Hover oder nachgelagertem Scrollregelmäßig unzureichendLL Rn. 142–143
Label im Bild (Ecke, kontrastreich)besonders robuste UmsetzungLL Rn. 142–143; freiwilliger CoP 1.2.1
Dauerhaft sichtbares UI-Overlay am Bildkann genügen, wenn klar und beim Erstkontakt sichtbarLL Rn. 126, 142–143
Sichtbare Bildunterschrift unmittelbar am Bildkann genügen, wenn klar zugeordnet und rechtzeitig sichtbarLL Rn. 142–143

Der Alt-Text-Irrtum, sauber zerlegt

In vielen Ratgebern geistert die Idee, ein KI-Hinweis im Alt-Attribut genüge — gern gestützt auf eine echte, aber falsch gelesene Fundstelle: LL Rn. 68 nimmt „single words, image captions, alt-text, UI labels“ tatsächlich vom Anwendungsbereich aus. Nur: Diese Randnummer behandelt Alt-Texte als KI-Output — also die maschinenlesbare Markierungspflicht der Anbieter nach Art. 50 Abs. 2, wenn deren KI einen Alt-Text generiert.

Über die Frage, ob Alt-Text ein taugliches Kennzeichnungsmittel für dein Bild ist, sagt sie nichts. Einschlägig sind LL Rn. 117 (Wahrnehmbarkeit ohne technische Hilfsmittel — ein Alt-Text ist für sehende Besucher unsichtbar) und LL Rn. 142 (klar erkennbar beim ersten Kontakt). Ergebnis: Alt-Text ist eine gute Barrierefreiheits-Ergänzung — als alleinige Kennzeichnung fällt er durch. Praktisch bewährt sich die Doppelkennzeichnung: Label im Bild plus beschreibender Alt-Text.

Die drei Sonderfälle jeder Website

Hero-Bilder: Einzelfall statt Automatismus

Ein fotorealistisches Hero-Bild, das eine reale Szene suggeriert — das Büro, die Werkstatt, die Stadtansicht — kann die Deepfake-Kriterien erfüllen. Fotorealismus allein genügt aber nicht; entscheidend sind Motiv, Kontext, Ähnlichkeit und möglicher falscher Authentizitätseindruck. Die Wettbewerbszentrale nennt als regelmäßig unkritisches Beispiel den Big Ben im Kapuzenpulli („erweckt keinen wahrheitsgemäßen Eindruck“) — und als mögliches Gegenbeispiel eine KI-generierte zerstörte Innenstadt, die ein Laie für ein echtes Kriegsfoto halten könnte. Ob zusätzlich eine Offenlegungspflicht folgt, hängt auch von der Betreiberrolle ab. Im Zweifel hilft der Schnell-Check.

Team-Fotos: der Fall, in dem das Label dich nicht rettet

Blog-Illustrationen: meist frei

„KI-generiert“ oder „AI generated“? Der Sprachkonflikt, praktisch gelöst

Der freiwillige Code of Practice setzt für seine Unterzeichner auf das englische Akronym „AI“ als Kernelement. Die Wettbewerbszentrale rät für den deutschen Markt zu einem verständlichen deutschen Wortlaut. Die #ad-Rechtsprechung betrifft einen anderen Offenlegungstatbestand und entscheidet Art. 50 nicht.

Eine robuste Praxiseinschätzung ist die Kombination aus optionalem offiziellem EU-„AI“-Icon und deutschem Zusatz „KI-generiert“. Genau diese Kombination bietet der Editor als Voreinstellung an. Sie verbessert die Verständlichkeit für ein deutsches Publikum; eine gefestigte gerichtliche Art.-50-Bewertung gibt es dazu noch nicht.

Pflicht geprüft? Offenlegung gestalten

Ergibt die Prüfung von Betreiberrolle und Deepfake-Tatbestand für Hero-Bild, Produktfoto oder Porträt eine Offenlegungspflicht, kannst du sie direkt im Bild besonders robust umsetzen. Zieh es in den Editor, setz das optionale offizielle EU-Label oder einen klaren eigenen Hinweis, exportier in Eingabeauflösung bis zum Browserlimit und prüfe die fertige Website. Ohne Upload — dein Bild bleibt auf deinem Rechner.

Zum Editor

Noch zwei Website-Besonderheiten

  • Die Pflicht trifft verantwortliche Anwender: Betreiber ist, wer ein KI-System beruflich unter eigener Verantwortung verwendet und über Einsatz und Nutzungsweise entscheidet. Die bloße Weitergabe eines fremden KI-Inhalts oder fehlende Kontrolle über die KI-Nutzung genügt nicht LL Rn. 14–17.
  • Dokumentiere deine Freigaben: Ein CMS-Vermerk, wer welches KI-Bild wann geprüft und gekennzeichnet hat, kostet nichts und ist im Streitfall dein Nachweis — eine Empfehlung, die sich in der anwaltlichen Praxisliteratur durchgesetzt hat.