Die Transparenzpflicht des EU AI Act bezeichnet die Offenlegungspflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung: Menschen sollen erkennen können, wann sie mit einer KI interagieren und wann ein Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Sie gelten seit dem 2. August 2026 und richten sich teils an Anbieter, teils an Betreiber.

Die vier Pflichten im Überblick

PflichtWen sie trifftWas sie verlangtVertiefung
Abs. 1 Interaktion mit KIAnbieter von Systemen, die direkt mit Menschen interagierenNutzer müssen erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen — es sei denn, das ist für eine verständige Person ohnehin offensichtlichArt. 50 im Volltext
Abs. 2 Maschinenlesbare MarkierungAnbieter generativer KI-SystemeAusgaben grundsätzlich maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar machen; Ausnahme für Standardbearbeitung und nicht wesentliche Änderung von Eingabedaten oder SemantikAnbieter · C2PA
Abs. 3 Emotionserkennung und biometrische KategorisierungBetreiber solcher SystemeBetroffene über den Einsatz informieren; das Datenschutzrecht gilt daneben unverändert weiter
Abs. 4 UAbs. 1 DeepfakesBetreiber, die Deepfakes erzeugen oder manipulieren und einsetzenOffenlegen, dass Bild-, Ton- oder Videoinhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurdenWer muss kennzeichnen · Deepfake
Abs. 4 UAbs. 2 TexteBetreiber veröffentlichter KI-Texte mit dem Zweck, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informierenOffenlegen, außer bei inhaltlich bedeutsamer menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle und redaktioneller Verantwortung einer natürlichen oder juristischen PersonKI-Texte

Hinzu kommt eine Regel, die für die Offenlegungen gilt: Die Information muss klar und unterscheidbar spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Exposition bereitgestellt werden und den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen Art. 50 Abs. 5. Der freiwillige Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content konkretisiert dies für seine Unterzeichner. Seine Platzierungs- und Gestaltungsregeln sind kein allgemeinverbindlicher Gesetzeswortlaut.

Die Verwechslung, die am meisten kostet

Welche Pflicht deine KI-Kennzeichnung auslöst

Für Selbstständige, Agenturen, Unternehmen und Redaktionen kann Absatz 4 Unterabsatz 1 einschlägig sein. Er greift nur, wenn eine Betreiberrolle und ein Deepfake vorliegen, der Betreiber diesen erzeugt oder manipuliert und einsetzt und keine einschlägige Ausnahme greift LL Rn. 112. Erkennbar fantastische oder stilisierte Motive sind regelmäßig keine Deepfakes, sofern sie im konkreten Kontext nicht irreführen können — der Ausnahmen-Check führt durch die Abgrenzung.

Verstöße gegen Art. 50 fallen unter einen Bußgeldrahmen von bis zu 15 Mio. €; bei Unternehmen kann die Obergrenze stattdessen bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen Art. 99 Abs. 4. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Höchstwert Art. 99 Abs. 6. Was daraus realistisch folgt, ordnet die Seite zum Bußgeldrisiko ein — und den Gesamtüberblick gibt der Pillar zur KI-Kennzeichnung.

Von der Pflicht zum Label

Wenn Absatz 4 auf dein Bild zutrifft, kannst du die Offenlegung im Editor gestalten: Bild hineinziehen, optionales offizielles EU-Label oder einen klaren eigenen Hinweis setzen und in Eingabeauflösung bis zum Browserlimit exportieren. Ohne Upload, direkt im Browser.

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