Die Transparenzpflicht des EU AI Act bezeichnet die Offenlegungspflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung: Menschen sollen erkennen können, wann sie mit einer KI interagieren und wann ein Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Sie gelten seit dem 2. August 2026 und richten sich teils an Anbieter, teils an Betreiber.
Die vier Pflichten im Überblick
| Pflicht | Wen sie trifft | Was sie verlangt | Vertiefung |
|---|---|---|---|
| Abs. 1 Interaktion mit KI | Anbieter von Systemen, die direkt mit Menschen interagieren | Nutzer müssen erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen — es sei denn, das ist für eine verständige Person ohnehin offensichtlich | Art. 50 im Volltext |
| Abs. 2 Maschinenlesbare Markierung | Anbieter generativer KI-Systeme | Ausgaben grundsätzlich maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar machen; Ausnahme für Standardbearbeitung und nicht wesentliche Änderung von Eingabedaten oder Semantik | Anbieter · C2PA |
| Abs. 3 Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung | Betreiber solcher Systeme | Betroffene über den Einsatz informieren; das Datenschutzrecht gilt daneben unverändert weiter | — |
| Abs. 4 UAbs. 1 Deepfakes | Betreiber, die Deepfakes erzeugen oder manipulieren und einsetzen | Offenlegen, dass Bild-, Ton- oder Videoinhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden | Wer muss kennzeichnen · Deepfake |
| Abs. 4 UAbs. 2 Texte | Betreiber veröffentlichter KI-Texte mit dem Zweck, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren | Offenlegen, außer bei inhaltlich bedeutsamer menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle und redaktioneller Verantwortung einer natürlichen oder juristischen Person | KI-Texte |
Hinzu kommt eine Regel, die für die Offenlegungen gilt: Die Information muss klar und unterscheidbar spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Exposition bereitgestellt werden und den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen Art. 50 Abs. 5. Der freiwillige Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content konkretisiert dies für seine Unterzeichner. Seine Platzierungs- und Gestaltungsregeln sind kein allgemeinverbindlicher Gesetzeswortlaut.
Die Verwechslung, die am meisten kostet
Welche Pflicht deine KI-Kennzeichnung auslöst
Für Selbstständige, Agenturen, Unternehmen und Redaktionen kann Absatz 4 Unterabsatz 1 einschlägig sein. Er greift nur, wenn eine Betreiberrolle und ein Deepfake vorliegen, der Betreiber diesen erzeugt oder manipuliert und einsetzt und keine einschlägige Ausnahme greift LL Rn. 112. Erkennbar fantastische oder stilisierte Motive sind regelmäßig keine Deepfakes, sofern sie im konkreten Kontext nicht irreführen können — der Ausnahmen-Check führt durch die Abgrenzung.
Verstöße gegen Art. 50 fallen unter einen Bußgeldrahmen von bis zu 15 Mio. €; bei Unternehmen kann die Obergrenze stattdessen bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen Art. 99 Abs. 4. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Höchstwert Art. 99 Abs. 6. Was daraus realistisch folgt, ordnet die Seite zum Bußgeldrisiko ein — und den Gesamtüberblick gibt der Pillar zur KI-Kennzeichnung.
Von der Pflicht zum Label
Wenn Absatz 4 auf dein Bild zutrifft, kannst du die Offenlegung im Editor gestalten: Bild hineinziehen, optionales offizielles EU-Label oder einen klaren eigenen Hinweis setzen und in Eingabeauflösung bis zum Browserlimit exportieren. Ohne Upload, direkt im Browser.




